
Sign up to save your podcasts
Or


Over-the-Top-Dienste (OTT) sind jetzt durch das TTDSG erfasst, weil das TKG sie als Telekommunikationsdienst qualifziert. Aber: OTT ist nicht gleich OTT. Es werden verschiedene OTT-Dienste unterschieden und nicht alle sind (jetzt erst) durch TTDSG und das TKG erfasst. Und wie wirkt sich das dann auf Leistungen wie virtuelle Telefonanlagen und Conference-Tools aus. Diese Fragen beleuchtet der Podcast.
Die perfekte Online-Ausstattung im IT-Recht (DSGVO/BDSG) gibt es für Sie im Beratermodul IT-Recht. Nutzen Sie das Modul 4 Wochen gratis!
https://ottosc.hm/bmitr
By Verlag Dr. Otto SchmidtOver-the-Top-Dienste (OTT) sind jetzt durch das TTDSG erfasst, weil das TKG sie als Telekommunikationsdienst qualifziert. Aber: OTT ist nicht gleich OTT. Es werden verschiedene OTT-Dienste unterschieden und nicht alle sind (jetzt erst) durch TTDSG und das TKG erfasst. Und wie wirkt sich das dann auf Leistungen wie virtuelle Telefonanlagen und Conference-Tools aus. Diese Fragen beleuchtet der Podcast.
Die perfekte Online-Ausstattung im IT-Recht (DSGVO/BDSG) gibt es für Sie im Beratermodul IT-Recht. Nutzen Sie das Modul 4 Wochen gratis!
https://ottosc.hm/bmitr

0 Listeners

0 Listeners

0 Listeners