In Frankreich gelten seit Mitte März viel strengere Beschränkungen der Bewegungs- und Versammlungsfreiheit als in Deutschland. Bis Mitte Mai, also ganze zwei Monate lang, durften die Menschen dort nur noch einzeln heraus. Und das auch nur dann, wenn sie zur Arbeit, zur Ärztin oder einkaufen mussten. Man musste entsprechende Atteste vom Arbeitgeber vorweisen beziehungsweise eine Selbstauskunft mit Angabe von Zeit und Grund ausfüllen. Laufen oder einkaufen durfte man lediglich in einem Umkreis von einem Kilometer um das Haus herum.