Wie aus Artikeln auf meiner Webseite zu entnehmen ist, müssen Gewinne aus Geschäften mit Aktien, ETFs und sonstigen Wertpapieren versteuert werden. Für die Erträge aus Aktien, ETFs und ähnlichen Papieren schreibt das Gesetz die Entrichtung einer Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer vor.
Damit wurden seit 2009 sämtliche Verpflichtungen gegenüber dem Staat vollständig abgegolten. Bis 2019 wusste also jeder Investor oder Trader, woran er war. Seither gibt es einige weniger schöne Veränderungen bei der Besteuerung. Zuerst kam die Transaktionssteuer beim Aktienhandel und aktuell werden die Trader von gehebelten Finanzprodukten mit einer neuen Idee des Finanzministeriums konfrontiert.
Es geht um eine Berechnungsmethode, die das Trading mit Obligationen sowie Futures und andere Terminmarktgeschäfte demnächst unmöglich machen wird.