Das Bundesverfassungsgericht hat am Montag die Verfassungsbeschwerde gegen das Freiburger Verbot der sogenannten Montagsspaziergänge im Eilverfahren zurückgewiesen. Wie in anderen Städten wollten die Coronaverharmloser*innen, Querdenker*innen, Antisemit*innen, Impfgegner*innen etc. mit diesen als "Montagsspaziergängen" getarnten Demonstrationen auch in Freiburg unangemeldet auf die Straße gehen. Die Stadt hatte das aber per Allgemeinverfügung verboten. AfD Stadtrat Huber, Rechtsaußen Mandic und der Querdenken Autokorsoorganisator klagten dagegen.