Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio

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Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio episodes

  • Wirtschaftsnews vom 20. Oktober 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland 

    Thema heute:     Gut abgesichert in den Familienstart - Versicherungs-Check für werdende und junge Eltern wichtig

     

    Mit der Geburt eines Kindes verändert sich vieles: Alltag, Verantwortung und häufig auch die finanzielle Planung. Für werdende und junge Eltern ist dann ein guter Zeitpunkt gekommen, den bestehenden Versicherungsschutz zu überprüfen. Entscheidend ist dabei weniger die Anzahl der Verträge als die Frage, ob die wichtigsten Risiken für die neue Lebenssituation passend abgesichert sind.

    Im Mittelpunkt stehen vor allem drei Bereiche: die Absicherung der Arbeitskraft, die finanzielle Versorgung der Hinterbliebenen und der Schutz vor Haftpflichtschäden. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, frühzeitig über den langfristigen Vermögensaufbau für das Kind nachzudenken.

    Arbeitskraft absichern

    Fällt ein Elternteil wegen Krankheit oder Unfall dauerhaft im Beruf aus, kann das Einkommen ganz oder teilweise wegfallen. Gerade Familien mit kleinen Kindern, laufenden Miet- oder Kreditkosten und nur begrenzten Rücklagen können dadurch schnell finanziell unter Druck geraten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann helfen, diese Lücke zu schließen: Sie zahlt in der Regel eine vereinbarte monatliche Rente, wenn der versicherte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr ausgeübt werden kann.

    Hinterbliebene finanziell schützen

    Auch wenn es ein unangenehmes Thema ist: Eltern sollten klären, wie die Familie finanziell dasteht, wenn ein Elternteil stirbt. Eine Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall der versicherten Person eine vorab vereinbarte Summe an die begünstigte Person aus. Die Höhe der Absicherung sollte zur persönlichen Situation passen .

    Haftpflichtschutz für die Familie prüfen

    Wer anderen einen Schaden zufügt, muss grundsätzlich dafür aufkommen. Das kann bei Personen- oder Sachschäden teuer werden. Eine private Haftpflichtversicherung zählt deshalb zu den wichtigsten Versicherungen für Familien. Eltern sollten prüfen, ob alle Haushaltsmitglieder mitversichert sind und ob der Schutz auch für typische Familiensituationen passt. Bei kleinen Kindern kann außerdem die Frage relevant sein, ob Schäden durch deliktsunfähige Kinder eingeschlossen sind.

    Für später vorsorgen

    Ob Führerschein, Ausbildung, Studium oder die erste eigene Wohnung: Viele größere Ausgaben liegen zwar noch in der Zukunft, lassen sich aber frühzeitig planen. Spar- oder Vorsorgelösungen für Kinder können helfen, über die Jahre ein finanzielles Polster aufzubauen.  

    Bestehenden Schutz regelmäßig überprüfen

    Nicht jeder Vertrag muss neu abgeschlossen werden. Oft reicht zunächst ein genauer Blick auf bestehende Policen: Wer ist mitversichert? Welche Summen sind vereinbart? Gibt es Ausschlüsse oder veraltete Angaben? Besonders nach Geburt, Umzug, Heirat, Immobilienkauf oder veränderten Einkommensverhältnissen lohnt sich eine Aktualisierung.

     

     

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    3 min
  • Wirtschaftsnews vom 16. Oktober 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland 

    Thema heute:     Herbstlaub: Wenn der Ausrutscher zum Versicherungsfall wird  Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, welche Versicherungen für die herbstliche Rutschpartie zahlen   

     

    Falls Sie zufällig unsere aktuellen Gesundheitsnachrichten gehört haben, dann sind Sie hoffentlich für das Thema „Rutschgefahr“ grade jetzt im Herbst und natürlich auch im Winter sensibilisiert. Gestern ging es natürlich um die gesundheitlichen Folgen von Stürzen, heute beleuchten wir die rechtliche Seite.

