Der ABSV hat in Berlin geklagt
Für Menschen mit Behinderungen sind E-Roller gefährliche Barrieren auf den Gehwegen. Der Allgemeine Blinden und Sehbehindertenverein Berlin 1874 e. V (ABSV) hat deshalb in Berlin gegen das Abstellen von E-Scootern auf dem Gehweg geklagt. Obwohl das Verfahren aus formellen Gründen zurückgezogen werden musste, machte das Gericht deutlich: es gibt ein offensichtliches Problem mit E-Rollern. Der DBSV setzt sich weiter für eine Änderung der Gesetzeslage ein.
Wie genau das Verfahren ablief, und was der ABSV und der DBSV daraus mitnehmen, besprechen wir in dieser Folge.
Mit dabei: Bedia Kunz, stellvertretende Vorsitzende des ABSV,
Dr. Michael Richter vom rbm Rechte behinderter Menschen und
Christiane Möller, die Justiziarin vom DBSV.
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