Schutzsuchende die hierzulande keinen Schutzstatus im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten, die also vermeintlich nicht politisch- oder aufgrund ihrer Abstammung, ihrer Nationalität, Religion, oder politischen Überzeugung im Hekuftsland verfolgt werden, können trotzdem subsidiären Schutz erhalten, z.B. aufgrund eines Kriegs in im Herkunftsland. Deutschland hat bei der Prüfung, ob Flüchtlinge subsidiären Schutz erhalten in der Vergangenheit lediglich auf das Verhältnis von zivilen Opfern zur Gesamtbevölkerung im Herkunftsland eines Geflüchteten geschaut.