Es war verboten, westliche Druckerzeugnisse und Schallplatten in die DDR einzuführen sowie Lebensmittel und Konsumgüter aus dem Westen auszuführen. Verstöße wurden geahndet.
Es war verboten, westliche Druckerzeugnisse und Schallplatten in die DDR einzuführen sowie Lebensmittel und Konsumgüter aus dem Westen auszuführen. Verstöße wurden geahndet.