    Der Herbst ist da und mit ihm das bunte Laub. Was an den Bäumen schön anzusehen ist, kann auf Straßen und Wegen schnell zum Risiko werden. Für das Laub gilt das Gleiche wie bei Schnee und Eis: Grundstückseigentümer und oft auch Mieter haben eine Räumpflicht. „Kommt es zu einem Unfall, weil sie dieser Pflicht nicht nachgekommen sind, kann das Schadensersatzforderungen nach sich ziehen“, erklärt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Vor den finanziellen Folgen schützt eine Privathaftpflichtversicherung, die ohnehin für alle unverzichtbar ist.

    Fällt das Herbstlaub auf öffentliche Wege und Straßen, haben die Kommunen die Pflicht, es zu entfernen. Anders gelagert ist der Fall, wenn private Grundstücke an die Gehwege grenzen: Dann müssen die Grundstückseigentümer ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und sowohl das Grundstück als auch Gehwege und Eingänge von Laub freihalten. „Wenn nicht geräumt wurde, und jemand rutscht auf nassem Laub aus und verletzt sich, kann diese Person Schadensersatz fordern“, sagt man beim BdV.

    Die Verkehrssicherungspflicht sollten nicht nur Eigentümer beachten, denn sie kann auch für Mieter gelten: Häufig übertragen Vermieter diese auf die Mietparteien.

    Wer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt, ist schadensersatzpflichtig und haftet mit Privatvermögen und Einkünften - bis hin zur Pfändungsgrenze. Vor diesen finanziellen Folgen kann die Privathaftpflichtversicherung schützen: Sie kommt für Schäden auf oder wehrt zu Unrecht erhobene Schadensersatzforderungen ab – notfalls vor Gericht. Achtung: Unbebaute Grundstücke und Gebäude, die vermietet und nicht selbst bewohnt werden, müssen meist separat versichert werden. „Eventuell muss eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden“, sagt man. Klarheit schafft ein Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen oder eine Rückfrage beim Versicherer. BdV-Mitglieder können sich mit Fragen rund um ihre Versicherungen an das Beratungsteam des Verbraucherschutzvereins wenden. Prüfen Sie also nach, ob und wie Sie versichert sind, denn wenn Ansprüche gegen Sie erst einmal entstanden sind, ist es zu spät, eine Versicherung abzuschließen.  Und eine Privathaftpflichtversicherung schützt ja nicht nur bei solchen Unfällen.

     

     

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    3 min
  • Wirtschaftsnews vom 13. Oktober 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

    Thema heute:     Umfrage: Drei von vier gegen Kürzungen bei Solarförderung   

     

    Aktuell geht es in Sachen Förderung von Solarstromanlagen in Deutschland hoch her. Man wird den Eindruck nicht los, dass Bundeswirtschaftsministerin Reiche alles tut, um potentiellen Käufern diese Anlagen mies zu machen.  Das stößt auf breiten Widerstand.

    Dreiviertel der Wahlberechtigten in Deutschland sprechen sich gegen Kürzungen bei der Förderung neuer Solarstromanlagen auf Gebäuden aus. Das zeigt eine repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar). 75 Prozent wollen, dass die Förderung erhöht oder zumindest unverändert fortgeführt wird. Lediglich 13 Prozent sprechen sich für Kürzungen aus.

    Die Unterstützung reicht quer durch die politischen Lager: Bei den Wählerinnen und Wählern von CDU/CSU sind 74 Prozent für eine unveränderte oder höhere Förderung, bei der SPD 77 Prozent. Unter den Wählerinnen und Wählern von Bündnis 90/Die Grünen liegt der Anteil bei 90 Prozent, bei der Linken bei 83 Prozent. Die Umfrage erscheint, während die Beratungen über die EEG-Novelle 2027 und das Netzpaket im Bundestag in die entscheidende Phase gehen.  

