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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Ärger im Urlaubsdomizil: Wer haftet für Schäden und Diebstahl in der Ferienwohnung?
Ein Rotweinfleck auf dem hellen Teppich, ein Kratzer im Esstisch, eine zerbrochene Vase: Ein Malheur in einer fremden Unterkunft ist schnell passiert und die Vermieter dürfen dafür Ersatz verlangen.
„Ob die private Haftpflicht bei Mietsachschäden zahlt, hängt von den konkreten Vertragsbedingungen ab. Versicherte sollten ihre Police daher genau prüfen“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Beim Einbruch greift dagegen ein anderer Schutz: Stehlen Unbekannte persönliche Gegenstände aus der abgeschlossenen Unterkunft, ist die Hausratversicherung mit integrierter Außenversicherung zuständig.
Der Hausrat reist mit: die Außenversicherung
Der eigene Hausrat bleibt auch fernab der Wohnung eine Weile geschützt. Genau das leistet die Außenversicherung – zumindest vorübergehend. „Die Außenversicherung sorgt dafür, dass der eigene Hausrat auch im Urlaubsdomizil geschützt ist, egal ob im Inland oder im Ausland“, teilt der BdV mit. Sie greift also auch dann, wenn in eine abgeschlossene Ferienunterkunft eingebrochen wird. Wie lange dieser Schutz läuft, variiert je nach Vertrag; häufig sind es mindestens drei Monate. Grenzenlos ist der Schutz aber nicht. Oft ist die Erstattung nach oben gedeckelt, etwa auf zehn oder zwanzig Prozent der vereinbarten Versicherungssumme. Und bestimmte Dinge, etwa Bargeld oder Wertsachen, sind mitunter ganz ausgeschlossen oder nur eingeschränkt abgedeckt. Ein Blick auf Leistungsausschlüsse und Entschädigungsgrenzen zahlt sich deshalb aus. Auch bei Raub, wenn also jemand unter Gewaltandrohung zur Herausgabe seiner Sachen gezwungen wird, leisten viele Hausratversicherungen. Zwei Punkte sind dafür entscheidend: Die Tat muss vor Ort geschehen sein, und der Vorfall sollte umgehend der Polizei angezeigt werden.
Kaputtgemacht – und jetzt? Die Privathaftpflicht
Geht das Inventar der Unterkunft versehentlich zu Bruch, ist wiederum die private Haftpflichtversicherung am Zug. „Entscheidend ist, dass Mietsachschäden an beweglichem wie unbeweglichem Inventar in der Police enthalten sind, sonst bleibt man am Ende auf den Kosten sitzen“, so der BdV. Der Haken: Manche Verträge decken genau solche Schäden nur begrenzt ab oder klammern sie aus. Wer auf Nummer sicher gehen will, prüft die Bedingungen oder fragt direkt beim Versicherer nach – idealerweise schriftlich.
Wenn der Akku zur Gefahr wird
Die Akkus alltäglicher Geräte können sich entzünden, wenn etwas nicht stimmt. Kommt es dadurch zu einem Brandschaden in der gemieteten Unterkunft, kann wiederum die private Haftpflichtversicherung zuständig sein.
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https://www.was-audio.de/aanews/News20260728_kvp.mp3
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute:
Steuer-Endspurt bis 31. Juli: Klassische Steuersoftware lohnt sich für viele nicht
Zwar hatten wir in dieser Woche schon einen Tipp von Finanztip zum Sparen bei den Stromkosten im Programm, da für viele Steuerpflichtige am 31.07 die Frist zur Abgabe der diesjährigen Steuererklärung endet, hat der unabhängige Geldratgeber dieses Thema kurzfristig auch noch bearbeitet.
Eine repräsentative Umfrage hat ergeben, dass fast jeder Fünfte die Steuererklärung noch mit einer klassischen Steuersoftware erledigt. Der Ratgeber hat sechs installierbare Steuerprogramme sowie zwölf Steuer-Apps und Browserlösungen getrennt getestet. Das Ergebnis: Angestellte, Rentnerinnen und Rentner sowie Vermieter kommen mit Apps und Browserlösungen meist einfacher ans Ziel.
„Für die meisten lohnt sich die klassische Steuersoftware nicht mehr, App- und Browserlösungen sind deutlich komfortabler, Verbraucherinnen und Verbraucher können die App- oder Browserlösung kostenlos ausprobieren. Bezahlt wird erst, wenn die Steuererklärung ans Finanzamt übermittelt wird.“ Eine verständlichere Sprache und eine einfache Bedienung machten die Programme zudem auch für Einsteiger attraktiv.
