Die Nürnberger Gesetze teilen die Deutschen in Reichsbürger und Staatsangehörige mit minderen Rechten ein. Die Glaubenszugehörigkeit ist das entscheidende Kriterium.
Die Nürnberger Gesetze teilen die Deutschen in Reichsbürger und Staatsangehörige mit minderen Rechten ein. Die Glaubenszugehörigkeit ist das entscheidende Kriterium.