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Der Oberste Gerichtshof in Österreich (OGH, 4Ob95/21f, 28.9.2021) hat sich mit der Übertragung von Werbe-Einwilligungen bei einem Unternehmenskauf aus der Insolvenz befasst und hält eine solche Übertragung für möglich. Für ebenfalls möglich hält er E-Mail-Werbung des Erwerbers nach § 7 Abs. 3 UWG (genau genommen des österreichischen Pendants). Der Podcast ordnet die Entscheidung vor dem Hintergrund der bisherigen Praxis in Deutschland ein und regt zum erneuten Überdenken der Bewertung anhand der OGH-Entscheidung an.
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By Verlag Dr. Otto SchmidtDer Oberste Gerichtshof in Österreich (OGH, 4Ob95/21f, 28.9.2021) hat sich mit der Übertragung von Werbe-Einwilligungen bei einem Unternehmenskauf aus der Insolvenz befasst und hält eine solche Übertragung für möglich. Für ebenfalls möglich hält er E-Mail-Werbung des Erwerbers nach § 7 Abs. 3 UWG (genau genommen des österreichischen Pendants). Der Podcast ordnet die Entscheidung vor dem Hintergrund der bisherigen Praxis in Deutschland ein und regt zum erneuten Überdenken der Bewertung anhand der OGH-Entscheidung an.
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