Auch wenn man manchmal den Eindruck hat, dass Fahrradfahrern alles erlaubt sei – das ist nicht so. Beispiel: Man darf beim Radfahren nicht telefonieren, aber dafür rauchen. Allerdings: Wird ein qualmender Fahrradfahrer aber in einen Unfall verwickelt, bekommt er unter Umständen eine Mitschuld. Zum Beispiel, wenn er zu spät reagiert, weil er an der Zigarette zieht.
Rechtliches zum Thema Fahrrad mit Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.