Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio

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Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio episodes

  • Wirtschaftsnews vom 08. Mai 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:    "Buy now, Inkasso later" - Wie der Teufelskreis mit den Rechnungen beginnt und wie sich Verbraucher davor schützen

     

     

    Viele Verbraucher geraten in finanzielle Schwierigkeiten, weil sie die Verlockungen des "Buy now, pay later"-Prinzips unterschätzen. Die einfache und schnelle Möglichkeit, Einkäufe sofort zu tätigen und die Bezahlung zu verschieben, führt häufig dazu, dass Rechnungen sich anhäufen und am Ende nicht mehr bezahlt werden können. Der Weg vom sorglosen Konsum zur Inkassomahnung ist oft kürzer, als man denkt.

     

    "Die meisten Menschen realisieren nicht, wie schnell sie in eine Schuldenfalle tappen können, wenn sie Zahlungen ständig aufschieben und immer mehr offene Rechnungen anhäufen", warnt Philipp Kadel, ein erfahrener Experte im Inkassogeschäft mit über 15 Jahren Erfahrung.

     

    Schuldenfalle Konsumkredit - warum es gerade junge Menschen trifft

    Die Problematik der Konsumkredite betrifft in erster Linie junge Menschen, die noch nicht hinreichend mit den Feinheiten der Finanzplanung vertraut sind und nicht genug verdienen, um größere Anschaffungen mit einer einzelnen Zahlung zu tätigen. So wissen auch die Anbieter von Buy-Now-Pay-Later-Produkten, dass sich nur wenige aus der Zielgruppe ein iPad, ein neues Handy oder einen 4K-Fernseher sofort leisten könnten. Können Kunden jedoch den Rechnungsbetrag bequem über mehrere Monate oder sogar Jahre hinweg in günstigen Monatsraten abbezahlen, erscheint ihnen der Artikel plötzlich erschwinglich - die Falle schnappt zu.

     

    Dass dabei ein Kreditvertrag geschlossen wird, der sich auch auf die Bonität auswirken kann, ist vielen der Käufer von Buy-Now-Pay-Later-Produkten gar nicht bewusst. Sie kaufen also fleißig neue Luxusartikel ein - und das in der Annahme, sie könnten das Geld später zurückzahlen und damit sämtliche Probleme vermeiden. Auf diese Weise häufen die betroffenen Kunden immer mehr Zahlungsverpflichtungen an und verlieren nicht selten den Überblick, welche Buchungen wann anstehen.   

     

    Wer Zahlungen aufschiebt, häuft Verpflichtungen an

    Durch aufgeschobene Zahlungen entsteht also mit der Zeit eine Situation, in der eine Vielzahl an Krediten parallel läuft, während zunehmend der Überblick über die tatsächlich freien Mittel verloren geht. So handelt es sich bei der Mehrheit der Anschaffungen per Buy-Now-Pay-Later-Zahlung um Konsumartikel - laufende Kosten für Miete, Strom, Wasser und andere notwendige Ausgaben werden hingegen oft vernachlässigt. Dies führt dazu, dass die Betroffenen früher oder später mit einzelnen Zahlungen in Verzug geraten, weil sie unbeabsichtigt ihr Monatsbudget überschreiten. Um gar nicht erst in die Schuldenfalle zu geraten, sollten Verbraucher sämtliche Ausgaben stets im Blick behalten. Dafür bietet es sich an, ganz klassisch ein Haushaltsbuch zu führen.


     

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  • Wirtschaftsnews vom 05. Mai 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland 

    Thema heute:        ARAG veröffentlicht den "Trendmonitor Recht 2025" - Rechtsschutzfälle zeigen: Konflikte um Arbeit und Wohnen nehmen massiv zu   

     

    Eine Krise folgt auf die nächste, die wirtschaftliche Unsicherheit wächst, und der Kostendruck ist für viele Haushalte spürbar. In dieser Lage müssen immer mehr Menschen ihren Lebensstandard rechtlich absichern und verteidigen - etwa wenn der Arbeitsplatz bedroht ist oder die Nebenkostenabrechnung explodiert.

