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In meinem letzten Artikel hatte ich 7 Punkte, auf die Sie bei der Anmietung eine Ersatzwagens achten sollten, genannt. Jetzt kommt noch ein weiterer Punkt dazu.
Denn: Der BGH stellt alles auf den Kopf.
Der
Damit Sie eine Vorstellung bekommen, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde lag, schildere ich Ihnen den Fall ganz kurz:
Ein
Am
Die Haftpflichtversicherung verweigerte die Zahlung der vollen Mietwagenrechnung und zahlte lediglich 570,00 €.
Dieser Preis wäre bei einer Anmietung über die Versicherung angefallen.
Der
Diese hätte die Telefonnummer
Dass der
Was ändert sich durch das Urteil?
Es
Außerdem
Auch wurde immer gefordert,
Ein wirtschaftlicher Totalschaden nach einem Verkehrsunfall ist eine sehr ärgerliche Angelegenheit. Vor allem dann, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrfähig ist und die Reparaturkosten so hoch sind, dass eine Reparatur definitiv ausscheidet.
Was bedeutet wirtschaftlicher Totalschaden?
Zu unterscheiden ist der wirtschaftliche Totalschaden vom technischen Totalschaden. Bei Letzterem scheidet eine Reparatur aufgrund des Schadens komplett aus, das Fahrzeug gilt als irreparabel. Beim wirtschaftlichen Totalschaden wäre eine Reparatur zwar technisch denkbar, gilt aber als wirtschaftlich unvernünftig ist. Von einem wirtschaftlichen Totalschaden ist dann die Rede, wenn sich eine Reparatur aus finanziellen Gründen nicht mehr rentiert. Wenn die Reparaturkosten ein Vielfaches höher sind, als der Wiederbeschaffungswert Ihres Autos.
Im Fall des wirtschaftlichen Totalschadens bezahlt die Versicherung nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich des Restwertes. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den das Auto vor dem Unfall noch wert war. Bei dem Restwert handelt es sich um den verbleibenden Wert des Fahrzeugs mit dem Unfallschaden.
Gerade bei älteren Fahrzeugen läuft man schnell Gefahr, in den Bereich des wirtschaftlichen Totalschadens zu kommen. Wenn Sie sich morgens ins Fahrzeug gesetzt haben, um zur Arbeit zu fahren und noch ein völlig fahrtaugliches Auto hatten, kann es sein, dass Sie kurze Zeit später nach dem Unfall quasi mit leeren Händen dastehen, da Ihnen nur noch ein minimaler Betrag erstattet wird.
Was Sie von der Versicherung erstattet bekommen
Im Schadensgutachten werden die Reparaturkosten aufgeführt. Außerdem findet der Wiederbeschaffungswert und der Restwert im Gutachten Erwähnung. Sollte es sich noch um ein vergleichsweise neuwertiges Fahrzeug handeln, wird auch eine Wertminderung im Gutachten aufgeführt.
Sobald der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts einen geringeren Betrag ergibt als die Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer, wird auf Basis des Totalschadens abgerechnet. Hier spricht man auch
Basis jedes Haftpflichtschadens ist, die Schadenshöhe kalkulieren zu lassen. Als erstes muss ein Gutachten oder Kostenvoranschlag erstellt werden. Außerdem müssen von dem Schaden einige Bilder gemacht werden. Beim Gutachten sind die Bilder dabei. Beim Kostenvoranschlag müssen die Bilder separat gemacht werden.
Die Entscheidung ob ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten erstellt wird, hängt von der voraussichtlichen Schadenshöhe ab. Ein Kostenvoranschlag ist ausreichend bei einem Bagatellschaden, wenn die Reparatur voraussichtlich nicht teurer wird als 750,00 € bis 800,00 €. Alles was darüber hinaus geht ist kein Bagatellschaden mehr und Sie sollten einen Gutachter einschalten.
Sobald Sie die Höhe des Schadens kennen, haben Sie folgende 3 Möglichkeiten, die Reparaturkosten mit der Versicherung abzurechnen:
Entscheiden Sie sich für eine Reparatur in einer Werkstatt werden die Reparaturkosten, durch die Reparaturrechnung nachgewiesen. Vorher sollte das Gutachten oder der Kostenvoranschlag an die Versicherung geschickt werden.
Entspricht die Reparatur den Vorgaben im Gutachten, sind die Reparaturkosten von der Versicherung vollständig zu bezahlen.
Im Moment macht sich bei den Haftpflichtversicherern die Unsitte breit, bei den tatsächlichen Reparaturkosten Kürzungen vorzunehmen.
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