Rechtsfolge

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By Rechtswissenschaftliche Fakultät Universität BernScience
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Rechtsfolge episodes

  • Rechtsfolge 15 Klimaschutz, Recht und die KlimaSeniorinnen
    Gespräch mit Dr. Charlotte Blattner (Stand der Aufnahme 13. August 2024)

    Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Schweiz dem Urteil des EGMR im KlimaSeniorinnen-Fall bereits entspreche. Damit folgt er der Bundesversammlung, die dem Urteil keine «weitere» Folge leisten will. Das Votum ist im Bruch mit der allgemeinen Einschätzung, der EGMR habe mit seinem bahnbrechenden Urteil zentrale Leitlinien für die Konventionsrechte im Spiegel des Klimawandels festgelegt. In der 15. Rechtsfolge tauchen wir mit Dr. Charlotte Blattner etwas tiefer in die Materie ein.

    Was hat der EGMR in diesem Fall tatsächlich geurteilt und was – entgegen medialem Echo – nicht? Kommt die Schweiz mit ihren bisherigen Bemühungen zur Abmilderung des Klimawandels den Vorgaben des EGMR tatsächlich nach? Lässt sich der Klimaschutz auf dem Rechts- bzw. Klageweg vorantreiben? Welche weiteren wissenschaftlichen Lücken müssen geschlossen dafür werden?

    Dr. Charlotte Blattner hat Rechtswissenschaften in Basel studiert und anschliessend an der Schnittstelle zwischen Völker- und Tierrecht promoviert. Sie forschte an der Queens University in Kingston, Kanada, und an der Harvard Law School, Boston USA, und arbeitet seit 2020 als Oberassistentin am Institut für öffentliches Recht der Juristischen Fakultät der Universität Bern.

    Ihre Habilitation widmet sich den komplexen und dringlichen Herausforderungen, welcher der Klimawandel an das schweizerische Staats-und Verwaltungsrecht stellt.

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    1 hr 35 min
  • Rechtsfolge 14 Der Umgang des Rechts mit Autonomie und «Behinderung»
    Gespräch mit Noel Stucki

    Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK), die 2006 verabschiedet wurde, hat erstmals auf völkerrechtlicher Ebene den Schwerpunkt auf die notwendigen inhaltlichen, verfahrenstechnischen und institutionellen Anforderungen gelegt, um die Interessen von Menschen mit Beeinträchtigungen besser zu berücksichtigen. Die Schweiz behauptet, diesen völkerrechtlichen Anforderungen nachzukommen - Schattenberichte hingegen suggerieren: Das ist bei weitem nicht der Fall.

    Was sind also die konkreten Anforderungen des Völkerrechts im rechtlichen Umgang mit Beeinträchtigungen? Wie geht das schweizerische Recht, insbesondere das Erwachsenenschutzrecht, mit Menschen mit Behinderungen um? Und wie lassen sich die beiden Gegensätze Autonomie und Schutzbedürfnis in Einklang bringen?

    Über diese und weitere Punkte haben wir mit MLaw Noel Stucki gesprochen. Noel Stucki hat Rechtswissenschaften an der Universität Bern studiert und mit einem Master of Law abgeschlossen. Er ist wissenschaftlicher Assistent und Doktorand am Institut für öffentliches Recht am Lehrstuhl für Staats- und Völkerrecht von Prof. Dr. Jörg Künzli.

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    1 hr 30 min
  • Rechtsfolge 13 Schnittstellen zwischen Straf- und Zivilprozess
    Gespräch mit Prof. Dr. Jürgen Brönnimann

    Wer Recht bekommen will, muss hin und wieder den Prozessweg beschreiten. Während unsere Rechtsordnung zwischen Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichtsbarkeit unterscheidet, lässt sich eine klare Trennung zwischen diesen Rechtsgebieten in bestimmten Lebenssachverhalten in der Praxis nur schwer vornehmen: Kommt es etwa zu einer Straftat, so stellt sich für den Staat und Betroffene nicht nur die Frage nach Schuld oder Unschuld, sondern für geschädigte Private auch die Frage nach der Behandlung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche.

    Wie wirken also der Straf- und der Zivilprozess zusammen? Welche Grundsätze prägen diese beiden Verfahrensrechtsgebiete und in welcher Hinsicht unterscheiden sie sich?