    Als weltweit größter Rechtsschutzversicherer verfügt die ARAG über einen besonderen Blick auf diese Entwicklungen: Aus den jährlich gemeldeten Rechtsschutzfällen lässt sich ablesen, dass rechtliche Sorgen in den Lebensbereichen Arbeit und Wohnen seit COVID massiv zugenommen haben und die deutschen Verbraucher aktuell am meisten beschäftigen. Mit dem "ARAG Trendmonitor Recht 2025" macht der Konzern diese Erkenntnisse nun erstmals gebündelt öffentlich.

    So stiegen in den vergangenen fünf Jahren vor allem Auseinandersetzungen in den Bereichen Arbeit um 63 Prozent und Miete/Wohnen um 74 Prozent massiv an. Allein  2025 lag das Plus bei 11,1 Prozent im Arbeitsrecht und bei 15,1 Prozent im Mietrecht. Dass die persönliche Resilienz für Verbraucher rund um rechtliche Fragestellungen immer bedeutsamer wird, unterstreicht die Zahl von mehr als 765.000 Rechtsschutzfällen, in denen die ARAG 2025 Unterstützung geleistet hat.

    Top-Thema 1: Arbeitsplatz wird zum Unsicherheitsfaktor

    Über die vergangenen fünf Jahre hinweg zeigt sich im Arbeitsrechtsschutz ein klarer Anstieg der Fälle. Dabei geht es nicht nur um eine höhere Frequenz - auch die wirtschaftliche Tragweite wächst: Kündigungen und Kündigungsschutzverfahren sind häufig mit hohen Streitwerten verbunden. Auffällig ist die starke Zunahme von Kündigungsschutzklagen um 33 Prozent allein im Jahr 2025.

    Top-Thema 2: Wenn Wohnen zum Rechtsrisiko wird

    Wohnen ist nicht mehr nur teuer, sondern für viele Verbraucher ein dauerhaftes Konfliktfeld - etwa durch gestiegene Nebenkosten, Mieterhöhungen oder Streit über Mängel. Die ARAG beobachtet zudem ein verändertes Verhalten: Viele Kunden setzen ihre Ansprüche bereits bei kleineren, dreistelligen Beträgen rechtlich durch.

    Trend setzt sich in 2026 fort

    Auch 2026 bleibt die Situation der Verbraucher angespannt. So verzeichnete die ARAG im ersten Quartal im Arbeitsrechtsschutz erneut ein deutliches Plus der Rechtsschutzfälle von 12,2 Prozent. Der Mietrechtsschutz blieb auf einem hohen Niveau und stieg von Januar bis Ende März mit 3,1 Prozent an.

     

     

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  • Wirtschaftsnews vom 28. April 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland 
    Thema heute:     Flugausfälle: 260.000 Reisende holten sich 2025 mit Fluggasthelfern Geld zurück   

     

    Rund 260.000 Flugreisende haben im vergangenen Jahr mit Hilfe von so genannten Fluggasthelfern eine Entschädigung wegen eines verspäteten oder ausgefallenen Flugs durchgesetzt. Das geht aus einer aktuellen Auswertung von Finanztip unter den 17 größten deutschen Fluggasthelfern hervor. Der unabhängige Geldratgeber hält sieben dieser Portale für empfehlenswert.

    Angesichts aktueller Störungen im Flugverkehr – unter anderem durch Streiks und die angespannte Lage im Nahen Osten – dürfte die Nachfrage nach solchen Diensten hoch bleiben. Allein in der Woche vor Ostern zählten die deutschen Flughäfen nach Angaben des Flughafenverbands ADV etwa 3,8 Millionen Passagiere.

