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Die Stiftung Warentest / Finanztest hat sich in ihrer aktuellen Ausgabe mit dem Thema Schadensregulierung und den Kürzungstricks der Versicherer beschäftigt. Auch die Gerichtsentscheidungen, mit eigentlich kaum noch zu überhörenden Hinweisen der Richter an die Geschädigten, sich einen Anwalt zur Hilfe zu holen, nehmen kein Ende.
Was auch kein Ende nimmt ist die Kürzungswelle bei den Versicherungen. Nach wie vor hoch im Rennen sind die Verbringungskosten und die Sachverständigenkosten. Über die weiteren Möglichkeiten, die Versicherungen noch nutzen, um Geld einzusparen werde ich in Zukunft wieder berichten.
Starten werde ich ab September aber zunächst einmal mit „Unfall ABC“. Ich werde Ihnen jeden Anspruch von A-Z vorstellen, den Sie gegenüber der Haftpflichtversicherung haben, der mir eingefallen ist. Darüber wird auch jeweils eine kurze Podcastepisode zum Anhören geben und es wird ein kostenloses E-Book zu dem Thema erscheinen. Wer Interesse an dem E-Book hat schickt mir bitte seine E-Mail-Adresse, damit ich es an Sie versenden kann, sobald das E-Book fertig ist. Eingeladen ist jeder, vom Unfallopfer, über den Gutachter, die Werkstatt und den Anwaltskollegen/-in.
Zusammenfassung:
Diese Folge setzt an den Beiträgen Verbringungskosten wurden von der Versicherung gekürzt und Reparaturrechnung – darf die Versicherung die Rechnung einfach kürzen an.
Ergänzend erhalten Sie in dieser Folge wertvolle Informationen, wie Sie sich gegen den Kürzungswahn gegen die Versicherung erfolgreich wehren können. Der Beitrag zeigt 4 Möglichkeiten auf, wie Sie vorgehen können, wenn die Versicherung die Reparaturkosten kürzt.
Denn die schlechteste Alternative ist, die Kürzung zu akzeptieren.
Damit das nicht immer wieder vorkommt, nenne ich Ihnen die Wege, wie wir in der Kanzlei gegen die Kürzungen der Reparaturkosten vorgehen und welche Schritte Sie davon auch für sich - auch ohne Anwalt - umsetzen können.
Den Artikel Reparaturrechnung – darf die Versicherung die Rechnung einfach kürzen habe ich ergänzt, so dass Sie diese 4 Möglichkeiten auch nachlesen können.
Schon lange wird darüber diskutiert, ob die Kosten für die Reparaturbestätigung durch einen Sachverständigen von der Versicherung zu ersetzen sind. Hierzu hatte ich ebenfalls schon einmal etwas geschrieben.
Das Thema mit einem Mietwagen nach einem Unfall ist ein Klassiker. Bei nahezu keiner Schadensposition sind die Haftpflichtversicherungen so streitlustig und unnachgiebig, wie bei den Mietwagen. Dabei kommen immer wieder die gleichen Fragen auf, weshalb ich heute noch meinen Beitrag worauf Sie bei der Anmietung eines Ersatzwagens achten sollten ein bisschen ergänze:
Was darf er kosten, wie lange darf ich anmieten, was muss ich sonst noch wissen und beachten?
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