Hallo, liebe motivierte Studierende auf dem Weg zum Personalfachkaufmann oder zur Personalfachkauffrau!
#10 Das situationsbezogene Fachgespräch: Arbeitsrecht und Datenschutz in die Entscheidung einbauen
Rechtliche Zulässigkeit kommt vor dem Nutzenvergleich. Am fiktiven Kompetenzverzeichnis der Morgenfeld Verpackungstechnik unterscheidest du Personalplanung, allgemeine Beurteilungsgrundsätze, technische Leistungsüberwachung und personelle Einzelmaßnahmen. Dazu gehören Zweck, Erforderlichkeit, Rechtsgrundlage, Einwilligung, Berechtigungen und offene Anbieterfragen. Keine pauschale Zustimmungspflicht für jedes HR-Projekt und keine ungeprüfte Freigabe einer Rangliste.
Die Folge erklärt außerdem die unionsrechtliche Anwendungsgrenze von § 26 Abs. 1 BDSG anhand des BAG-Urteils vom 08.05.2025 zu Workday: Art. 88 ist eine begrenzte Öffnungsklausel, nicht der gesamte § 26 aufgehoben. Eine unmittelbare Prüfung nach Art. 6 bleibt erforderlich; Buchstaben b und f erlauben das fiktive Verzeichnis nicht automatisch. Nach EuGH C-65/23 müssen auch Kollektivvereinbarungen Art. 5/6 und gegebenenfalls Art. 9 erfüllen; die Erforderlichkeit ist umfassend gerichtlich überprüfbar.
Personalfachkaufmann erfolgreich bestehen mit Tobias von der GrandEdu GmbH. Geschäftsführer: Dr. Tobias Oberdieck und Dr. Peter Schlecht. Zur eigenständigen Vertiefung begleitet dich die Buchreihe Personalfachkaufmann erfolgreich bestehen.
Stand: 09.09.2026. Die fiktiven Fälle sind Übungsmaterial, keine unverändert einzureichende eigene Prüfungsleistung. Eigene Methoden sind keine vorgeschriebenen IHK-Verfahren. Für örtliche Abgabe-, Medien- und Organisationsvorgaben sind die Hinweise deiner zuständigen IHK maßgeblich. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Weitere geprüfte Normen und Reichweitengrenzen sind in den begleitenden QA-Notizen dokumentiert.
Diese Folge wird mit der autorisierten KI-Stimme von Tobias Oberdieck vertont.
Primärquellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__26.html
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02016R0679-20160504
https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/8-azr-209-21/
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:62023CJ0065