Wer also in diesem Jahr eine Rechnung für einen Straßenausbaubeitrag bekommen hat, muss diese nicht bezahlen. Für Rechnungen von den Jahren ab 2015 bis 2018 können Härtefallanträge gestellt werden. Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um einen Härtefallantrag zu stellen, ist noch nicht festgelegt. Hier soll bis Mitte nächsten Jahres eine Lösung gefunden werden.