In dieser Folge kläre ich eine der meistgestellten Fragen rund um Restnutzungsdauer-Gutachten: Was passiert mit der Restnutzungsdauer, wenn ich nach dem Kauf meiner Immobilie umfangreich saniere – vor allem im Hinblick auf die 15%-Regel?
Wir schauen uns Schritt für Schritt an, was passiert, wenn du in den ersten drei Jahren nach Anschaffung über die 15 % der Gebäudekosten hinaus investierst, wie daraus nachträgliche Herstellkosten werden und ob dadurch deine verkürzte Restnutzungsdauer „kaputtgeht“.
Ich erkläre dir, was dazu ganz konkret in der Einkommensteuerrichtlinie steht, warum das Finanzamt hier weniger Spielraum hat, als viele glauben, und wieso die verkürzte Restnutzungsdauer in der Regel auch auf diese nachträglichen Kosten angewendet werden darf – inklusive einem praxisnahen Beispiel mit Zahlen.
Außerdem zeige ich dir, wie ich persönlich vorgehen würde (Stichwort: Kauf, Gutachten und Sanierung nicht im selben Veranlagungszeitraum) und wo die Grenze verläuft, etwa wenn durch Aufstockung oder Anbau ein neues Wirtschaftsgut entsteht.
Wenn du mit Sanierungen planst und Angst hast, dir dein Restnutzungsdauergutachten damit zu „zerschießen“, ist diese Folge Pflichtprogramm. Fragen dazu?
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