Wir sprechen im Anschluss an Folge 4 „Gutes Design …“ über die Kritik an der Aussage „Gutes Design ist ein Menschenrecht“.
Im ersten Teil geht es aber vorerst weiter mit Chris & Alex Liebesgeschichte. Wie kam es eigentlich zum Namen der Firma Wahnsinn Design?
Im zweiten Teil geht es darum, warum Alex bedenken hat, dass man die Aussage falsch verstehen könnte.
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Design, interpretiert als jegliche Form von willentlicher und aktiver Gestaltung von Produkten, Prozessen und Strukturen, sollte das Ziel haben, das Leben der direkt und indirekt beteiligten Menschen zu verbessern.
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In dieser allgemeinen Auslegung sollte gutes Design ein Menschenrecht sein.
Bevor wir zu diesem expliziteren Punkt kommen, liest Alex erstmal aus der „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ vor (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erklärung_der_Menschenrechte)
*** Kurze Übersicht ***
Artikel 1 - Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit
Artikel 2 - Verbot der Diskriminierung
Artikel 3 - Recht auf Leben und Freiheit
Artikel 4 - Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels
Artikel 5 - Verbot der Folter
Artikel 6 - Anerkennung als Rechtsperson
Artikel 7 - Gleichheit vor dem Gesetzt
Artikel 8 - Anspruch auf Rechtschutz
Artikel 9 - Schutz vor Verhaftung und Ausweisung
Artikel 10 - Anspruch auf faires Gerichtsverfahren
Artikel 11 - Unschuldsvermutung
Artikel 12 - Freiheitssphäre des Einzelnen
Artikel 13 - Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit
Artikel 14 - Asylrecht
Artikel 15 - Recht auf Staatsangehörigkeit
Artikel 16 - Eheschließung, Familie
Artikel 17 - Recht auf Eigentum
Artikel 18 - Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit
Artikel 19 - Meinungs- und Informationsfreiheit
Artikel 20 - Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
Artikel 21 - Allgemeines und gleiches Wahlrecht
Artikel 22 - Recht auf soziale Sicherheit
Artikel 23 - Recht auf Arbeit, gleichen Lohn
Artikel 24 - Recht auf Erholung und Freizeit
Artikel 25 - Recht auf Wohlfahrt
Artikel 26 - Recht auf Bildung
Artikel 27 - Freiheit des Kulturlebens
Artikel 28 - Soziale und internationale Ordnung
Artikel 29 - Grundpflichten
Artikel 30 - Auslegungsregel
Wir freuen uns Dich auf diesen Gedanken-Austausch mitzunehmen. Sicherlich sind wir dem Thema Menschenrechte nicht gerecht geworden. Unser Anspruch ist nicht, perfekte Antworten auf so große Fragen zu finden. Das ist erst der Beginn der Reise. Wir sind davon überzeugt, je mehr willentliche und aktive Gestaltung (wir nennen es Design) im Sinne eines guten Lebens für alle Beteiligten erfolgt, desto besser.
Das heißt "Gutes Design ist ein Menschenrecht".
Treffen sich zwei Freunde. Alex & Chris sind Gründer von wahnsinn.design - Softwaredesign, sind ziemlich beste Freunde und reden über Alles. Ihre Freundschaft begann im Jahr 2005 mit einem solchen Gespräch und immer noch haben beide große Freude, Stunde um Stunde die Welt gemeinsam zu ergründen. Jetzt nehmen sie Dich mit, Ihrem manchmal klugen, machmal weniger klugen Gedankenaustausch zu folgen.
Du möchtest Anregungen, Feedback oder Wünsche geben?
Nutze gerne die Mailadresse: [email protected]
Mehr zur Wahnsinn Design Gmbh unter wahnsinn.design--------
Noch ein Podcast:
Perspektiven auf Software & Design von Chris & Alex.
www.bessermit.design
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