Verbraucherschützer sprechen von einem bahnbrechenden Urteil: Es geht um eine geklaute Bankomatkarte und um die Sorgfaltspflicht im Umgang mit ihr. Denn obwohl wir eigentlich alle wissen, dass es keine gute Idee ist, Wertsachen im geparkten Auto zu lassen, kann es schon mal vorkommen, dass jemand z.B. die Brieftasche im Auto lässt, um im Wald Joggen zu gehen. Zum jüngsten Gerichtsurteil in diesem Zusammenhang informiert Gunde Bauhofer von der Verbraucherzentrale Südtirol.