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Gerichte verweisen auf die Entscheidungen anderer Gerichte, natürlich. Kantonale Obergerichte verweisen namentlich auf eigene Entscheidungen oder Entscheidungen des Bundesgerichts, selbstverständlich. Dass kantonale Obergerichte auf die Entscheidungen anderer kantonaler Obergerichte verweisen, kommt vor, auch wenn es selten ist. Dass aber ein Entscheid des Obergerichtes eines anderen Kantons Wort für Wort übernommen wird, und dies absatzweise, und zudem ohne Anführungszeichen, um ein wörtliches Zitat anzuzeigen, und sogar ohne die Quelle auch nur zu nennen, scheint dann schon starker Tobak.
Gerichte verweisen auf die Entscheidungen anderer Gerichte, natürlich. Kantonale Obergerichte verweisen namentlich auf eigene Entscheidungen oder Entscheidungen des Bundesgerichts, selbstverständlich. Dass kantonale Obergerichte auf die Entscheidungen anderer kantonaler Obergerichte verweisen, kommt vor, auch wenn es selten ist. Dass aber ein Entscheid des Obergerichtes eines anderen Kantons Wort für Wort übernommen wird, und dies absatzweise, und zudem ohne Anführungszeichen, um ein wörtliches Zitat anzuzeigen, und sogar ohne die Quelle auch nur zu nennen, scheint dann schon starker Tobak.
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