Wenn der Arbeitgeber auf einer Dienstreise ein Bowling-Turnier veranstaltet, kann der Sturz eines Mitarbeiters ein Arbeitsunfall sein. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Teilnahme aller Mitarbeiter verlangt hat, entschied das Sozialgericht Aachen. Bei dem Turnier war ein Mann auf der Bowlingbahn ausgerutscht und hatte sich die Schulter ausgerenkt. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung des Sturzes als Arbeitsunfall ab. Der Mitarbeiter habe sich beim Bowling privaten Belangen gewidmet.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft dazu mit Einzelheiten im Podcast.