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Ein aktuelles Rechtsgutachten des Rechtsanwalts Tim Stähle bestätigt, dass der Bescheid der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) Märkisch-Oderland vom 26.08.2024 zur Tötung von 106 Bibern an der Oder gegen geltendes Naturschutzrecht verstoßen hat. Insbesondere die fehlende ordnungsgemäße Prüfung des FFH-Rechts sowie der Schutzgebietsverordnungen und die unzureichende Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände führen nach den rechtlichen Ausführungen zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts. Die UNB handelte seinerzeit unter der Führung des heutigen Staatssekretärs im Umweltministerium Brandenburg, Gregor Beyer.
By Lovis KauertzEin aktuelles Rechtsgutachten des Rechtsanwalts Tim Stähle bestätigt, dass der Bescheid der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) Märkisch-Oderland vom 26.08.2024 zur Tötung von 106 Bibern an der Oder gegen geltendes Naturschutzrecht verstoßen hat. Insbesondere die fehlende ordnungsgemäße Prüfung des FFH-Rechts sowie der Schutzgebietsverordnungen und die unzureichende Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände führen nach den rechtlichen Ausführungen zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts. Die UNB handelte seinerzeit unter der Führung des heutigen Staatssekretärs im Umweltministerium Brandenburg, Gregor Beyer.

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