Mit dem sogenannten "Radikalenerlass" von 1972 wurde bis zuletzt 1991 (Bayern) Bewerber*innen aus dem linken Milieu der Eintritt in den Staatsdienst, sowie bei Post und Bahn verwehrt, was in nahezu allen Fällen auf ein totales Berufsverbot hinauslief. Bewerber*innen für den Staatsdienst sollten, wie es hieß, die Gewähr bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetztes eintreten. Besonders streng wurde diese Klausel unter dem Baden-Württembergischen Ministerpräsidenten Hans Filbinger (CDU, davor NSDAP Mitgliedsnr. 4.026.789) gebraucht.