    Laut BSW-Solar wollen drei von vier Wahlberechtigten, dass Solardächer weiter verlässlich gefördert werden. Das sei ein klares Signal an den Bundestag. Die Zahlen belegen: In Zeiten von Energie- und Klimakrise ist es nicht vermittelbar, ausgerechnet eine der günstigsten heimischen Energiequellen auszubremsen. Jede zusätzliche Solaranlage macht uns unabhängiger von teuren Energieimporten und hilft, die Stromkosten zu drücken.“

    Der BSW-Solar fordert in den weiteren parlamentarischen Beratungen Nachbesserungen insbesondere an drei zentralen Punkten: Bei PV-Dachanlagen warnt der Verband vor Fördereinschnitten und zusätzlichen Vermarktungspflichten. Solarparks dürften nicht durch neue regulatorische Vorgaben künstlich verteuert werden. Zur Verringerung von Netzausbaukosten sollte der Ausbau von Batteriespeichern und die Digitalisierung der Stromnetze vorangetrieben werden, statt Netzengpassgebiete zu jahrelangen „Sperrzonen“ der Energiewende zu machen.  Unternehmen, Beschäftigte, Verbände und zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen wollen ihren Forderungen auch öffentlich Nachdruck verleihen.  

    Zur Umfrage:

    YouGov befragte vom 2. bis 5. Oktober 2026 im Auftrag des Bundesverbandes Solarwirtschaft 2.105 Wahlberechtigte in Deutschland repräsentativ.

     

     

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    3 min
  • Wirtschaftsnews vom 06. Oktober 2026

      Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland 

    Thema heute:     Stromnetz könnte deutlich mehr Solarenergie aufnehmen - Neue Studie zeigt erhebliche Reserven in bestehenden Stromnetzen   

     

    Deutschlands bestehende Stromnetze könnten deutlich mehr Solarenergie aufnehmen als bislang angenommen. Intelligent gesteuerte Batteriespeicher an Umspannwerken könnten allein an 1.313 ländlichen, stark von erneuerbaren Energien geprägten Standorten eine technische Größenordnung von rund 150 Gigawatt zusätzlicher Photovoltaikleistung erschließen.

    Dies ist mehr als die bislang in Deutschland installierte PV-Leistung (rd. 130 GW). Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Kurzstudie des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE im Auftrag des Bundesverbandes Solarwirtschaft.

    Die Ergebnisse sind aus Sicht des Verbandes auch für das derzeit im Bundestag zu Beratung anstehende Netzpaket von hoher Bedeutung. Die Bundesregierung will damit den Ausbau erneuerbarer Energien und von Speichern stärker mit dem Netzausbau synchronisieren und zugleich die Regeln für Netzanschlüsse und den Umgang mit Netzengpässen verändern. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) fordert, dabei vorhandene Netzkapazitäten mithilfe von Batteriespeichern und eines flexibleren Netzbetriebs besser auszuschöpfen, anstatt große Teile Deutschlands über Jahre zu Netzengpassgebieten zu erklären und dort den weiteren Ausbau Erneuerbare Energien mittels eines geplanten Redispatch-Vorbehalts weitgehend zu unterbinden.

    „Die Antwort auf knappe Netzkapazitäten darf nicht darin bestehen, den Ausbau der Erneuerbaren auszubremsen. Unsere Studie zeigt: In den bestehenden Netzen stecken erhebliche Reserven, wenn wir Speicher intelligent einsetzen“, erklärt man bei BSW-Solar. „Das Netzpaket sollte solche Lösungen zum Maßstab machen: Vorhandene Netze vollständig digitalisieren, intelligente Speicher an Umspannwerken bürokratiearm ausschreiben und freie Kapazitäten ausschöpfen. Parallel müssen die Netze auf das dann noch notwendige Maß ausgebaut und Abregelung auf das notwendige Minimum begrenzt werden.“

    Der entscheidende Ansatz der Studie: Für den Anschluss zusätzlicher Photovoltaikanlagen wird in Umspannwerken nicht allein die Nennleistung eines Transformators betrachtet, sondern dessen tatsächliche Auslastung im Jahresverlauf. Transformatoren erreichen ihre Leistungsgrenze nur zu bestimmten Zeiten. Intelligent gesteuerte Großbatteriespeicher können Solarstromspitzen genau dann aufnehmen und die Energie später wieder abgeben.