    „Verspätet sich der Flieger oder wird der Flug gestrichen, kann Reisenden eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zustehen, außer es führten außergewöhnliche Umstände zu den Beeinträchtigungen“, sagt Dr. Britta Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip. „Zu außergewöhnlichen Umständen zählen etwa sicherheitsbedingte Flugausfälle wegen des Iran-Kriegs oder ein Kerosinmangel am Flughafen. Eine Entschädigung gibt es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hingegen bei Ausfällen und Verspätungen, weil zum Beispiel die Piloten oder Mitarbeiter der Airline streiken.“ Abhängig von Distanz und Verspätungsdauer kann Fluggästen bei letzterem eine Ausgleichszahlung zustehen.

    So machen Betroffene ihre Rechte geltend

    Verbraucher können sich selbst an die Airline wenden. „Lehnt diese ab oder meldet sie sich nicht, können sich Reisende nach zwei Monaten kostenlos an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr wenden“, so Dr. Britta Schön. Die generelle Schlichtungsquote bei Fernbus, Bahn und Flug lag bei 88 Prozent. In zwölf Prozent der Beschwerden kam keine Einigung zustande. Kommt keine Einigung zustande, können Fluggäste nur selbst klagen oder einen Fluggasthelfer einschalten. Wer selbst vor Gericht ziehen will, kann seit Neustem online Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. „Die Hürde für eine eigene Klage bleibt weiter hoch, besonders wenn die Airline die Zahlung schon außergerichtlich abgelehnt hat“, sagt Schön.

    Für wen sich Fluggasthelfer lohnen

    Alternativ können Verbraucher spezialisierte Fluggasthelfer einschalten. Diese übernehmen die Durchsetzung der Ansprüche – entweder gegen Erfolgsbeteiligung oder durch den direkten Ankauf der Forderung. Bei Sofortentschädigern ist das Geld meist innerhalb von zwei Bankarbeitstagen auf dem Konto. Dafür behalten die Anbieter rund 30 Prozent ein.  

     

     

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  • Wirtschaftsnews vom 24. April 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland 
    Thema heute:     Drohnenfotos sind nicht immer erlaubt - und nicht überall   

     

    Ein Foto von oben eröffnet ganz neue Perspektiven. Darum gehen auch Privatpersonen gerne mit einer Drohne auf Motivjagd. Doch dabei müssen sie den Datenschutz, die Privatsphäre von Dritten und die Sicherheit im Blick behalten. Andernfalls drohen Bußgelder oder man macht sich sogar strafbar, so das Infocenter der R+V-Versicherung.

    "Wer Menschen ungefragt ablichtet, kann deren Recht am eigenen Bild verletzen - vor allem wenn man die Bilder im Anschluss veröffentlicht", sagt man bei der R+V Versicherung. Das gilt auch für Foto- und Videoaufnahmen mit einer Drohne. Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa wenn die Personen nur "Beiwerk" sind und nicht das eigentliche Motiv. "Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Person zufällig neben einer Sehenswürdigkeit steht oder auf einer Landschaftsaufnahme zu sehen ist. Auch die Teilnehmer einer Versammlung müssen damit rechnen, fotografiert zu werden", erklärt man. Allerdings ist ein Überfliegen von Menschenansammlungen für die meisten privaten Drohnen nicht zulässig.

    Aufnahmen von fremden Grundstücken sind tabu

    Drohnenpiloten müssen zudem die Privatsphäre anderer beachten. So dürfen private Grundstücke nicht einfach zusammen mit dem eigenen Grundstück fotografiert werden. So sind Aufnahmen von fremden Wohngrundstücken grundsätzlich tabu, wenn der Besitzer nicht explizit zustimmt. Wer mit seiner Drohne Personen ohne deren Einwilligung in der Wohnung fotografiert oder filmt, macht sich unter Umständen sogar strafbar. Zudem gibt es in Deutschland für viele Gebiete und Gebäude spezielle Regelungen. Über Freibäder und Badeseen darf die Drohne im Regelfall nur außerhalb der Badezeiten fliegen.

    Von Bundesfernstraßen und -wasserstraßen, von Bahnlinien, Industrieanlagen und Krankenhäusern muss in der Regel ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern eingehalten werden. "Bei Flughäfen muss der seitliche Abstand sogar 1.000 Meter betragen", so das R+V-Infocenter.

