240 Tage Knast, also acht Monate hinter Gittern wegen Fahren ohne Fahrschein, war die maximale Zeit, die jemand wegen des „ Erschleichens von Leistungen“ 2024 in Baden-Württemberg im Rahmen einer Ersatzfreiheitsstrafe inhaftiert war. Das „Erschleichen von Leistungen“ ist der Paragraph 265a des Strafgesetzbuches. Eingeführt wurde er mit genau dieser Nummerierung und quasi wortgleich 1935.