Das BZSt hat das mit dem JStG 2020 angekündigte Zuwendungsempfängerregister online gestellt. Auf der Digitalplattform sind die Organisationen zu finden, die berechtigt sind, Spendenquittungen auszustellen. Allerdings sind von Beginn an noch nicht alle Organisationen aufgeführt. Das Register wird nach und nach vervollständigt. Organisationen sollten natürlich die im Register hinterlegten Daten regelmäßig prüfen.
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