Nach einer Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte, unterstützt von der Deutschen Journalistinnen und Journalisten-Union, der Humanistischen Union Hamburg und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen, hat das Verfassungsgericht Ermächtigungen zur polizeilichen Analyse von irgendwie gewonnenen Daten in den Gesetzen von Hamburg und Hessen für Verfassungswidrig erklärt. Während Hamburg das Urteil im Februar abbgewartet hat, lief die verfassungswidrige Datenanalyse mit Hilfe der Software Palantir in Hessen bereits anderthalb Jahre (Was dazu der Verfassungsschutz sagt??).