Die 11. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 15 neue Texte mit insgesamt 116.790 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.
– Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski
Liebe Leser*innen,
seit 2019 begleite ich für netzpolitik.org die Pläne für die Verordnung der EU zu sogenannter „Künstlicher Intelligenz“. Es ist das erste europäische Gesetz, bei dessen Entstehung ich von Anfang an mit dabei war. Wie bei einem Gebäude, für das man schon die ersten Ideen und Entwürfe am Reißbrett mitverfolgt hat. Dann jeden Tag an der Baustelle vorgefahren ist, erst beim Aushub und dann Stockwerk um Stockwerk zuschaute, wie es nach oben wächst.
2024 waren die Pläne fertig verhandelt. Doch im Nachhinein muss ich sagen: Wenn die KI-Verordnung ein Gebäude ist, dann kommt mir das Ergebnis zunehmend vor wie Pfusch am Bau.
Ich fühle mich verschaukelt von diesem Gesetz, das doch eigentlich zumindest in Teilen den Zweck haben soll, die Grundrechte der Menschen in der EU zu schützen. Dafür zu sorgen, dass sie nicht zu Unrecht im Gefängnis landen, von Sozialleistungen ausgeschlossen werden, an den EU-Grenzen von Maschinen schikaniert oder bei jedem Schritt im öffentlichen Raum verfolgt werden können – weil ein „KI-System“ das nun einmal möglich macht.
Auf die vielen Schwachstellen im fertig verhandelten Bauplan hatten wir damals schon hingewiesen. Artikel 5 der Verordnung regelt all die grundrechtsrelevanten Schweinereien, die mit “KI” technisch möglich, in der Union aber tabu sind. Darunter etwa Systeme, die Gefühle erkennen sollen oder Vorhersagen dazu treffen, ob jemand wohl kriminell wird. (Minority Report lässt grüßen.)
Verboten sind in der EU demnach auch Systeme, mit denen man im Internet gezielt nach einem Gesicht suchen kann und dann weitere Treffer zu der Person angezeigt bekommt. Man kennt das von umstrittenen Suchmaschinen wie PimEyes oder Clearview. Denn Menschen aus dem Team Bürgerrechte sind sich schon lange einig: Solche Systeme stellen eine besonders große Gefahr für unsere Gesellschaft dar. Diese kommerziellen Anbieter scannen das öffentliche Internet nach auffindbaren Gesichtern und erstellen daraus gigantische Datenbanken. Der Upload eines Fotos in die Suchmaschine reicht aus, schon werden Treffer zu dem gesuchten Gesicht im Netz angezeigt. Und damit sehr wahrscheinlich auch der Name, der Job oder dieses eine peinliche Video, das man mit 20 irgendwo hochgeladen und dann vergessen hat.
Ich dachte, dass solche Suchmaschinen in der EU verboten sind. Doch damit liege ich wohl falsch.
Denn die Bundesregierung möchte solche Systeme schon seit einer Weile haben. Sie möchte es der Polizei erlauben, die Gesichtersuche einzusetzen, um in Strafverfahren nach Verdächtigen und auch Zeug*innen suchen zu können. Am Donnerstag haben die Bundesjustizministerin und der Bundesinnenminister dafür eine Reihe von neuen Gesetzentwürfen vorgestellt.
Eines davon ändert die Strafprozessordnung und schafft damit die Rechtsgrundlage für den “automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet”. Und der Begründung zu diesem Gesetz ist zu entnehmen: Das vermeintliche Verbot der biometrischen Gesichtersuche in der KI-Verordnung war womöglich nur ein großes Missverständnis.
Dort steht: „Dieses Verbot gilt nicht, sofern für das Auslesen der Daten keine KI-Systeme eingesetzt werden.“ Dann folgt ein Verweis auf die Leitlinien der EU-Kommission, die das Verbot tatsächlich so auslegen. Und daraufhin erläutert das Ministerium weiter, warum es also unproblematisch und mit der KI-Verordnung im Einklang sei, wenn die Polizei künftig all unsere Urlaubsfotos, Demovideos und sonstigen Bilder im Netz einsammeln, auswerten und in eine große Datenbank kippen darf, um darin per biometrischem Abgleich nach bestimmten Gesichtern zu suchen.
Ohne allzu tief in die Funktionsweise von biometrischen Gesichtersuchmaschinen einzusteigen, kann man wohl zurecht behaupten: Wenn die Bundesregierung mit dieser Interpretation durchkommt, dann ist im Grunde das ganze Verbot den Baustoff nicht wert gewesen, mit dem es errichtet wurde. Dann wären nämlich auch kommerzielle Gesichtersuchmaschinen wie PimEyes – um deren Verbot es dem EU-Parlament gerade ging – in der EU legal.
Das alles sind erste Eindrücke. Wir haben eine Menge Fragen und werden uns jetzt auf die Suche nach Antworten machen. Ich gehe aber vor allem mit dieser Frage ins Wochenende: Was bringt ein Bauwerk, wenn es so löchrig ist, dass es schon durchregnet, noch bevor wir überhaupt einziehen konnten?
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