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Mit der Orientierungshilfe zu Systemen zur Angriffserkennung hat das BSI ein Dokument veröffentlicht, um primär Betreibern kritischer Infrasturkturen mit Anforderungen an den sicheren Betrieb von kritischen Anlagen zu „versorgen“. Dass die Umsetzung nicht nur technischer, sondern auch organisatorischer Natur ist, zeigt der genauere Blick in den darin zusammengefassten Bausteinen. Bereits seit Mai 2023 sind diese Anforderungen für KRITIS-Betreiber bindend.
Link zu OH SzA Orientierungshilfe zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung (bund.de)
Link zum BSIG 8a § 8a BSIG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Mit der 2022 veröffentlichten Orientierungshilfe für Systeme zur Angriffserkennung werden die Betrieber Kritsicher Infrastrukturen und Betreiber von Ener-gieversorgungsnetzen gem. EnWG verpflichtet entsprechende Nachweise hierzu zu erbringen. Diese Nachweise werden über das allgemeine Nachweisverfahren für §8a-Prüfungen eingereicht und richten sich nach einem fünf-stufigen Umsetzunggradmodell. Die Anfoderungen werden dabei mit den bekannten Modalverben MUSS/KANN/SOLLTE priorisiert. Umfassende Protokollierung ist entsprechend der jeweiligen eigenen Notwendigkeit aufzubauen, hier macht die OH keine spezifischen Vorgaben, sondern stellt einen Rahmen bereit, der auch qualitativ gleichwertig umgesetzt werden kann. Ggf. sind noch weitere Präzisierungen zu erwarten, und zwar über Anforderungen aus der nationalen Umsetzung zur NIS2-Richtlinie, die hoffentlich im Oktober 2024 kommen wird. Hierzu würden wir Euch dann in einem bereits geplanten weiteren Podcast informieren, der sich inhaltlich dann damit befassen soll.
PODCAST LINKS:
Podcast Webseite: https://www.abat.de/wissen/podcast-isms-x-plain
SOCIAL LINKS:
Instagram: https://www.instagram.com/team_abat/
Mit der Orientierungshilfe zu Systemen zur Angriffserkennung hat das BSI ein Dokument veröffentlicht, um primär Betreibern kritischer Infrasturkturen mit Anforderungen an den sicheren Betrieb von kritischen Anlagen zu „versorgen“. Dass die Umsetzung nicht nur technischer, sondern auch organisatorischer Natur ist, zeigt der genauere Blick in den darin zusammengefassten Bausteinen. Bereits seit Mai 2023 sind diese Anforderungen für KRITIS-Betreiber bindend.
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Link zum BSIG 8a § 8a BSIG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Mit der 2022 veröffentlichten Orientierungshilfe für Systeme zur Angriffserkennung werden die Betrieber Kritsicher Infrastrukturen und Betreiber von Ener-gieversorgungsnetzen gem. EnWG verpflichtet entsprechende Nachweise hierzu zu erbringen. Diese Nachweise werden über das allgemeine Nachweisverfahren für §8a-Prüfungen eingereicht und richten sich nach einem fünf-stufigen Umsetzunggradmodell. Die Anfoderungen werden dabei mit den bekannten Modalverben MUSS/KANN/SOLLTE priorisiert. Umfassende Protokollierung ist entsprechend der jeweiligen eigenen Notwendigkeit aufzubauen, hier macht die OH keine spezifischen Vorgaben, sondern stellt einen Rahmen bereit, der auch qualitativ gleichwertig umgesetzt werden kann. Ggf. sind noch weitere Präzisierungen zu erwarten, und zwar über Anforderungen aus der nationalen Umsetzung zur NIS2-Richtlinie, die hoffentlich im Oktober 2024 kommen wird. Hierzu würden wir Euch dann in einem bereits geplanten weiteren Podcast informieren, der sich inhaltlich dann damit befassen soll.
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