Frauen verdienen im Jahr durchschnittlich 21 Prozent weniger, als ihre männlichen Kollegen und das auch unter vergleichbaren Arbeitsbedingungen. Diese Einkommenslücke mahnt auch in diesem Jahr der „Equal Pay Day“ an: Verbunden mit der Forderung nach gleichwertiger Bezahlung. Immerhin ermöglicht ein neues Gesetz seit dem 1. Januar, innerhalb eines Betriebes Einkommensvergleiche vorzunehmen, um diesem Ziel näher zu kommen. Die Voraussetzungen dafür hat das so genannte „Entgelttransparenzgesetz“, das am Dienstagabend bei einem Vortrag zum „Equal Pay Day“ in der Volkshochschule Göttingen Osterode gGmbH zur Diskussion stand. Unter dem Motto „Transparenz gewinnt“ ging es vor allem um die Mängel in dem neuen Gesetz, das die Aussicht auf gleichwertiges Entgelt bei gleicher Arbeit weiterhin behindert. Tina Fibiger war für uns dabei.