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Das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) hat in der KW 20 den Bundestag passiert. Es scheint weitgehend beim Regierungsentwurf zu bleiben. Neben den sog. PIMS wurde allerdings vor allem versucht, die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden zu klären. Der Podcast regt zum Nachdenken über die Frage an, ob das wirklich gelungen ist oder ob zukünftig bei der Bewertung von Internetpräsenz Zuständigkeits-Wirrwarr herrscht.
By Verlag Dr. Otto SchmidtDas Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) hat in der KW 20 den Bundestag passiert. Es scheint weitgehend beim Regierungsentwurf zu bleiben. Neben den sog. PIMS wurde allerdings vor allem versucht, die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden zu klären. Der Podcast regt zum Nachdenken über die Frage an, ob das wirklich gelungen ist oder ob zukünftig bei der Bewertung von Internetpräsenz Zuständigkeits-Wirrwarr herrscht.

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