Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag in einem vielbeachteten Urteil das bayerische Verfassungsschutzgesetz in weiten Teilen für rechtswidrig erklärt. Das betrifft die Wohnraumüberwachung, die Online-Durchsuchung, die Ortung von Mobilfunkendgeräten, die Auskunft über Verkehrsdaten aus Vorratsdatenspeicherung, den Einsatz verdeckter Ermittler:innen und die Observation außerhalb der Wohnung. Die rechtlichen Hürden seien nicht hoch genug. Bis Ende Juli 2023 muss die bayerische Landesregierung das Gesetz nun überarbeiten.