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Mit den neuen Verordnungen eines Lockdowns dürfen Österreicherinnen und Österreicher ohne 2G-Nachweis ihre Wohnung nur aus den schon von früheren Lockdowns bekannten Gründen verlassen - also etwa für notwendige Besorgungen, den Weg zur Arbeit oder zur körperlichen und psychischen Erholung. Ausgenommen sind Kinder unter zwölf.
Landeshauptleute beraten am Sonntag
Weiterhin möglich sein wird jedenfalls der Weg zur Impfung, zum Arzt oder sonstigen Gesundheitsdienstleistungen, wie es im Entwurf heißt. Auch die "Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse" sowie der Weg zur Schule oder Universität wird möglich sein. Kinder unter zwölf Jahren sind von den Beschränkungen gänzlich ausgenommen. Erstgeimpfte können sich mit einem PCR-Test "freitesten". wird möglich sein.
Der Ungeimpften-Lockdown muss am Sonntagabend noch vom Hauptausschuss des Nationalrats bestätigt werden und gilt vorerst auf zehn Tage befristet.
Mit den neuen Verordnungen eines Lockdowns dürfen Österreicherinnen und Österreicher ohne 2G-Nachweis ihre Wohnung nur aus den schon von früheren Lockdowns bekannten Gründen verlassen - also etwa für notwendige Besorgungen, den Weg zur Arbeit oder zur körperlichen und psychischen Erholung. Ausgenommen sind Kinder unter zwölf.
Landeshauptleute beraten am Sonntag
Weiterhin möglich sein wird jedenfalls der Weg zur Impfung, zum Arzt oder sonstigen Gesundheitsdienstleistungen, wie es im Entwurf heißt. Auch die "Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse" sowie der Weg zur Schule oder Universität wird möglich sein. Kinder unter zwölf Jahren sind von den Beschränkungen gänzlich ausgenommen. Erstgeimpfte können sich mit einem PCR-Test "freitesten". wird möglich sein.
Der Ungeimpften-Lockdown muss am Sonntagabend noch vom Hauptausschuss des Nationalrats bestätigt werden und gilt vorerst auf zehn Tage befristet.
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