Heute spricht Dirk mit Jörg Schöpe vom TÜV Thüringen e.V.
Was ist der Unterschied zwischen einer notifizierten Stelle und einer Zugelassenen Überwachungsstelle, kurz ZÜS? Welche Anforderungen werden an diese Organisationen gestellt? Was ist eine Konformitätserklärung? Was macht die
Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS)? Was prüft die ZÜS? Welche Unterlagen sollte der Betreiber dabei vorhalten? Und wie langer hat er Zeit evtl. Mängel zu beseitigen? Wie funktioniert die Aufnahme ins Anlagenkataster und welche Folgen hat das?
Gast: Jörg Schöpe (TÜV Thüringen e.V.)
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Druckgeräterichtlinie (DGRL) 2014/68/EU
Richtlinie 2014/29/EU über einfache Druckbehälter
Richtlinie 2010/35/EU über ortsbewegliche Druckgeräte
Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG)
Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV)
Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV
KB025 Druck und Druckentlastung