    Vor Abflug registrieren

    Wichtig: Wer sich eine private Drohne mit Kamera anschafft, muss sich vor dem ersten Flug online beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren. Dasselbe gilt für alle Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen.

    Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

    Drohnen unter 250 g ohne Kamera oder andere Aufzeichnungsmöglichkeiten brauchen keine elektronische Identifikationsnummer. Diese Geräte dürfen auch über Wohngrundstücken fliegen, allerdings in mindestens 100 Meter Flughöhe. Wer eine Drohne besitzt, muss eine Haftpflichtversicherung abschließen, entweder als eigene Police oder als Ergänzung zur bestehenden Privathaftpflicht-Versicherung. Und: Drohnenpiloten müssen den Versicherungsnachweis immer dabeihaben.

     

     

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  • Wirtschaftsnews vom 21. April 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland 
    Thema heute:     Finanztip: Gute Kreditkarten gibt es kostenlos – viele Extras sind verzichtbar   

     

    Bei den meisten Kreditkarten fallen schnell hohe Gebühren an, wenn im Ausland bezahlt und Geld abgehoben wird – nur wenige Angebote sind gebührenfrei. Das zeigt ein aktueller Kreditkartenvergleich des unabhängigen Geldratgebers Finanztip. Extraleistungen wie Versicherungen, Bonusprogramme oder Rabatte rechtfertigen höhere Kreditkartenkosten meist nicht.

    Viele Kreditkarten werben mit Zusatzleistungen wie Cashbacks, Meilen oder Versicherungspaketen. „Solche Extras rechtfertigen keine hohen Gebühren“, so Finanztip. „Denn für Verbraucherinnen und Verbraucher, denen es vor allem um das Bezahlen und Geldabheben geht, reichen kostenlose Kreditkarten.“

    Wirklich kostenlose Kreditkarten sind selten

    Laut Finanztip haben 15 von 39 untersuchten Kreditkarten keine Jahresgebühr, bei allen anderen werden zwischen 24 und 99 Euro jährlich fällig. Bei drei Angeboten ohne Jahresgebühr fallen außerdem keine zusätzlichen Gebühren für Zahlungen in Fremdwährung an und die Gebühren für Bargeldabhebungen sind niedrig. Finanztip empfiehlt aktuell folgende Kreditkarten: die Easybank Visa, Hanseatic Bank Genialcard und die Bank Norwegian Visa. Verbraucherinnen und Verbraucher finden online eine umfangreiche Kreditkarten-Übersicht.  Außerdem hat Finanztip bei der Auswertung berücksichtigt, dass Rückzahlungen per Vollabbuchung seitens der Bank möglich sind und so teure Ratenzahlungen vermieden werden können. „Wer statt einer vollständigen Abbuchung eine Teilzahlung nutzt, zahlt schnell drauf und läuft Gefahr, sich zu verschulden“, warnt man.

    Kreditkarten als Gebührenfalle

    Was die Kosten bei Kreditkarten ausmachen können, zeigt sich bei einem Urlaub außerhalb der Eurozone: Wer bei einer Urlaubsreise von 15 Tagen rund 1.000 Euro in Fremdwährung abhebt und mit der Karte bezahlt, zahlt schnell 20 Euro an Gebühren. Hinzu kommt eine durchschnittliche Jahresgebühr von rund 45 Euro. Mit einer kostenlosen Kreditkarte lassen sich diese Ausgaben weitestgehend vermeiden.

    Kombi-Angebote mit Tücken

    Kritisch sieht Finanztip, wenn Kreditkarten mit Versicherungspaketen kombiniert beworben werden. „Gerade bei wichtigen Versicherungen wie der Auslandsreisekrankenversicherung sollten die Policen umfassend sein“, so Finanztip. Bei Kreditkarten-Angeboten sei der Schutz häufig eingeschränkt – etwa, weil er nur greift, wenn die Reise mit der Karte bezahlt wurde.  

     

     

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  • Wirtschaftsnews vom 14. April 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland 

    Thema heute:     Steuererklärung mit einem Klick: Fluch oder Segen?

