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Wenn Mic heute zurückblickt, fünf Jahre nach Corona, ist die Erschütterung noch spürbar. Es sei eine traumatische Erfahrung gewesen, sagt Mic. Aufträge wurden gekündigt, ein massiver Einkommsverlust war absehbar und gleichzeitig galt es, mehr Sorgearbeit zu übernehmen, weil staatliche Angebote insbesondere für das Kind mit Behinderung wegfielen.
Solche besonders vulnerablen Personen oder Gruppen sind in der Pandemie nicht mitgedacht worden, sagt Mic. Genau das sollte aber eine Lehre aus der Corona-Zeit sein, dass wir Maßnahmen von den diesen vulnerablen Gruppen aus denken und planen.
Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hat während und nach Corona untersucht, wie stark abhängig Beschäftigte und Solo-Selbstständige von den Maßnahmen während der Corona-Pandemie betroffen waren. Es hat sich gezeigt, dass Solo-Selbstständige weitaus weniger sozial abgesichert waren und deshalb auch stärker belastet waren, sagt Eileen Peters vom WSI. Die Untersuchung könnt ihr in dem Sammelband "Was von Corona übrig blieb" nachlesen.
Solo-selbstständige Frauen waren darüber hinaus durch zusätzliche Sorgearbeit belastet. Viele von ihnen, so eine weitere Erhebung nach Corona, konnten nicht an das Einkommen vor der Pandemie anschließen. In so einer Situation fürs Alter vorzusorgen, ist nicht möglich. Eileen Peters ist zu diesem Ergebnis im Rahmen ihrer Forschung zu Geschlechterungleichheiten am Arbeitsmarkt im Rahmen der vom Bundesforschungsministerium geförderten Projekte zu den gesellschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Das WSI hat aus seinen Untersuchungen auch Handlungsempfehlungen abgeleitet, die bei der Abschlusskonferenz "Gesellschaftliche Auswirkungen der Corona-Pandemie" am 6. und 7. November 2025 mit 17 weiteren Forschungsergebnissen vorgestellt wurden.
Dazu zählt auch eine bessere soziale Absicherung Solo-Selbstständiger. Vorschläge dazu gibt es schon lange - einer davon ist die Erwerbstätigenversicherung, die in der aktuellen Debatte um die Rentenreform von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas favorisiert wird. Das WSI hat in einem Policy Brief vom August 2025 die Ergebnisse einer weiteren Befragung Solo-Selbstständiger zur Altersvorsorge veröffentlicht. Insbesondere die Frauen sprechen sich mehrheitlich für die Einführung der Erwerbstätigenversicherung aus.
Will man Lehren aus der Corona-Pandemie ziehen, dann gehört eine bessere soziale Absicherung Solo-Selbstständiger dazu, die die Politik endlich umsetzen muss.
In dieser Folge ist ein Zitat von Karin Schulze Buschoff aus dem Podcast "Systemrelevant" Folge 238 zu hören: "Was hat Corona mit der Gesellschaft gemacht"
Der Kulturrat NRW setzt sich in vielen verschiedenen Themenfeldern wie Urheberrecht oder generative KI ein. Bis heute gibt es im Corona-Archiv eine Übersicht und FAQ. Wer Fragen zur Corona-Sprechstunde hat, wendet sich am besten an die Geschäftsstelle des Kulturrats.
"Wir geben uns auf - KI, Kultur und die Entwertung der Wissensarbeit" von Matthias Hornschuh ist im Carl-Auer-Verlag erschienen.
Der Komponist Matthias Hornschuh engagiert sich u. a. im Kulturrat NRW, der Initiative Urheberrecht und im GEMA Aufsichtsrat.
Mehr zu "5 Jahre Corona - Was sich für Solo-Selbstständige ändern muss" erfahrt ihr bei der Veranstaltung des Hauses der Selbstständigen NRW mit dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung am 17. November in Düsseldorf.
Veranstaltung: "5 Jahre Corona - Was sich für Solo-Selbstständige ändern muss"
Anmeldung und Infos (auch für hybride Teilnahme):
Das WSI hat zu der Situation der Solo-Selbstständigen während Corona eine Sondererhebung gemacht, die Teil der Veröffentlichung "Was von Corona bleibt" ist.
Ob Stundung oder Ratenzahlung, das hat NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur bereits in Aussicht gestellt, für Solo-Selbstständige mit einem Jahreseinkommen unter 20.000 Euro netto reicht das Entgegenkommen nicht. Im Fall von Ursula sind die Rücklagen über die Coronazeit aufgezehrt worden. Zu schlecht war die Auftragslage während der Pandemie, zu schleppend kommt sie wieder ins Geschäft. Denn inzwischen sparen auch ihre Auftraggeber.