    Über die bisher nur wenig thematisierten Schnittstellen zwischen dem Straf- und Zivilprozessrecht haben wir in Rechtsfolge 13 mit Prof. Dr. Jürgen Brönnimann gesprochen.

    Prof. Dr. Brönnimann hat Rechtswissenschaften in Bern und Berlin studiert und war wissenschaftlicher Assistent an der Universität Bern im Bereich Handelsrecht, Zivilprozessrecht sowie Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. Er hat zur «Behauptungs- und Substanzierungslast im schweizerischen Zivilprozessrecht» dissertiert und ist seit 2000 Honorarprofessor. Nebst seiner langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer Berner Wirtschaftskanzlei unterrichtet Prof. Brönnimann an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern schweizerisches und bernisches Zivilprozessrecht.

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    1 hr 34 min
  • Rechtsfolge 12 Die Eigentumsgarantie
    Gespräch mit Dr. Stefan Schlegel

    Die schweizerische Bundesverfassung hält in Art. 26 kurz und knapp fest: «Das Eigentum ist gewährleistet». Die Eigentumsgarantie gehört seit dem 19. Jahrhundert zu unseren verfassungsmässig geschützten Rechten. Doch was schützt die Eigentumsgarantie genau? Was bedeutet Eigentum? Und entspricht das Grundrecht überhaupt noch den ökonomischen, sozialen und technologischen Entwicklungen unserer Zeit? Oder müssen wir uns auf die Suche nach "dem neuen Eigentum" machen?

    Darüber haben wir in Rechtsfolge 12 mit Dr. iur. Stefan Schlegel gesprochen.

    Dr. iur. Stefan Schlegel hat in Zürich Rechtswissenschaften studiert und war als wissenschaftlicher Assistent und Doktorand im Migrationsrecht an der Universität Bern tätig. Nach Forschungsaufenthalten an der University Toronto und am Max-Planck-Institut zur Erforschung multiethnischer und multireligiöser Gesellschaften in Göttingen arbeitete er zunächst als Oberassistent am Institut für öffentliches Recht der Universität Bern und war sodann Ambizione-Stipendiant des Schweizerischen Nationalfonds. Seit Februar 2024 ist Dr. iur. Stefan Schlegel Direktor der Schweizerischen Menschenrechtsinstitution (SMRI).

    In seiner Habilitation geht Dr. Stefan Schlegel dem Schutzbereich der Eigentumsgarantie eingehend auf den Grund und arbeitet dabei u.a. an neuen Eigentumsformen.

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    1 hr 28 min
  • Rechtsfolge 11 Falschpositive im Massnahmenrecht
    Gespräch mit Julia Lehmann, Vera Moser und Rafael Studer

    6'445 Menschen waren in der Schweiz per Anfang des Jahres 2023 inhaftiert. Die Mehrheit von ihnen befindet sich im sogenannten «Straf- und Massnahmenvollzug».

    Gibt es im Massnahmenvollzug auch Personen, die zu Unrecht einen Freiheitsentzug verbüssen? Die Rede ist von sog. «Falsch-Positiven» - Personen, denen Gefährlichkeit zugesprochen wird, die aber im Freiheitsfall nicht erneut delinquent würden. Wie – wenn überhaupt – ist ein solches Vorgehen rechtstaatlich zu legitimieren? Was versteht das Recht unter Gefährlichkeit? Und insbesondere: Wie können wir sie messen?

    Darüber haben wir in Rechtsfolge 11 mit Julia Lehmann, Vera Moser und Rafael Studer gesprochen. Julia Lehmann, Vera Moser und Rafael Studer sind Doktorierende und Assistierende am Institut für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Bern. Sie beschäftigen sich u. a. intensiv mit Fragen des Massnahmenrechts. Ihr Artikel «Falsch-Positive im Massnahmenrecht – Eine Debattenanalyse» ist in der Neuen Zeitschrift für Kriminologie und Kriminalpolitik erschienen.