Klassische Software bleibt für komplexe Fälle wichtig
Apps und Browserlösungen stoßen allerdings auch an ihre Grenzen. Die Tests zeigen zwar, dass viele Apps und Browserlösungen immer mehr steuerliche Themen bei der Einkommensteuer abdecken. Doch für Selbstständige, Gewerbetreibende und bei Umsatzsteuer-Themen empfiehlt sich noch immer klassische Steuersoftware. Wer eine installieren möchte, kann auf die Empfehlungen von Finanztip setzen: Wiso Steuer 2026 gibt es etwa für rund 46 Euro für fünf Steuererklärungen pro Steuerjahr, im Abo wird’s günstiger. Knapp 22 Euro kostet Tax 2026 (, das Programm Steuersparerklärung (Steuerjahr 2025) gibt es für rund 39 Euro und Taxman kostet knapp 35 Euro. Wer eine App verwenden möchte, fährt mit Wiso Steuer für rund 46 Euro und der kostenlosen App Check24 Steuer am besten.
Die Kosten für ein Steuerprogramm sind komplett in der Steuererklärung absetzbar, weil diese immer weniger als 100 Euro betragen. Nach jüngsten Daten des Statistischen Bundesamts haben zuletzt 15,2 Millionen Steuerpflichtige eine Einkommenssteuererklärung abgegeben –13,2 Millionen erhielten eine Steuererstattung von durchschnittlich 1.240 Euro.
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Finanztip: Stromanbieterwechsel spart Hunderte Euro – in weniger als zehn Minuten
Das Thema Stromkosten wird uns – genauso wie beim Gas und Benzin – sicherlich noch lange bewegen, denn die Preise gehen nun mal häufiger nach oben, statt nach unten. Doch man kann zumindest beim Strom etwas sparen, wenn man aus der teuren Grundversorgung in einen günstigen Stromtarif wechselt.
Liegt der Stromverbrauch eines Beispielhaushaltes bei 3.000 kWh Strom pro Jahr - das entspricht etwa dem Verbrauch einer Familie mit Kind – und der Strompreis der Grundversorgung bei 40,62 Cent je kWh, dann zahlt die Familie im Jahr 1218,60 Euro. Wechselt sie in einen günstigeren Tarif, der nur 31,42 Cent je kWh kostet, zahlt sie nur 942,60 Euro pro Jahr und spart 276 Euro.
Prüfen Verbraucher ihren Tarif jährlich und wechseln den Stromanbieter, profitieren sie immer von den günstigsten Preisen. „Wer seinen Stromvertrag noch nie gewechselt hat, steckt in der oft besonders teuren Grundversorgung des lokalen Versorgers und kann mit einem Tarifwechsel vergleichsweise viel sparen“, sagt man bei Finanztip. Zuletzt befanden sich 29 Prozent der Haushalte in der Strom-Grundversorgung – das bestätigte die Bundesnetzagentur auf Anfrage von Finanztip. Diese Grundversorgung lässt sich jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Aktuell liegt die Strom-Grundversorgung im Mittel derzeit bei 40,62 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Die günstigsten von Finanztip empfohlenen Tarife kosten dagegen im Mittel nur 31,42 Cent pro kWh bei 12 Monaten Preisgarantie. Dabei ist der jährliche Grundpreis miteinberechnet, Neukundenboni nicht.
So funktioniert der Wechsel
Für den Tarifvergleich benötigt man nur die Postleitzahl und den letzten Jahresverbrauch. Der Wechsel selbst dauert oft weniger als zehn Minuten und geht einfach online. In der Regel lässt sich während des Vertragsabschlusses auswählen, dass der neue Stromanbieter die Kündigung des bisherigen Vertrags erledigen soll.
Beim Stromvergleich nicht nur auf Neukundenboni achten
Ein Stromausfall droht beim Wechsel nicht. „Bestenfalls vergleicht man einmal im Jahr Tarife und prüft, ob sich ein Wechsel lohnt“. Einfach und schnell finden Stromkunden empfehlenswerte Tarife mit dem Finanztip-Stromvergleich. Zwar gibt es bei vielen Tarifen einen Bonus für Wechsler. Finanztip empfiehlt jedoch, nicht nur diesen im Blick zu haben.
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https://www.was-audio.de/aanews/News20260721_kvp.mp3
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Stromausfall: Welche Solaranlagen liefern Notstrom?
Im Durchschnitt ist ein deutscher Haushalt nur rund zwölf Minuten im Jahr von einem Stromausfall betroffen. Dennoch führen Sabotage wie kürzlich in Berlin, Naturkatastrophen und technische Defekte immer wieder zu lokalen Stromausfällen.