     

    Seit dem 31. März ist eine Anmeldung für die Steuererklärung per Klick erstmals flächendeckend und einheitlich möglich. Die neu entwickelte App der Finanzbehörden mit dem Namen "MeinELSTER+" bietet bundesweit 11,5 Mio. Steuerpflichtigen die Gelegenheit, ihre Steuererklärung zur Mitte des Jahres mit nur einem Klick vom Mobilphone einzureichen.

    Das ist für Nutzer eine bequeme und schnelle Art, sich der Steuererklärung zu entledigen. Die Finanzverwaltung profitiert ebenfalls: weniger Aufwand, schnellere Bearbeitung und womöglich geringere Rückzahlungen. "Doch die Interessen der Finanzbehörden und der Steuerzahler klaffen manchmal weit auseinander", erklärt man bei der Lohnsteuerhilfe Bayern.

    Der Anwenderkreis für "MeinELSTER+" ist vorerst allerdings beschränkt. Die Funktion steht aktuell nur ledigen und kinderlosen Arbeitnehmern und Altersrentnern ohne zusätzliche Einkünfte zur Verfügung. Von den rund 24 Mio. ELSTER-Nutzern kommen damit knapp die Hälfte der Steuerzahlender bereits für die Anwendung infrage. Eine Ausweitung auf andere Zielgruppen und eine damit einhergehende Funktionserweiterung sind für die Zukunft geplant.

     

    Wie funktioniert die Steuererklärung mit einem Klick?

    Wer sich heute oder in den nächsten Wochen für die Funktion "MeinELSTER+" freischalten lässt, verkürzt seinen zeitlichen Aufwand für die Steuererklärung enorm.

    Denn anhand der dem Finanzamt vorliegenden Daten erstellt die App automatisch einen Vorschlag für die Steuererklärung samt einer Vorschau auf den Steuerbescheid. Ab dem 1. Juli 2026 können Nutzer dann die vorausgefüllte Steuererklärung für das Jahr 2025 bestätigen, korrigieren oder ergänzen. Wird das Einverständnis erteilt, ist die Steuererklärung in weniger als einer Sekunde vom Tisch. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten liegt allerdings bei den Steuerpflichtigen selbst.

    Was bringt die Steuererklärung mit einem Klick?

    Während die fortschreitende Digitalisierung und die stärkere Nutzung bereits vorhandener Daten an sich positiv zu beurteilen sind, weist "MeinELSTER+" noch Lücken auf. Die dem Finanzamt vorliegenden Daten sind zum einen sehr überschaubar und beschränken sich auf Meldungen von Arbeitgeber, der Rentenversicherung, Krankenkasse und Banken. Die digitalen Daten beinhalten also nur die Einnahmen, die dem Staat Geld bringen. Elektronische Rechnungen von Firmen zu Ausgaben, die die Steuersituation der Nutzer verbessern können, bleiben außen vor. So riskiert man, steuermindernde Punkte schlichtweg zu vergessen.

     

     

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    0 min
  • Wirtschaftsnews vom 07. April 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:

    Smarte Videoüberwachung für das eigene Heim bietet Schutz, birgt aber auch Gefahren. Hacker nutzen Sicherheitslücken, um auf Aufnahmen zuzugreifen.

     

     

     

    Ob KI-basierte Objekterkennung, Steuerung über Sprachassistenz oder Fernzugriff: Smarte Überwachungskameras für den Heimgebrauch versprechen Verbrauchern mit intelligenten Funktionen ein sicheres Zuhause. Laut einer repräsentativen Bitkom-Umfrage hat im vergangenen Jahr gut jeder fünfte Bundesbürger (21 Prozent) im eigenen Haushalt eine smarte Videoüberwachung genutzt. Doch die vernetzten Geräte bergen auch Risiken. Cyberkriminelle können gezielt Schwachstellen ausnutzen, um auf Kameras zuzugreifen und private Daten zu stehlen.