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    1 hr 8 min
  • Rechtsfolge 10 Rechtspersönlichkeit und Gewässer
    Gespräch mit Dr. Fiona Leu

    Die Schweiz ist das Wasserschloss Europas. Unser Wasser ist eine unentbehrliche Ressource für unser Land und Leben: Sei es als Trinkwasser, als Ressource für die Nahrungsproduktion, für die Nutzung von Wasserkraft oder den Erhalt unserer Ökosysteme. Der Klimawandel führt jedoch zu ernsthaften Bedrohungen für diese Ressource.

    Wie können Gewässer im Recht besser geschützt werden? Sollten wir etwa Gewässer mit Rechtspersönlichkeit ausstatten, um sie besser zu schützen? Wie könnte eine solche nicht-menschliche Entität in unser Rechtssystem integriert werden? Und welche Konsequenzen hätte dies?

    Darüber haben wir in Rechtsfolge 10 mit Dr. Fiona Leu gesprochen. Dr. Fiona Leu hat ihre Dissertation zum Thema «Unbequeme Welten bauen – Ein Versuch der Inklusion von Oberflächengewässern ins moderne Rechtssystem» verfasst. Sie hat Rechtswissenschaften an den Universitäten Bern und Hamburg studiert. Nach Erwerb des Anwältinnenpatents und wissenschaftlicher Assistenz an der Universität Luzern, arbeitete sie als wissenschaftliche Assistentin bei Prof. Dr. Martino Mona am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Bern.

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    1 hr 4 min
  • Rechtsfolge 9 Eugen Huber – Vordenker des Schweizer Zivilrechts
    Gespräch mit Prof. Dr. Sibylle Hofer

    Seit mehr als einhundert Jahren bestimmt das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) in umfassender Weise die Rechtsbeziehungen unter Privaten. Seine Regelungsgegenstände reichen von Fragen über Beginn und Ende des Lebens in Form des Personenrechts über die rechtliche Normierung der Familienverhältnisse bis zu Fragen der Erbfolge und des Sachenrechts.

    Das ZGB stammt aus der Feder von Eugen Huber, einem der bekanntesten Juristen der Schweiz. Wie kam es zu einem einheitlichen Schweizer Zivilgesetzbuch und wie hat Eugen Huber das ZGB geprägt? Darüber haben wir in Rechtsfolge 9 mit Prof. Dr. Sibylle Hofer gesprochen.

    Prof. Dr. Sibylle Hofer ist Ordinaria für Rechtsgeschichte und Privatrecht an der Universität Bern und leitet hier das Institut für Rechtsgeschichte. Prof. Hofer wurde an der Universität Hannover promoviert und habilitierte an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Zu ihren Forschungsschwerpunkten gehören die Grundlagen des modernen Privatrechts, insbesondere des Schweizer Zivilgesetzbuchs, sowie die bernische Rechtsgeschichte.

    Von Prof. Hofer ist das Buch «Eugen Huber –Vordenker des Schweizer Zivilrechts» erschienen.

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    23 min
  • Rechtsfolge 8 Gewalt bei Sportveranstaltungen
    Gespräch mit Dr. Alain Brechbühl & Tim Willmann

    Gewalt bei Sportveranstaltungen – insbesondere bei Fussballspielen – sind in der Schweiz längst keine Seltenheit mehr. Sie stellen jedoch sowohl Besucher:innen, die Clubs, das Sicherheitspersonal und die Behörden insgesamt vor grosse Herausforderungen: Warum kommt es zu solchen Ausschreitungen? Wie können sie verhindert werden? Mit welchen Mitteln kann Gewalt bei Fussballspielen präventiv und repressiv eingedämmt werden? Und welche Rolle spielt dabei das Recht?

    Intensiv mit diesen Fragen beschäftigen sich Dr. Alain Brechbühl und Tim Willmann von der interdisziplinären Forschungsstelle «Gewalt bei Sportveranstaltungen» an der Universität Bern.

    Dr. Alain Brechbühl hat Sportwissenschaften und Geschichte an der Universität Bern studiert und zum Thema «Eskalation versus Nicht-Eskalation von Fangewalt im Fussball» dissertiert. Seit 2017 leitet er als Projektverantwortlicher die Forschungsstelle Gewalt bei Sportveranstaltungen.