Die Folgen eines mehrtägigen Stromausfalls können für Betroffene verheerend sein: keine Elektrizität, kein Mobilfunk, kein Wasser, keine Heizung. Im Winter drohen zudem kostspielige Schäden an Gebäuden durch geplatzte Wasser- und Heizungsrohre. Eine Möglichkeit, sich gegen Stromausfälle zu wappnen, sind Solaranlagen mit Not- oder Ersatzstromfunktionen und Batteriespeicher.
„Photovoltaik ist in der Lage, im Notfall dezentral und ohne funktionierenden Netzzugang die Energieversorgung sicherzustellen. Das dient der Krisensicherheit der Betreiber und steigert die Resilienz unseres Energiesystems“, sagt man beim Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar).
Während eines Stromausfalls könnten Solaranlagen bei entsprechender Ausstattung Haushalte temporär mit Strom versorgen. Voraussetzung hierfür seien ein inselbetriebsfähiger Wechselrichter, der eigenständig eine Netzfrequenz herstellen kann und den Betrieb der Anlage unabhängig vom Stromnetz ermöglicht, sowie ein Batteriespeicher.
Die Mehrkosten seien in der Regel überschaubar. Auch bei Photovoltaik-Bestandsanlagen sei die Nachrüstung mit einer Notstrom- oder Ersatzstromfunktion in vielen Fällen möglich. Grundsätzlich wird bei notstromfähigen Photovoltaikanlagen zwischen Anlagen mit Notstromfunktionen, die einzelne Geräte über eine Steckdose versorgen können (nicht automatisch umschaltend), und Anlagen mit Ersatzstromfunktion, die ein Teilnetz (einzelne Phase) oder das gesamte Hausnetz versorgen können, unterschieden. Beim Ersatzstrom können Photovoltaikanlagen, die mit einem inselbetriebsfähigen Batteriewechselrichter und einer Netztrennungseinrichtung ausgestattet sind, Ersatzstrom auch in Zeiten von Stromausfällen liefern. Diese Anlagen trennen bei Ausfall der öffentlichen Versorgung die häuslichen Stromkreise vom Netz und schalten um auf Inselbetrieb. Die vorhandene Elektroinstallation und die angeschlossenen Geräte werden dann aus der Batterie versorgt. Die technisch einfachere Notstromvariante lässt die Versorgung einzelner Geräte zu, die bei Ausfall der Netzversorgung umgesteckt werden müssen.
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https://www.was-audio.de/aanews/News20260714_kvp.mp3
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Schutz für die Familie: Vergleich von Risikolebensversicherungen senkt Kosten um bis zu zwei Drittel
Wer Kinder hat, einen Baukredit abbezahlt oder Alleinverdiener in der Familie ist, für den ist eine Risikolebensversicherung in der Regel sinnvoll. Sie sichert die Hinterbliebenen im Todesfall finanziell ab – etwa, um Kredite abzulösen oder das fehlende Einkommen auszugleichen.
Ein Vergleich lohnt sich: Selbst für gewöhnliche Fälle unterschieden sich die Beiträge bei den getesteten Versicherern in der Finanztip-Analyse um über 6.000 Euro über die gesamte Laufzeit.
„Die Unterschiede sind enorm – wer beim falschen Anbieter abschließt, zahlt nach unserer Analyse bis zu dreimal mehr als beim günstigsten Anbieter“, sagt man bei Finanztip. Die Kosten einer Risikolebensversicherung sind von der Versicherungssumme sowie den individuellen Risikomerkmalen abhängig und daher von Fall zu Fall unterschiedlich.
Große Preisunterschiede – Basistarif reicht meist aus
Finanztip hat das kürzlich für verschiedene Musterkunden berechnet: Ein 40-jähriger Programmierer, der eine Versicherungssumme von 300.000 Euro über 20 Jahre Laufzeit vereinbart, zahlt beim teuersten Anbieter insgesamt 6.115 Euro mehr als beim günstigsten. Der Jahresbeitrag liegt je nach Versicherer zwischen rund 232 und 537 Euro.
Ein anderer Fall: Eine 35-jährige, rauchende Bankkauffrau, die 300.000 Euro absichert, kann durch einen Versicherungsvergleich rund 5.820 Euro über 15 Jahre Vertragslaufzeit sparen.
Beim günstigsten Anbieter beträgt ihr Jahresbeitrag rund 197 Euro, während sie beim teuersten Versicherer knapp 585 Euro zahlen würde.
