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Eine Razzia, die sich gegen eine Person richten sollte traf im sächsischen Erzgebirge am Ende ein ganzes Wohnprojekt. Mehr als vier Jahre später beschäftigte der Fall nun das Bundesverfassungsgericht.
Über ein Jahr nach einer friedlichen Anti-AfD-Demonstration durchsuchte die Freiburger Polizei die Wohnung einer unbescholtenen jungen Frau. Und das auf Grundlage eines dürftigen Tatverdachts. Das Landgericht Freiburg erklärte am 13.08.2026 die Durchsuchung für rechtswidrig. Doch der eigentliche Skandal liegt meines Erachtens tiefer: Was ist der Schutz der eigenen Wohnung in der Praxis wert, wenn Polizei, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht derart leichtfertig und tiefgreifend die Grundrechte verletzen?
Im Februar 2025 verteidigte die Polizei mit massivem Gewalteinsatz eine AfD-Wahlkampfveranstaltung. Die antifaschistischen Gegenproteste wurden von Beginn an kriminalisiert. Aktuell gipfeln die Ermittlungen der Polizei in einer Razzia frühmorgens bei einer Antifaschistin hier in Freiburg.
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