Am 22. Mai 2019 berichtete die Landesregierung gegenüber dem Landtag, das im Jahr 2018 insgesamt 925 Handy-Ortungen und 21 Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) in Baden-Württemberg durch die Polizei durchgeführt wurden. Eine Quellen-TKÜ, durch das Einschleusen von Spionagesoftware auf Endgeräte, sei nicht vorgenommen worden. Insgesamt seien dies 67 Ortungen weniger als im Jahr zuvor, wobei Vergleichswerte nicht vorliegen, da dies der erste Bericht dazu ist. Die Berichtpflicht wurde erst 2017 bei der letzten Reform des Polizeigesetzes eingeführt.