    Wissen Einbrecher beispielsweise, zu welchen Zeiten das Haus leer ist oder Betrüger, welche Personen im Haushalt leben, haben sie leichteres Spiel. „Intelligente Überwachungskameras bieten ein hohes Maß an Sicherheit. Verbraucher sollten bei der Installation und Nutzung auf die Cybersicherheit achten“, sagt man beim TÜV-Verband. „Schon einfache Maßnahmen wie die Verwendung eines sicheren Passworts können helfen, Angreifer fernzuhalten.“

     

    Der TÜV-Verband gibt Tipps zum Kauf und Einsatz intelligenter Videoüberwachungssysteme.

    Intelligente Überwachungskameras erzeugen Live-Bilder in meist hoher Auflösung. Sie sind mit dem Internet verbunden und übertragen Daten in die Cloud, auf das Handy, das Tablet oder den Computer. Hacker nutzen verschiedene Methoden, um in das Heimnetzwerk oder die Systeme von smarten Überwachungskameras einzudringen. Ein typisches Einfallstor sind unsichere Passwörter. Viele Nutzer belassen es oft bei den voreingestellten Standardpasswörtern oder nutzen in der Videoüberwachungssoftware Passwörter, die leicht zu erraten sind, sagt man beim TÜV-Verband. Der Sicherheitsgewinn eines starken, individuellen Passworts wird häufig unterschätzt. Es wird empfohlen, ein möglichst langes Passwort mit mindestens acht Zeichen und verschiedenen Zeichentypen zu verwenden. Falls vorhanden, ist eine Zwei-Faktor-Authentifizierung noch sicherer. Bei dieser Variante kann zum Beispiel ein individueller Code per SMS verschickt oder ein hardwarebasierter TAN-Generator auf dem eigenen Handy genutzt werden. Außerdem sollten Nutzer regelmäßig Software-Updates durchführen. „Ohne die jeweils neusten Updates bleiben bekannte Sicherheitslücken bestehen, die Angreifer ausnutzen können“.

    Wer sein Zuhause mit Kameras schützen möchte, muss bei der Platzierung einiges beachten. Grundsätzlich dürfen Überwachungskameras nur das eigene Grundstück erfassen: Nachbargrundstücke, öffentliche Wege oder gemeinsam genutzte Zufahrten bleiben tabu. Die Vorgaben gehen aber noch weiter: Die Kameras dürfen technisch nicht so geschwenkt oder ausgerichtet werden können, dass sie fremdes Eigentum filmen können. Selbst wenn das Gerät gerade auf das eigene Grundstück zeigt, kann allein die Möglichkeit der Neuausrichtung zu rechtlichen Konflikten führen.


     

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  • Wirtschaftsnews vom 31. März 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland 

    Thema heute: Steuerfalle: Finanzamt beendet Briefservice

     

    Viele Steuerzahler in Bayern müssen sich umstellen: Die Finanzverwaltung erinnert ab sofort nicht mehr an fällige Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen. Wer Vorauszahlungen zu leisten hat, muss nun selbst die Verantwortung dafür übernehmen. "Wer seine Termine vergisst, riskiert Säumniszuschläge", erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Viele Betroffene hat es erstmals zum Zahlungstermin 10. März kalt erwischt.  Doch das Problem versäumter Fristen haben nicht nur die Bayern, sondern auch Steuerpflichtige in anderen Bundesländern.

    Steuerpflicht ohne Erinnerung

    Bayern hatte als letztes Bundesland bisher diesen Service noch angeboten: Vor jedem Fälligkeitstermin im Quartal verschickten die Finanzämter ein Schreiben, das auf die anstehende Steuer-Vorauszahlung hinwies. Damit ist nun Schluss. Die bayerische Finanzverwaltung hat den Postversand dieser Erinnerungsschreiben im Februar eingestellt, so wie andere Bundesländer bereits vorher.

    Steuerpflichtige müssen ihre Termine jetzt also wie in anderen Bundesländern selbst im Blick behalten und rechtzeitig überweisen. Auch die den Schreiben beiliegenden Überweisungsträger aus Papier werden damit nicht mehr bereitgestellt. Wer für die Zahlung zum 10. März 2026 auf den Erinnerungsbrief gewartet hat, ging leer aus. Viele Steuerbürger haben dies aber nicht einmal bemerkt.