     

     

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  • Wirtschaftsnews vom 29. September 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland 
    Thema heute:     Telekom startet globales eSIM-Produkt T-Travel für internationale Reisende

     

    Die Deutsche Telekom startet mit T-Travel ein neues eSIM-Produkt für internationale Reisende. Über die digitale Plattform können Nutzerinnen und Nutzer mobile Datenpakete für mehr als 200 Destinationen buchen und direkt auf einem eSIM-fähigen Endgerät aktivieren – unabhängig davon, bei welchem Mobilfunkanbieter sie bisher Kunde sind.

     

    Die Nutzung erfolgt vollständig digital über eine eSIM-fähige Infrastruktur. Reisende wählen aus vier verschiedenen Paketen das passende Datenpaket für ihr Reiseziel aus und können es bereits vor Reiseantritt aktivieren. T-Travel startet mit den vier Paketfamilien Lite, Standard, Max und Unlimited. Die Laufzeit kann je Angebot zwischen einem und 30 Tagen gewählt werden; Datenvolumen und Preis richten sich nach Destination und Reisedauer.

    Reisende buchen und aktivieren Datenpakete digital

    Die Vorteile von T-Travel sind die einfache Aktivierung und Premium-Netzwerke in über 200 Destinationen – und das zu günstigen und transparenten Preisen ohne Vertragsbindung. So wird mobiles Internet im Ausland sorgenfrei. Die Telekom bietet ein weltweites Mobilfunknetz mit rund 600 internationalen Partnern und ist auch hier führend in 5G-Roaming. Reisende möchten meistens direkt nach der Landung online sein, ohne eine lokale SIM-Karte kaufen oder hohe Roamingkosten befürchten zu müssen. Genau dafür hat die Telekom T-Travel entwickelt.

    Ein besonderes Augenmerk wurde auf Einfachheit gelegt, damit die Kunden bei allen Themen rund um die Buchung und Nutzung unterstützt werden. Dafür steht unter www.t-travel.com ein Webportal oder alternativ die App „T-Travel“ zur Verfügung.

    Angebot in mehreren Sprachen

    Der Service startet in zahlreichen weltweit und in Europa verbreiteten Sprachen, darunter Englisch, Spanisch, Französisch, Deutsch und Kroatisch. Das Sprachangebot wird nach und nach erweitert.

    Komfortable Nutzung für Familien

    Nutzerinnen und Nutzer können mehrere eSIM-Datenpakete zentral verwalten, beispielsweise für Familienmitglieder oder Mitreisende. Ein rund um die Uhr verfügbarer Kundenservice unterstützt bei Fragen zur Nutzung des Angebots. Für Telekom-Mobilfunkkunden ändert sich durch T-Travel nichts an der Nutzung und Buchung ihrer bisherigen Roamingangebote. Sie können ihre Datenpässe oder Roamingoptionen weiterhin wie gewohnt über die bestehenden Telekom-Kanäle nutzen und buchen. T-Travel ergänzt das Portfolio als eigenständiges digitales Travel-eSIM-Angebot für zusätzliche Zielgruppen.

     

     

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  • Wirtschaftsnews vom 22. September 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland 

    Thema heute:     Mehr Streit um Jobs: Arbeitsrechtsfälle bei großen Versicherern sind stark gestiegen und das Prozesskostenrisiko ist hoch   

     

    Parallel zum Stellenabbau in vielen deutschen Unternehmen nehmen arbeitsrechtliche Konflikte bei großen Rechtsschutzversicherungen deutlich zu: Bei der Arag ist die Zahl der gemeldeten Arbeitsrechtsschutzfälle zwischen 2021 und 2025 um 63 Prozent gestiegen. Exklusive Zahlen, die Finanztip von Roland und der WGV vorliegen, bestätigen die Entwicklung:

