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Das VG Ansbach hat sich in einer Klage gegen das BayLDA auf Vorgehen gegen eine Videoüberwachung mit der Zulässigkeit einer Videoüberwachung beschäftigt und dabei auch – das Wortspiel sei erlaubt – ausgeleuchtet, wie eine behördliche Entscheidung auf (Nicht-)Einschreiten zu überprüfen ist.
Stets online verfügbar: Kommentierungen, Vertragsmuster, topaktuelle Informationen und Rechtsprechung im Beratermodul IT-Recht. Jetzt mit Startvorteil nutzen! ottosc.hm/bmitr
By Verlag Dr. Otto SchmidtDas VG Ansbach hat sich in einer Klage gegen das BayLDA auf Vorgehen gegen eine Videoüberwachung mit der Zulässigkeit einer Videoüberwachung beschäftigt und dabei auch – das Wortspiel sei erlaubt – ausgeleuchtet, wie eine behördliche Entscheidung auf (Nicht-)Einschreiten zu überprüfen ist.
Stets online verfügbar: Kommentierungen, Vertragsmuster, topaktuelle Informationen und Rechtsprechung im Beratermodul IT-Recht. Jetzt mit Startvorteil nutzen! ottosc.hm/bmitr

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