Im Bereich Mobilität wurden, bedingt durch den aktuellen Ausnahmezustand, einige Zahlungen und Fälligkeiten verschoben, etwa die verpflichtende Revision bei Autos und Motorrädern. Fahrzeugbesitzer, deren Revision bis zum 31. Juli verfällt, haben nun bis 31. Oktober Zeit, diese nachzuholen. Führerscheine, die ab dem ersten Februar verfallen, sind nun bis zum 31. August gültig. Wer einen Südtirol-Pass besitzt, bekommt die im Jänner und Februar gemachten Fahrten vorerst nicht angerechnet. Am Stichtag 15. April verfällt die sogenannte Winterreifenpflicht. Bis zum 15. Mai haben Autofahrer Zeit, die Sommerreifen zu montieren. Zu allen weitere einstweilen aufgehobenen Zahlungen an die öffentliche Hand hat die Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Gunde Bauhofer den Überblick: