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«ContraLegem Podcast» ist der Podcast-Kanal der Zeitschrift ContraLegem & des Lehrstuhls Niggli an der Universität Freiburg. Wir veröffentlichen v.a. Podcasts zu Rechtsphilosophie, Strafrecht &... more
FAQs about ContraLegem Podcast:How many episodes does ContraLegem Podcast have?The podcast currently has 139 episodes available.
November 20, 2025CL im Gespräch mit/in conversation with Gianni Rizzello – What about sanctions 3Our guest is Gianni Rizzello, lawyer and barrister in Zurich, and partner at Kleinlaw.ch. We continue our previous discussion, but this time concerning sanctions, sanction regimes and the difficulties law firms face in this regard. This is part 3. https://www.kleinlaw.ch/de/...more16minPlay
November 20, 2025CL im Gespräch mit/in conversation with Gianni Rizzello – What about sanctions 2Our guest is Gianni Rizzello, lawyer and barrister in Zurich, and partner at Kleinlaw.ch. We continue our previous discussion, but this time concerning sanctions, sanction regimes and the difficulties law firms face in this regard. This is part 2. https://www.kleinlaw.ch/de/...more17minPlay
November 20, 2025CL im Gespräch mit/in conversation with Gianni Rizzello – What about sanctions 1Our guest is Gianni Rizzello, lawyer and barrister in Zurich, and partner at Kleinlaw.ch. We continue our previous discussion, but this time concerning sanctions, sanction regimes and the difficulties law firms face in this regard. ...more14minPlay
April 26, 2024CL im Gespräch mit Michael Kunz – Teil 4Dies ist der letzte von 4 Teilen unseres Gespräches mit Michael Kunz. Unser Gast ist Rechtsanwalt, ehemals Untersuchungsrichter, später angestellt bei der eidgenössischen Bankenkommission, heute mit eigener Kanzlei in Bern (Kunz Compliance, www.compliance.ch) spezialisiert u.a. in Wirtschaftsrecht, Bankenaufsichts- und Finanzmarkt(straf)recht.Wir sprechen namentlich über die Schwierigkeiten einer Tätigkeit im Bereich des Finanzmarktrechts und die irritierende Tatsache, dass hier keine Gewaltenteilung besteht, sondern rechtsetzende, rechtsanwendende und urteilende Funktion in der Hand einer einzigen Behörde liegen....more23minPlay
April 26, 2024CL im Gespräch mit Michael Kunz – Teil 3Dies ist der 3. von 4 Teilen unseres Gespräches mit Michael Kunz. Unser Gast ist Rechtsanwalt, ehemals Untersuchungsrichter, später angestellt bei der eidgenössischen Bankenkommission, heute mit eigener Kanzlei in Bern (Kunz Compliance, www.compliance.ch) spezialisiert u.a. in Wirtschaftsrecht, Bankenaufsichts- und Finanzmarkt(straf)recht.Wir sprechen namentlich über die Schwierigkeiten einer Tätigkeit im Bereich des Finanzmarktrechts und die irritierende Tatsache, dass hier keine Gewaltenteilung besteht, sondern rechtsetzende, rechtsanwendende und urteilende Funktion in der Hand einer einzigen Behörde liegen....more15minPlay
April 26, 2024CL im Gespräch mit Michael Kunz – Teil 2Dies ist der 2. von 4 Teilen unseres Gespräches mit Michael Kunz. Unser Gast ist Rechtsanwalt, ehemals Untersuchungsrichter, später angestellt bei der eidgenössischen Bankenkommission, heute mit eigener Kanzlei in Bern (Kunz Compliance, www.compliance.ch) spezialisiert u.a. in Wirtschaftsrecht, Bankenaufsichts- und Finanzmarkt(straf)recht.Wir sprechen namentlich über die Schwierigkeiten einer Tätigkeit im Bereich des Finanzmarktrechts und die irritierende Tatsache, dass hier keine Gewaltenteilung besteht, sondern rechtsetzende, rechtsanwendende und urteilende Funktion in der Hand einer einzigen Behörde liegen....more15minPlay
March 27, 2024CL im Gespräch mit Michael Kunz - Teil 1Dies ist der 1. Teil von 4 unseres Gespräches mit Michael Kunz. Unser Gast ist Rechtsanwalt, ehemals Untersuchungsrichter, später Mitglied der eidgenössischen Bankenkommission, heute mit eigener Kanzlei in Bern (Kunz Compliance, www.compliance.ch) spezialisiert u.a. in Wirtschaftsrecht, Bankenaufsichts- und Finanzmarkt(straf)recht.Wir sprechen namentlich über die Schwierigkeiten einer Tätigkeit im Bereich des Finanzmarktrechts und die irritierende Tatsache, dass hier keine Gewaltenteilung besteht, sondern rechtsetzende, rechtsanwendende und urteilende Funktion in der Hand einer einzigen Behörde liegen....more17minPlay
March 27, 2024Strafrecht Nr. 30 - FalschbeurkundungDer Podcast widmet sich der dornigen Frage der Falschbeurkundung i.S.v. Art. 251 StGB, also denjenigen Urkunden, die zwar echt, aber nicht wahr sind. Es setzt sich mit den Kriterien auseinander, die eine straflose schriftliche Lüge von einer strafbaren Falschbeurkundung (einer unwahren Urkunde) auseinander, namentlich den externen, objektiven Garantien für die Wahrheit eines Schriftstücks....more11minPlay
December 06, 2023Strafrecht Nr. 28 - Art. 9 StPO; AnklagegrundsatzDiskutiert wird der Anklagegrundsatz (Art. 9 StPO) und seine Funktionen. Erläutert wird, dass Fixierungs- und Umgrenzungsfunktion viel wichtiger sind als die – v.a. vom Bundesgericht immer in den Vordergrund gestellte – Informationsfunktion. Diese auf den Beschuldigten orientierte Funktion nämlich erlaubt dem Gericht eine Abwägung individueller gegen kollektive Interessen. Wen wundert's dass bei solchem Vergleich die Strafverfolgungsinteressen überwiegen und der Rechtsstaat auf der Strecke bleibt. Die Betroffenen wussten es ja schon zuvor. Und wir auch....more6minPlay
December 06, 2023Strafrecht Nr. 27 - Wesensgleiche StrafbestimmungenBesprochen wird der Bundesgerichtsentscheid BGer 6B_209/2022 vom 18. August 2023. Das Bundesgericht verweigert die Rückweisung einer Anklage, weil es sich bei der (angeklagten) Veruntreuung von Sachen (Art. 138 Ziff. 1 Abs. 1 StGB) und der (nicht angeklagten) Veruntreuung von Vermögenswerten (Art. 138 Ziff. 1 Abs. 2 StGB) um «wesensgleiche» Tatvarianten handle (was immer das heissen mag). Es ignoriert völlig die Tatsache, dass die Veruntreuung von Vermögenswerten (anders als die Sachveruntreuung) einen Vermögensschaden voraussetzt. Ein solcher Schaden findet sich höchstwahrscheinlich nicht in der Anklageschrift. Aber was soll's. Der Beschuldigte/Angeklagte wird ja wohl gewusst haben, was ihm vorgeworfen wird. Warum sollte eine Staatsanwaltschaft daher auch nur halbwegs sauber arbeiten. Wenn man die Augen nur genug zusammenkneift, werden ja ALLE Vorwürfe wesensgleich, es handelt sich schliesslich stets um Vorwürfe strafbaren Verhaltens.Das Gericht stützt sich für seine Entscheidung übrigens auf Art. 107 Abs. 1 BGG. Den tatsächlich relevanten (weil verletzten) Art. 9 StPO (Anklageprinzip) erwähnt es nicht einmal. Hallelujah!...more11minPlay
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