    Tim Willmann ist Hilfsassistent am Institut für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Bern. Er studiert Rechtswissenschaften und beschäftigt sich im Rahmen der Forschungsstelle mit den rechtlichen Aspekten von Gewalt bei Fussballspielen.

    Kapitelmarken:

    Website der Forschungsstelle Gewalt bei Sportveranstaltungen: https://www.krim.unibe.ch/forschung/forschungsstelle_gewalt_bei_sportveranstaltungen/index_ger.html

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    1 hr 20 min
  • Rechtsfolge 7 Strafe und Gerechtigkeit
    Gespräch mit Prof. Martino Mona

    Wo liegen im schweizerischen Strafrecht die Unterschiede zwischen einer Freiheitsstrafe und einer sichernden (therapeutischen) Massnahme? Welche rechtlichen Schwierigkeiten sind mit der Massnahme insgesamt verbunden und wie kann ihnen begegnet werden? Braucht es insgesamt härtere Strafen und wie soll das ausschauen? Gehören Massnahmen überhaupt abgeschafft?

    In Rechtsfolge 7 haben wir mit Prof. Dr. Martino Mona über Strafen und Gerechtigkeit gesprochen. Prof. Dr. Martino Mona Mona ist Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie und leitet an der Universität Bern das Institut für Strafrecht und Kriminologie.

    Er hat Philosophie und Kunstgeschichte an den Universitäten Fribourg, Paris, Oxford und Bern studiert. Im Anschluss studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten Bern, Basel und an der Harvard Law School in Cambridge. Martino Mona promovierte an der Universität Basel mit einer rechtsphilosophischen Arbeit im Bereich der Migrationsethik und verfasste seine Habilitation an der Universität Bern zur Einwilligung im Strafrecht.

    Kapitelmarken:

    Einleitung
    00:03:25: Einleitung - Was ist eine Strafe?
    00:24:10: Bedingte Strafen
    00:28:45: Strafe und Vergeltung
    00:34:50: Unterschied Strafe & Massnahme
    01:18:50: Bezüge zur Schuldunfähigkeit
    01:23:50: Gefährlichkeit
    01:28:57: Situative Prävention
    01:34:00: Ausblick

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    1 hr 52 min
  • Rechtsfolge 6 Gesundheitsdaten im Recht
    Gespräch mit Prof. Franziska Sprecher

    Wie viel Demokratie steckt im Umgang mit Gesundheitsdaten?

    Mit dem Aufkommen der Digitalisierung wurden auch Gesundheitsdaten, nebst anderen Daten, zu einer der wichtigsten Währungen überhaupt. Unterschiedliche Akteure aus Politik, Wirtschaft und Forschung haben ein Interesse an einer möglichst breiten Nutzung von Gesundheitsdaten. Wie kann und soll das Recht mit Gesundheitsdaten umgehen? Welche Anforderungen müssen bestehen, damit Gesundheitsdaten vor allem für Patient:innen möglichst sinnvoll genutzt werden können? Über diese und weitere Fragen - vom elektronischen Patientendossier bis zur Schaffung eines Gesundheitsdatenraums Schweiz - haben wir mit Prof. Dr. iur. Franziska Sprecher diskutiert.

    Prof. Dr. iur. Franziska Sprecher ist assoziierte Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht mit besonderer Berücksichtigung des Gesundheitsrechts am Institut für öffentliches Recht der Universität Bern. Sie leitet als Direktorin zudem das universitätseigene Zentrum für Gesundheitsrecht und Management im Gesundheitswesen.

    Prof. Dr. iur. Franziska Sprecher ist zudem Mitglied im Leitungsausschuss von TA-SWISS, in der Eidgenössischen Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (EKSN), im Fachbeirat des Vereins Kind + Spital sowie Präsidentin des Stiftungsrats der Stiftung für Menschen mit seltenen Krankheiten.

    Kapitelmarken:

    Einleitung
    00:03:16: Interdisziplinäres Arbeiten im Gesundheitsbereich
    00:08:34: Begriff Gesundheitsdaten
    00:20:04: Gesundheitsdatenräume im Allgemeinen
    00:25:59: Gesundheitsdatenraum EU
    00:36:45: Gesundheitsdatenraum Schweiz
    00:46:04: Data literacy

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    1 hr 4 min

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