In Folge 3 geht es um Fragen zum Thema Schwerbehinderung. SoVD-NRW-Pressesprecher Matthias Veit befragt Jens Eschmann, Jurist und Landesgeschäftsführer des SoVD NRW. Er leitet außerdem die Landesrechtsabteilung leitet und ist damit für die Berufungsverfahren der SoVD-Mitglieder zuständig.
0‘24 Was ist eine Schwerbehinderung?
1’32 Wer stellt den Grad der Behinderung denn möglichst objektiv fest?
2’07 Wie läuft das Verfahren zur Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigung dann ab?
3’59 Kann es hier zu fehlerhaften Entscheidungen kommen und auf welcher Grundlage wird eigentlich entschieden?
5’12 Welche fehlerhaften Entscheidungen kann es denn geben?
6’22 Wie liest sich ein Bescheid üblicherweise, was steht da drin?
7’02 Wann lohnt es sich, zum SoVD zu gehen und juristischen Rat einzuholen?
9’58 Wie läuft ein solcher Widerspruch dann mit Hilfe des SoVD ab? Was passiert dann?
10’55 Wie ist dann der weitere Ablauf mit Blick auf die juristische Vorgehensweise?
11’57 Ist da auch Absicht mit im Spiel, wenn ein Grad der Behinderung von 50 erst einmal nicht gewährt wird?
12’46 Wie sind denn so im Widerspruchsverfahren die Erfolgsaussichten?
13’40 Was gibt es denn für Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis und welche Bedeutung haben sie?
15’27 Wann darf ich denn auf einem Behindertenparkplatz parken?
16’43 Was hat man denn nun von einer anerkannten Schwerbehinderung?
20’16 Sind die Bescheide über einen Grad der Behinderung eigentlich befristet? Oder die Ausweise?
22’13 Was mach ich denn, wenn auch mein Widerspruch abgelehnt wurde?
23’40 Kann ich mich durch die Auseinandersetzung mit den Behörden, also durch anhaltenden Rechtsstreit, auch sozusagen „in die Rente retten“?
26’12 Welche Besonderheiten gibt es denn bei den Verfahren zur Schwerbehinderung? Und kann die Behörde auch von sich aus nochmal nachhaken und den Grad der Behinderung neu bewerten?
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