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Mit der Verabschiedung des Digital Services Act (DSA) und des Digital Markets Act (DMA) wagte die EU-Kommission 2022 einen Paradigmenwechsel. Sie schuf ein umfassendes Rahmenwerk, das Rechte für Nutzer:innen digitaler Vermittlungsdienste – wie z. B. Social Media Plattformen oder Marktplätze für private Angebote – gegenüber den Anbietern dieser Dienste begründet. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen steht dabei besonders im Fokus, denn obwohl deren Alltag und Sozialleben stark geprägt ist von Sozialen Medien, sind diese Umgebungen alles andere als kindgerecht. Jugendgefährdende Inhalte, denen schon kleine Kinder plötzlich und ohne Vorwarnung ausgesetzt werden können, sind gefährlich. Es gibt aber auch Straftäter, die im Netz Kontakt zu Minderjährigen aufbauen. Und nicht zuletzt birgt die Nutzung digitaler Medien als solches schon Risiken, etwa Störungen der geistigen und motorischen Entwicklung, manifeste Suchterkrankungen, oder Schädigungen durch gesundheitsgefährdende Trends, die über Social Media Verbreitung finden. Es ist keine Lösung, Kindern und Jugendlichen die Nutzung digitaler Medien zu verbieten. Dies schlösse sie aus der digitalen Öffentlichkeit aus – und aus völliger Unerfahrenheit entstünde auch kein nachhaltiger Schutz. Heranwachsende haben also nicht nur das Recht auf Schutz ihrer Privatsphäre und Gesundheit, sondern auch auf altersgerechte Teilhabe und Befähigung zu einem selbstbestimmten Umgang mit digitalen Medien.
Der Volljurist Michael Terhörst leitet die neue, unabhängige Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD). Im Digitalgespräch beschreibt der Experte für Kinder- und Jugendmedienschutz, welchen Gefahren Heranwachsende bei der Nutzung von Online-Plattformen ausgesetzt sind, wer dafür zuständig ist, sie davor zu schützen, und wie diese Stellen dabei vorgehen. Er erklärt, wie gerade der DSA die Rechte von Kindern und Jugendlichen stärken kann, warum nicht nur die Strafverfolgung im Einzelfall, sondern auch die Erarbeitung verbindlicher Standards und integrierter Schutzmechanismen wichtig ist und nennt konkrete Möglichkeiten, digitale Dienste sicherer und jugendfreundlicher zu machen. Mit den Gastgeberinnen Marlene Görger und Petra Gehring diskutiert Terhörst, ob Online-Angebote insgesamt kindgerechter werden müssen, welche gemeinsame Perspektive die EU-Mitgliedstaaten auf das Thema haben - und welche konkreten Schritte nun nötig sind, damit die Rechte Heranwachsender auf Schutz, Befähigung und Teilhabe auch im digitalen Leben gewahrt werden können.
Link zum Originalbeitrag: https://zevedi.de/digitalgespraech-062-michael-terhoerst
Link zum „Gefährdungsatlas“ der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz: https://www.bzkj.de/bzkj/service/publikationen/gefaehrdungsatlas-digitales-aufwachsen-vom-kind-aus-denken-zukunftssicher-handeln-aktualisierte-und-erweiterte-2-auflage--197812
Mit der Verabschiedung des Digital Services Act (DSA) und des Digital Markets Act (DMA) wagte die EU-Kommission 2022 einen Paradigmenwechsel. Sie schuf ein umfassendes Rahmenwerk, das Rechte für Nutzer:innen digitaler Vermittlungsdienste – wie z. B. Social Media Plattformen oder Marktplätze für private Angebote – gegenüber den Anbietern dieser Dienste begründet. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen steht dabei besonders im Fokus, denn obwohl deren Alltag und Sozialleben stark geprägt ist von Sozialen Medien, sind diese Umgebungen alles andere als kindgerecht. Jugendgefährdende Inhalte, denen schon kleine Kinder plötzlich und ohne Vorwarnung ausgesetzt werden können, sind gefährlich. Es gibt aber auch Straftäter, die im Netz Kontakt zu Minderjährigen aufbauen. Und nicht zuletzt birgt die Nutzung digitaler Medien als solches schon Risiken, etwa Störungen der geistigen und motorischen Entwicklung, manifeste Suchterkrankungen, oder Schädigungen durch gesundheitsgefährdende Trends, die über Social Media Verbreitung finden. Es ist keine Lösung, Kindern und Jugendlichen die Nutzung digitaler Medien zu verbieten. Dies schlösse sie aus der digitalen Öffentlichkeit aus – und aus völliger Unerfahrenheit entstünde auch kein nachhaltiger Schutz. Heranwachsende haben also nicht nur das Recht auf Schutz ihrer Privatsphäre und Gesundheit, sondern auch auf altersgerechte Teilhabe und Befähigung zu einem selbstbestimmten Umgang mit digitalen Medien.
Der Volljurist Michael Terhörst leitet die neue, unabhängige Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD). Im Digitalgespräch beschreibt der Experte für Kinder- und Jugendmedienschutz, welchen Gefahren Heranwachsende bei der Nutzung von Online-Plattformen ausgesetzt sind, wer dafür zuständig ist, sie davor zu schützen, und wie diese Stellen dabei vorgehen. Er erklärt, wie gerade der DSA die Rechte von Kindern und Jugendlichen stärken kann, warum nicht nur die Strafverfolgung im Einzelfall, sondern auch die Erarbeitung verbindlicher Standards und integrierter Schutzmechanismen wichtig ist und nennt konkrete Möglichkeiten, digitale Dienste sicherer und jugendfreundlicher zu machen. Mit den Gastgeberinnen Marlene Görger und Petra Gehring diskutiert Terhörst, ob Online-Angebote insgesamt kindgerechter werden müssen, welche gemeinsame Perspektive die EU-Mitgliedstaaten auf das Thema haben - und welche konkreten Schritte nun nötig sind, damit die Rechte Heranwachsender auf Schutz, Befähigung und Teilhabe auch im digitalen Leben gewahrt werden können.
Link zum Originalbeitrag: https://zevedi.de/digitalgespraech-062-michael-terhoerst
Link zum „Gefährdungsatlas“ der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz: https://www.bzkj.de/bzkj/service/publikationen/gefaehrdungsatlas-digitales-aufwachsen-vom-kind-aus-denken-zukunftssicher-handeln-aktualisierte-und-erweiterte-2-auflage--197812
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