    Automatische Zahlung als Lösung

    Um die Zahlungstermine nicht zu verpassen, bieten sich automatisierte Lösungen für Steuerzahler an. Eine Möglichkeit ist das SEPA-Lastschriftverfahren, bei dem das Finanzamt die fälligen Beträge automatisch vom Konto einzieht. Alternativ kann ein Dauerauftrag bei der Bank eingerichtet werden. Damit ist die Pünktlichkeit der Zahlungen sichergestellt. Wer weiterhin selbst überweisen möchte, sollte sich die vierteljährlichen Termine unbedingt im Kalender notieren.

    Ein kleiner Termin mit teuren Folgen

    Wird die Zahlung vergessen oder zu spät überwiesen, muss mit zusätzlichen Kosten gerechnet werden. Denn das Geld muss spätestens am Fälligkeitstag auf dem Konto des Finanzamts eingegangen sein. Das Gesetz räumt lediglich eine kurze Zahlungsschonfrist von genau drei Tagen ein. Danach werden Säumniszuschläge erhoben. Diese betragen für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Prozent des rückständigen Steuerbetrags.

    Vier Termine, die man kennen muss

    Die Vorauszahlungen werden einmal pro Quartal fällig. Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen dann fest, wenn sich aus dem Steuerbescheid eine Nachzahlung von mehr als 400 Euro ergibt und mindestens 100 Euro pro Quartal angefallen sind. Die gesetzlichen Zahlungstermine sind der 10. März, der 10. Juni, der 10. September und der 10. Dezember.  

     

     

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  • Wirtschaftsnews vom 27. März 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland 

    Thema heute:     Solar-Boom: 50 Prozent mehr Anfragen – Balkonkraftwerke rechnen sich oft schon nach drei Jahren   

     

    Wir haben es bereits thematisiert, dass man zumindest den Eindruck haben muss, dass unsere Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, (CDU), sich mehr um die Einkünfte der Energiekonzerne sorgt, als um die Bürger dieses Landes.

    Das Hick-Hack um die Reduzierung oder sogar die Abschaffung der Förderung privater Solaranlagen ist uns noch in schlechter Erinnerung, da kommt sie schon mit dem nächsten Vorschlag um die Ecke. Jetzt soll die Windkraft unbedingt gefördert und ausgebaut werden. Wem das nutzt, ist ziemlich klar. Nicht dem Privatmann, der hat in aller Regel kein Windrad im Garten stehen. Hier werden wohl wieder Unternehmen der Energiewirtschaft unterstützt. Sie erinnern sich, welchen Job Frau Reiche für den Posten der Wirtschaftsministerin aufgegeben hat? Notfalls googlen Sie einfach mal.    

    Solarhandel meldet steigende Nachfrage

    Werfen wir trotzdem nochmal einen Blick auf Solaranlagen. Denn aktuell steigt die Nachfrage nach Solaranlagen deutlich. Mehrere Anbieter berichten gegenüber dem unabhängigen Geldratgeber Finanztip von rund 50 Prozent mehr Anfragen in den vergangenen Wochen. Klar ist, dass der Hintergrund unter anderem das drohende Ende der Einspeisevergütung für neue Anlagen ist und dass der eine oder andere versucht, zu retten, was vielleicht noch zu retten ist. Interessant ist dabei auch der Blick auf die sogenannten Balkonkraftwerke. Sie können zwar nur begrenzt für Autarkie sorgen, aber sie können den Bedarf eines Haushalts an externen Stromlieferungen spürbar senken. Das zeigt eine aktuelle Auswertung von Finanztip. Balkonkraftwerke sind der günstige Einstieg in den Solarstrom und besonders für Miet- und Eigentumswohnungen empfehlenswert.  

