Hallo, liebe motivierte Studierende auf dem Weg zum Personalfachkaufmann oder zur Personalfachkauffrau!
Wie wird aus Arbeitszeit und Vergütungsanspruch eine korrekte Auszahlung? Tobias von der GrandEdu GmbH erklärt im Podcast Personalfachkaufmann erfolgreich bestehen das Personalrechnungswesen vom Stammdatensatz bis zum Buchungsbeleg. Die ausführliche Folge verbindet Entgeltabrechnung, Meldungen, Zahlungsfristen und Personalkostenrechnung mit ausdrücklich fiktiven Praxisfällen.
Im Mittelpunkt stehen Brutto und Netto, Lohnarten, steuerfreie Leistungen, ELStAM und Steuerklassen sowie die Sozialversicherungswerte 2026. Hinzu kommen Arbeitgeberzuschüsse, U1 und U2, einmalige Zahlungen, Märzklausel und die Abgrenzung echter Abfindungen von nachgezahltem Lohn. Die Fünftelregelung wird als mögliche Begünstigung im Veranlagungsverfahren erklärt, nicht als seit 2025 weiterhin anwendbare Arbeitgeberermäßigung beim Lohnsteuerabzug.
Weitere Schwerpunkte sind Dienstwagen, Lohnpfändungen einschließlich Nettomethode und Weihnachtsvergütung, kurzfristige Beschäftigungen, die Minijobgrenze von 603 Euro und der Übergangsbereich 2026. Ein zusammenhängender Mutterschutzfall erläutert Beschäftigungsverbot, Mutterschutzlohn, Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberzuschuss und die Erstattung durch das U2-Verfahren. Ansprüche der Beschäftigten, Zahlungen des Arbeitgebers und Finanzierung werden dabei klar getrennt.
Die passende Buchreihe Personalfachkaufmann erfolgreich bestehen begleitet die fachliche Vertiefung. Hinter der GrandEdu GmbH stehen die Geschäftsführer Dr. Tobias Oberdieck und Dr. Peter Schlecht.
Rechtsstand: 08.09.2026. Allgemeine Wissensvermittlung, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Jahreswerte und persönliche Voraussetzungen sind bei konkreten Abrechnungen gesondert zu prüfen.
Diese Folge wird mit der autorisierten KI-Stimme von Tobias Oberdieck vertont.
Amtliche Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__23a.html
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850a.html
https://www.gesetze-im-internet.de/aufag/BJNR368610005.html