Selbst wenn sie nicht die vollen 9.000 Euro Corona-Soforthilfe zurückzahlen muss, sondern noch den fiktiven Unternehmerlohn von 2.000 Euro für sich geltend machen kann, sind es immer noch 7.000 Euro - weil sie keine Betriebskosten hat, sondern nur Lebenshaltungskosten. Die sollten aber nicht mit der Corona-Soforthilfe finanziert werden, obwohl im Fall von Solo-Selbstständigen Lebenshaltung quasi die Betriebskosten sind.
Die Ministerin hat in einem Schreiben vom 12. Oktober an mich angekündigt, Ratenzahlungen und Stundungen zu ermöglichen. Ab dem 30. November können Corona-Soforthilfeempfangende bei den jeweiligen Bezirksregierungen online beantragen. Wer möchte, könne bereits jetzt schon einen Antrag bei der Bezirksregierung stellen. Infos dazu sollen auf der Seite NRW-Soforthilfe 2020 bald zu finden sein.
Ratenzahlungen könnten monatlich über 24 Monate erfolgen. Aber bei 7.000 Euro wären das immer noch rund 290 Euro im Monat. Deshalb ist für Ursula eignentlich nur ein Erlass wirklich hilfreich. So wie es in Bayern angekündigt wurde: Wer netto im Jahr weniger als 20.000 Euro Einkommen hat, bekommt auf Antrag die Rückzahlung erlassen.
Da nicht sicher ist, ob die Härtefallregelung in NRW kommt, haben Ursula und ich einen Brief an die Ministerin geschrieben, den ihr gerne selbst unterschreiben und ebenfalls an die Ministerin mailen könnt. Hier der Download-Link.
Natürlich könnt ihr auch noch weiter die Petition [Keine Rückzahlung der Corona-Soforthilfe](https://weact.campact.de/petitions/keine-ruckzahlung-der-corona-soforthilfe die) unterschreiben und verbreiten, die ja unser Maximalforderung zum Ausdruck bringt.
Und wer sich darüber hinaus für Verbesserungen für Solo-Selbstständige engagieren will, informiert sich am besten bei den ver.di-Selbstständigen.
Am 5. Dezember haben wir, die Kommission Selbstständige im ver.di-Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen, die Petition "Keine Rückzahlung der Corona-Soforthilfe" NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur im Foyer des Wirtschaftsministeriums überreicht. Die Zahl steigt immer weiter, für die Übergabe mussten wir aber ein paar Tage zuvor eine Liste ausdrucken, die 15.044 Unterschriften umfasst. Die Ministerin hat sich beeindruckt gezeigt und sich für unser Engagement bedankt.
Allerdings zieht die Ministerin sich vorerst dahinter zurück, dass Juristen derzeit die sogenannten Schlussbescheide der Corona-Soforthilfe prüfen. Währenddessen werde sie sich nicht dazu äußern. Sehr wohl sei ihr bewusst, dass die Situation für Solo-Selbstständige existentiell sei. Deshalb lasse sie derzeit auch prüfen, ob es über den 30. Juni 2023 eine weitere Fristverlängerung für die Rückzahlung geben könne.
Draußen hat es dicke Flocken geschneit, aber weihnachtlich war uns nicht zumute. Denn noch ist alles offen. Zumindest haben wir erreicht, dass die Ministerin zugehört hat und auch signalisierte, dass wir im Gespräch bleiben.
Die Verwaltungsgerichte in Düsseldorf, Köln und Gelsenkirchen haben geurteilt: Die sogenannten Schlussbescheide der Corona-Soforthilfe sind rechtswidrig. Daraufhin haben sich die Kölner ver.di-Selbstständigen gefragt, was das für diejenigen bedeutet, die nicht gegen den Bescheid geklagt haben. Ihre Bescheide sind doch dann genauso rechtswidrig?
Wir haben eine Verwaltungsjuristen gefragt, ob diese Feststellung der Rechtswidrigkeit sich auf alle Bescheide auswirkt. Leider nein, denn ein Bescheid ist ein individueller Rechtsakt zwischen Behörde und Individuum. Und wenn nicht dagegen geklagt wurde, ist der Bescheid bestandskräftig, heißt: Daran kann nicht mehr gerüttelt werden.
Es gibt aber die Möglichkeit, einen Antrag auf Wiederaufgreifens des Verwaltungsverfahrens zu stellen, also dass die Behörde das abgeschlossene Verfahren wieder öffnet. Im § 51 des Verwaltungsverfahrensgesetzes heißt es in Absatz 1, Satz 1:
Und weißt in Absatz 5 auf den § 48 Satz 1 hin: "Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden."
Viele, die den Antrag auf Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens gestellt haben, fragen sich, wie es jetzt weiter geht. Denn teilweise haben die Bezirksregierungen gar nicht reagiert. Ich habe Achim Weihofen vom Team Recht und Beratung im ver.di-Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen gefragt, was die Betroffenen nun machen können.
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