    Roland registrierte 2025 gut 34 Prozent mehr Arbeitsrechtsschutzfälle als 2021. Besonders deutlich zeigt sich der Anstieg bei Streitigkeiten um Kündigungen. Eine aktuelle Finanztip-Berechnung zeigt: Ein Arbeitsrechtsstreit kann Beschäftigte mehrere Tausend Euro kosten. Der unabhängige Geldratgeber erklärt, für wen sich Arbeitsrechtsschutz lohnt – und warum ein Abschluss erst bei drohendem Jobverlust zu spät ist.

    Finanztip geht von einem Bruttomonatsgehalt von 5.000 Euro aus. Der Gesamtstreitwert in Höhe von 20.000 Euro setzt sich aus der Kündigungsschutzklage über drei Bruttomonatsgehälter, insgesamt 15.000 Euro und dem Zeugnis (ein Bruttomonatsgehalt gleich 5.000 Euro) zusammen. Die Gerichtskosten betragen 810 Euro, die Anwaltskosten liegen bei 2.618 Euro. Ohne außergerichtliche Vertretung liegt das eigene Prozesskostenrisiko bei 3.428 Euro, mit außergerichtlicher Vertretung bei 4.126 Euro.

    Auch wer gewinnt, zahlt den eigenen Anwalt

    Ein Streit mit dem Arbeitgeber birgt übrigens ein besonderes Kostenrisiko: „Vor dem Arbeitsgericht trägt in erster Instanz jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig davon, wer gewinnt. Wer verliert, muss zusätzlich die Gerichtskosten bezahlen“, sagt man bei Finanztip. Eine Rechtsschutzversicherung ist daher besonders relevant für Beschäftigte, die viel zu verlieren haben, nur geringe Rücklagen besitzen oder voraussichtlich nur schwer einen vergleichbaren neuen Job finden würden. „Wichtig ist, den Schutz nicht erst abzuschließen, wenn sich ein Konflikt bereits abzeichnet“, so Finanztip.  

    Nach der Kündigung bleiben nur drei Wochen

    In der Regel gilt bei der Versicherung eine Wartezeit von drei Monaten. Der Versicherer kann die Leistung ablehnen, wenn der Auslöser des Streits bereits vor Vertragsbeginn oder während der Wartezeit lag. Eine Kündigungsschutzklage muss in jedem Fall  innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Verstreicht die Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.

     

     

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  • Wirtschaftsnews vom 18. September 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland 

    Thema heute:     Viele Autofahrer zahlen zu viel für Pannenschutz: Vergleich zeigt günstige Alternativen zum ADAC   

     

    Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, muss für zuverlässige Pannenhilfe nicht zwingend Mitglied im ADAC sein. Ein aktueller Vergleich des unabhängigen Geldratgebers Finanztip zeigt: Mehrere Automobilclubs und Mobilitätsanbieter bieten vergleichbaren Schutz für die meisten Urlaubsreisen häufig günstiger an. Wer etwa statt eines weltweiten einen europaweiten Tarif wählt, kann bis zu 57 Euro pro Jahr sparen.

    Für Einzelpersonen empfiehlt Finanztip den Tarif mobil Premium von Mobil in Deutschland e. V. für 68 Euro im Jahr. Für Paare und Familien ist ACE Classic mit 82 Euro die günstigste Empfehlung, weil Partner und Kinder ohne Aufpreis mitversichert sind. Ebenfalls empfehlenswert ist der Mobilschutz EURO der BAVC-Bruderhilfe. Der Tarif kostet nur wenig mehr, bietet aber zusätzliche Leistungen – etwa einen Mietwagen bereits ab der eigenen Haustür statt erst ab 50 Kilometern Entfernung.

    Steigende ADAC-Beiträge als Anlass zum Tarifcheck

    Der Vergleich zeigt außerdem: Ein höherer Beitrag bedeutet nicht automatisch bessere Leistungen. So begrenzt der ADAC die Erstattung für Abschleppkosten auf 300 Euro, wenn ein Partnerunternehmen eingesetzt wird. Die von Finanztip empfohlenen Tarife übernehmen organisierte Pannenhilfe und Abschleppen dagegen unbegrenzt.  Je nach Leistung kostet eine ADAC-Mitgliedschaft jährlich bis zu 139 Euro pro Person – ab 2027 steigen die Preise auf bis zu 174 Euro. Ein Tarifcheck lohnt sich gerade jetzt: „Die Beitragserhöhung ist ein guter Anlass, den eigenen Pannenschutz zu vergleichen – oft gibt es günstigere Alternativen mit vergleichbaren Leistungen“, sagt man bei Finanztip. Den passenden Tarif finden Verbraucherinnen und Verbraucher schnell und einfach in einer übersichtlichen Vergleichstabelle.

    Den Pannenschutz sollte man rechtzeitig abschließen.

    Die Finanztip-Redaktion hat 16 Tarife von acht Automobilclubs und Mobilitätsanbietern anhand einheitlicher Mindestkriterien untersucht. 12 Tarife erfüllten alle Mindestanforderungen. Voraussetzung für eine Empfehlung waren unter anderem eine unbegrenzte Kostenübernahme für organisierte Pannenhilfe und Abschleppen sowie ausreichend hohe Leistungen für Hotelübernachtungen, Mietwagen und Taxifahrten nach einem Fahrzeugausfall. Autofahrer sollten sich nicht darauf verlassen, bei einer Panne direkt vor Ort Mitglied in einem Automobilclub zu werden.

     

     

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    3 min
  • Wirtschaftsnews vom 15. September 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland 
    Thema heute:     Das Lemabri und die EPG in Boppard – eine Erfolgsgeschichte

     

     

     

    Vor einiger Zeit haben wir uns mit der Sternegastronomie beschäftigt und erstmals über das „Lemabri“ berichtet! Uns war nämlich aufgefallen, dass zwei frühere Sterneköche, Sarah Henke und Christian Eckhard, ihre Sternelokale in Andernach aufgegeben haben und in Boppard-Buchholz im Lemabri kochen.

    Sarah Henke hat uns erzählt, wie es dazu kam. Auslöser war die Geburt Ihres Sohnes 2021.     

    Sarah Henke:    

     

    Wir haben ja jahrelang in der Sternegastronomie gearbeitet, ich glaube über 18 Jahre, und als dann 2021 unser Sohn zur Welt gekommen, macht man sich natürlich Gedanken, wie organisieren wir uns jetzt neu und wir hatten dann glücklicherweise eigentlich von zwei Seiten das Angebot erhalten. Im ersten Schritt dieses nur - da gibt ein großes Unternehmen vierzig Kilometer von Euch entfernt, die möchten eine Mitarbeiterkantine eröffnen.

     

    An dieser Stelle kann man gut nachvollziehen, was sich das Ehepaar Henke – Eckhard gefragt hat.  

     

    Sarah Henke:    

     

    Hmm, Mitarbeiterkantine? Ob das zwei ehemalige Sterneköche machen möchten, sei dahingestellt. Dann kam das Angebot nochmal auf uns zu und dann haben wir gesagt – ok, wie hören uns das mal an, wir schauen uns das mal an und dann sind wir nach Boppard-Buchholz ins Industriegebiet gefahren …

    … was sich als gute Entscheidung herausstellte. Denn bei dem Unternehmen handelt es sich um die Ehrhardt Partner Group (EPG), einen der größten internationalen Software-Dienstleister und führenden Anbieter von softwarebasierten Logistiklösungen mit mehr als 1000 Beschäftigten und weltweit rund 1600 Kunden.  Und es ging auch nicht um eine simple Betriebskantine. Sarah Henke:

     

    Sarah Henke:

     

    Es ist ein wunderschönes Restaurant geworden mit 120 Sitzplätzen, die Mitarbeiter müssen natürlich auch mittags hier ihren Platz finden, es ist einfach von der Inneneinrichtung, vom Innendesign, wirklich ein sehr, sehr schönes Restaurant. Jetzt hat natürlich der Mitarbeiter der EPG die Möglichkeit, mittags hier bei uns zu essen, oder auch das Essen abzuholen, genauso können aber auch externe Gäste mittags zu uns kommen und das wird auf jeden Fall auch sehr gut angenommen.