    Balkonkraftwerke: schneller Einstieg, begrenzte Autarkie

    Die kleinen Steckersolargeräte kosten häufig nur wenige hundert Euro. Sie können ohne aufwendige Installation am Balkon oder auf der Terrasse angebracht werden. Ein Beispielhaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh) kann mit einem kleinen Balkonkraftwerk mit zwei Solarmodulen etwa 15 Prozent des Strombedarfs selbst decken. Größere Balkonkraftwerke mit vier Modulen erreichen in diesem Beispiel eine Autarkie von etwa 20 Prozent. Ein kleines Balkonkraftwerk für etwa 400 Euro rentiert sich laut Finanztip-Berechnung nach knapp drei Jahren, eine größere Anlage für etwa 700 Euro nach rund dreieinhalb Jahren. Mieter haben inzwischen grundsätzlich einen Anspruch darauf, ein Balkonkraftwerk zu betreiben.

     

     

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  • Wirtschaftsnews vom 24. März 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland 

    Thema heute:     Fahrrad-Check vor der Tour – aber was ist mit dem Versicherungsschutz?     Bund der Versicherten e. V. (BdV) gibt Fahrradtipps: Privathaftpflicht ist ein Muss, beim Diebstahlschutz gibt es verschiedene Optionen

     

    Radfahren boomt, doch viele vernachlässigen die Wartung ihres Drahtesels. Laut aktueller DEKRA/Ipsos-Fahrradstudie verzichten 68 Prozent der Radbesitzer auf einen regelmäßigen Service. „Vor einer Radtour gehört nicht nur das Fahrrad auf den Prüfstand, sondern auch der Versicherungsschutz. Eine Privathaftpflichtversicherung ist unverzichtbar und beim Thema Diebstahl stehen verschiedene Absicherungsoptionen zur Wahl“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).

    Egal ob Wochenendausflug oder Urlaubstour: Eine Privathaftpflichtversicherung sollte immer mit im Gepäck sein. Denn wer beim Radfahren einen Unfall verursacht und dabei andere Menschen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt, muss den Schaden aus eigener Tasche begleichen. Es sei denn, die Haftpflichtversicherung springt ein. Doch wie sieht es mit dem Schutz des eigenen Rads aus? „Die Hausratversicherung kann auch unterwegs helfen. Wird das Fahrrad aus einem verschlossenen Raum gestohlen – zum Beispiel aus dem Keller eines Hotels oder dem Abstellraum einer Ferienwohnung – ist das ein klassischer Einbruchdiebstahl, der über die Hausratpolice abgedeckt ist“, sagt der BdV. Auf dem Campingplatz lässt sich dieser Schutz jedoch kaum umsetzen. Worauf es bei der Fahrradabsicherung in der Hausratversicherung ankommt, erklärt das BdV-Infoblatt „Hausratversicherung“.

    Wer sein Rad auch gegen einfachen Diebstahl schützen möchte, kann dies häufig über einen Zusatzbaustein in der Hausratversicherung tun – gegen einen entsprechenden Aufpreis. Bei vielen Premiumtarifen ist dieser Schutz oft sogar inklusive. „Mittlerweile bieten zahlreiche Versicherer einen Rund-um-die-Uhr-Schutz an. Das bedeutet: Auch in den Nachtstunden ist das Fahrrad versichert, sofern es mit einem Schloss an einem festen Gegenstand gesichert war – etwa an einem Laternenpfahl oder Fahrradständer“, sagt man. Vor dem Start in den Urlaub empfiehlt es sich, bei der eigenen Versicherung die genauen Konditionen zu erfragen und sich den Schutzumfang schriftlich bestätigen zu lassen.

    Geht die Radtour über die Landesgrenzen hinaus, lohnt sich ein Blick in die Versicherungsunterlagen: Gilt der Schutz auch im Ausland? Am besten klären Reisende auch das rechtzeitig mit ihrem Versicherer ab. Ebenso wichtig ist es, sich vorab über die Verkehrsregeln im Zielland zu informieren. In einigen Ländern ist beispielsweise das Tragen eines Fahrradhelms gesetzlich vorgeschrieben.

     

     

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