Werden Personen beim „Fahren ohne Fahrschein“ erwischt, steht nicht nur ein „erhöhtes Entgelt“an. Sie müssen zusätzlich mit einer Anzeige rechnen, da das „Fahren ohne gültigen Fahrschein“ als „Erschleichen von Leistungen“ gilt, was in den meisten Fällen mit einer Geldstrafe bestraft wird.
Kann die Geldstrafe nicht bezahlt werden und die Strafe auch nicht durch gemeinnützige Arbeit abgeleistet werden, wird eine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet. Das bedeutet konkret: Wer weder bezahlen noch arbeiten kann, muss ins Gefängnis.