    So gut, dass es sich lohnt, vorsichtshalber zu reservieren. Natürlich werden hier regelmäßig auch die Gäste der EPG bewirtet. Und auch die weitere Entwicklung dürfte den ehemaligen Sterneköchen gut gefallen. Denn unmittelbar neben dem „Lemabri“ plant die EPG ein Hotel mit 65 Zimmern und Business-Standard, die Eröffnung soll 2027 sein – passend zum vierzigjährigen Firmenjubiläum!

    Klingt nach einer Win-Win-Situation. Für die Mitarbeiter, die künftigen Hotelgäste und für Sarah Henke und Christian Eckhard. Denn so viel dürfte klar sein. Bei der Qualität des Essens dürften die meisten Gäste wiederkommen.


     

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    3 min
  • Wirtschaftsnews vom 08. September 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland 

    Thema heute: 

    Einbauküche dem Vormieter abkaufen: Was gilt?

     

    Endlich ist die passende Wohnung gefunden - doch der Vormieter möchte eine stolze Summe für die Einbauküche. Wohnungssuchende sollten dann genau prüfen, was sie übernehmen und ob der verlangte Preis angemessen ist, rät das Infocenter der R+V Versicherung.

    Ein Mieter darf Einrichtungsgegenstände aus seinem Besitz natürlich an den Nachmieter verkaufen. "Diese 'Ablösezahlung' ist grundsätzlich zulässig. Die beiden Parteien schließen damit einen normalen Kaufvertrag", sagt man bei der R+V Versicherung. Verpflichtet ist der Nachmieter dazu jedoch nicht - etwa wenn er bereits eine eigene Küche besitzt. Eine vereinbarte Ablöse wird zudem meist nur fällig, wenn der Mietvertrag tatsächlich zustande kommt.

    Nicht alles darf abgelöst werden

    Bei fest mit der Wohnung verbundenen Einbauten gelten andere Regeln. "Wer etwa einen Bodenbelag verlegt oder ein WC eingebaut hat, kann dafür vom Nachmieter in der Regel keine Ablöse verlangen", so die R+V. Im Gegenteil: Ob solche Einbauten in der Wohnung bleiben dürfen, muss der Vormieter mit dem Vermieter klären. Dieser kann auch verlangen, dass die Einbauten vor dem Auszug entfernt werden.  

    Haben sich Vormieter und Nachmieter auf eine Übernahme verständigt, können sie den Kaufpreis aushandeln. Dabei gibt es jedoch Grenzen. "Die Ablösezahlung darf den Zeitwert der Möbel nicht um mehr als 50 Prozent übersteigen", sagt man bei der R+V. Ist eine gebrauchte Küche zum Zeitpunkt des Verkaufs beispielsweise noch 2.000 Euro wert, darf der Kaufpreis demnach höchstens 3.000 Euro betragen. Hat der Nachmieter einen deutlich überhöhten Preis bezahlt, kann er den zu viel gezahlten Betrag zurückfordern.  

    Andere Regeln für Abstandszahlungen

    Etwas anderes sind Abstandszahlungen. Dabei verlangt der Vormieter Geld allein dafür, dass er die Wohnung früher räumt oder auf sein Mietrecht verzichtet. "Eine solche Vereinbarung ist unwirksam", sagt man. Erlaubt ist hingegen, dass der neue Mieter nachweislich entstandene Umzugskosten des Vormieters übernimmt.

    Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

    ·         Eine Ablösevereinbarung muss nicht zwingend schriftlich sein. Trotzdem ist es sinnvoll, den Zustand der übernommenen Möbel sowie den Kaufpreis schriftlich festzuhalten.

    ·         Den Kaufpreis erst bezahlen, wenn der Mietvertrag tatsächlich zustande kommt.

    ·         Wirkt der verlangte Preis überhöht, sollten Nachmieter den Zeitwert der Möbel prüfen und sich Anschaffungsbelege oder Rechnungen zeigen lassen.

    ·         Soll der Vormieter früher ausziehen, ist ein Mietaufhebungsvertrag mit dem Vermieter der richtige Weg - nicht eine unzulässige Abstandszahlung.

     

     

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  • Wirtschaftsnews vom 01. September 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:   

    Gekündigt vom eigenen Versicherer: Warum jetzt schnelles Handeln zählt

     

     

    Die meisten wissen: Eine Versicherung kann man natürlich selbst kündigen. Weniger bekannt ist, dass nach einem regulierten Schadenfall auch der Versicherer den Vertrag beenden kann. Das gilt in vielen Sparten – von der Hausrat- und Haftpflicht- bis zur Kfz-Versicherung.

    „Eine Kündigung des Versicherers sollte niemand auf die leichte Schulter nehmen, sondern zum Anlass, rasch selbst aktiv zu werden“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Denn andere Anbieter werten eine Kündigung häufig als Zeichen für ein erhöhtes Risiko. Sie halten sich mit neuen Angeboten zurück oder gewähren nur noch stark eingeschränkte Leistungen. Im schlimmsten Fall findet sich gar kein neuer Versicherer.

    „Eine Kündigung muss jedoch nicht immer das Ende des Vertrags bedeuten. In manchen Fällen sind Versicherer bereit, einen bestehenden Vertrag fortzuführen, wenn bestimmte Anpassungen vorgenommen werden“, so der BdV. Mithilfe einer Vertragssanierung lässt sich zum Beispiel eine Selbstbeteiligung einführen oder eine bereits vereinbarte Selbstbeteiligung für eine gewisse Zeit erhöhen. Auch der Ausschluss einzelner Leistungen kann im Einzelfall eine Lösung sein – sofern der übrige Schutz bestehen bleibt und das ausgeschlossene Risiko tragbar ist. Notfalls lässt sich auf den Schutz für ein mitversichertes Fahrrad in der Hausratversicherung verzichten. Ganz anders liegt der Fall, wenn ein Versicherer anbietet, künftig Leitungswasserschäden aus der Wohngebäudeversicherung auszuklammern. Ein solches Angebot sollten Versicherte ausschlagen.

    Bleibt der Versicherer hart und ist zu keiner Anpassung bereit, führt oft ein anderer Weg zum Ziel: die sogenannte Kündigungsumkehr. Der Gedanke dahinter ist, dem Versicherer zuvorzukommen. Die versicherte Person kündigt selbst, noch ehe die Kündigung des Versicherers greift. Wer als Kündigender auftritt statt als Gekündigter, hat in der Regel bessere Karten bei der Suche nach dem nächsten Anbieter. Ob das gelingt, hängt allerdings von der Art der Kündigung ab. Bei einer ordentlichen Kündigung durch den Versicherer sind Versicherte auf das Entgegenkommen ihres Versicherers angewiesen und sollten aktiv das Gespräch suchen. Günstiger liegt der Fall bei einer außerordentlichen Kündigung, etwa infolge eines Schadenfalls: „Dann können Versicherte selbst kündigen und den Zeitpunkt so wählen, dass ihre Kündigung vor der des Versicherers wirksam wird. Denn bei wechselseitigen Kündigungen gilt stets die, die zuerst wirksam wird. Wer anschließend einen neuen Vertrag abschließen möchte, sollte frühere Schäden oder Kündigungen korrekt im Antrag angebe. Falsche Angaben können später den gesamten Versicherungsschutz gefährden.

     

     

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