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Gibt es einen Unterschied zwischen «publizierten» und «nicht publizierten» Entscheiden des Bundesgerichtes? Ja, den gibt es. Publiziert, d.h. in die offizielle Sammlung aufgenommen, werden Entscheide von allgemeiner Bedeutung, Entscheide, die den Charakter von Leitentscheidungen tragen. Sie werden zu fünft gefällt. Nicht publizierte Entscheide sind zwar ebenfalls öffentlich zugänglich, sie werden aber typischerweise zu dritt gefällt und haben keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung. Entsprechend werden sowohl vom Sachverhalt als auch von den Erwägungen meist nur die wichtigsten Teile publiziert, d.h. in die offizielle Sammlung aufgenommen.
Gibt es einen Unterschied zwischen «publizierten» und «nicht publizierten» Entscheiden des Bundesgerichtes? Ja, den gibt es. Publiziert, d.h. in die offizielle Sammlung aufgenommen, werden Entscheide von allgemeiner Bedeutung, Entscheide, die den Charakter von Leitentscheidungen tragen. Sie werden zu fünft gefällt. Nicht publizierte Entscheide sind zwar ebenfalls öffentlich zugänglich, sie werden aber typischerweise zu dritt gefällt und haben keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung. Entsprechend werden sowohl vom Sachverhalt als auch von den Erwägungen meist nur die wichtigsten Teile publiziert, d.h. in die offizielle Sammlung aufgenommen.
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