Steht das hessische Sondervermögen zur Bewältigung der Corona-Krise im Einklang mit der Landesverfassung? Über diese Frage entscheidet heute der hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden. Abgeordnete der Landtagsfraktionen von SPD und FDP hatten im November 2020 einen Normenkontrollantrag gegen das entsprechende Gesetz "Hessens gute Zukunft sichern" gestellt, die AfD-Fraktion im März dieses Jahres. Sollte das Corona-Sondervermögen auch nur in Teilen als verfassungswidrig eingestuft werden, wäre das ein herber Schlag für die schwarz-grüne Landesregierung.