„Zusätzliche Bausteine oder hochpreisige Premiumtarife verteuern den Schutz nur, ohne einen relevanten Mehrwert zu bieten“, erklärt man bei Finanztip. Generell reiche der Basistarif völlig aus. Für gesunde Menschen ist der Abschluss bei den meisten Anbietern zudem bequem online möglich. Im Finanztip-Test haben die Huk24 und die WGV am besten abgeschnitten. Wer Vorerkrankungen hat, sollte hingegen vorab eine sogenannte Risikovoranfrage über einen unabhängigen Makler oder Honorarberater stellen.
Über-Kreuz-Verträge: Steuern sparen und doppelt absichern
Paare mit Kindern sollten zwei einzelne Verträge über Kreuz abschließen. Dabei ist Partner A der Vertragsinhaber, der das Geld erhält, wenn Partner B als versicherte Person stirbt – und umgekehrt.
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: norisbank Sommerumfrage 2026 - Beim Bezahlen im Ausland fühlen sich viele Deutsche nicht ausreichend informiert
Auf Reisen wird zwar immer selbstverständlicher mit Karte oder Smartphone-App bezahlt. Bei den zusätzlichen Kosten, die dabei entstehen können, bleibt für viele Deutsche dennoch ein Fragezeichen. Genau das zeigt die repräsentative Umfrage der norisbank, ein Unternehmen der Deutsche Bank Gruppe, zum Bezahlverhalten der Deutschen 2026.
Nach eigener Einschätzung fühlen sich 58,1 Prozent der Deutschen "sehr gut oder eher gut" über mögliche Gebühren beim Bezahlen oder Bargeldabheben im Ausland informiert. Gleichzeitig sagen 33,1 Prozent der Befragten, dass sie sich dabei "eher schlecht oder gar nicht" auskennen. Das Bezahlen im Urlaub bleibt für viele nicht nur eine Frage der bevorzugten Zahlungsart, sondern auch eine Frage von Vertrauen und Transparenz.
Besonders gut informiert fühlen sich die Jüngeren
In der Altersgruppe der 18- bis 34-Jährigen geben 62,2 Prozent an, sich ausreichend über mögliche Gebühren beim Bezahlen oder Abheben im Ausland informiert zu fühlen. Bei den 35- bis 49-Jährigen sind es 61,5 Prozent, bei den 50- bis 69-Jährigen immerhin noch 52,9 Prozent.
Vor allem beim Bezahlen und Abheben im Ausland sind viele unsicher
Wer im Ausland bezahlt oder Geld abhebt, möchte wissen, was am Ende tatsächlich berechnet wird. Genau an diesem Punkt herrscht Unsicherheit. Besonders häufig geht es um mögliche Gebühren beim Bargeldabheben, aber auch um Kosten beim Bezahlen in Fremdwährung, um Wechselkurs und Umrechnung. Auch zusätzliche Optionen am Terminal oder Geldautomaten sorgen immer wieder für Fragezeichen. Etwa jeder Dritte fühlt sich laut aktueller Umfrage der norisbank bei möglichen Gebühren im Ausland nicht ausreichend informiert.
Mehr Klarheit beim Bezahlen auf Reisen
Gerade auf Reisen, wenn Gebühren und Wechselkurse schnell Fragen aufwerfen, sorgen einfache und verlässliche Lösungen für mehr Sicherheit. Mit der Mastercard direkt der norisbank können Kunden beispielsweise weltweit kostenlos und bargeldlos bezahlen, online einkaufen und an Geldautomaten ab 50 Euro kostenlos Bargeld abheben. Wer zudem im Ausland in Fremdwährung zahlt, kann womöglich sogar sparen, weil der Umrechnungskurs meist günstiger ist, als direkt in Euro zu bezahlen. Weil alle Umsätze direkt vom Girokonto abgebucht werden, bleiben die Ausgaben zudem transparent und gut nachvollziehbar. In der ausgezeichneten norisbank App lassen sich Kartenumsätze tagesaktuell überwachen, sodass die eigenen Finanzen auch unterwegs immer im Blick bleiben.
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Fahrrad-Check vor der Tour – aber was ist mit dem Versicherungsschutz?
Radfahren boomt, doch viele vernachlässigen die Wartung ihres Drahtesels. Laut aktueller DEKRA/Ipsos-Fahrradstudie verzichten 68 Prozent der Radbesitzer auf einen regelmäßigen Service. „Vor einer Radtour gehört nicht nur das Fahrrad auf den Prüfstand, sondern auch der Versicherungsschutz. Eine Privathaftpflichtversicherung ist unverzichtbar und beim Thema Diebstahl stehen verschiedene Absicherungsoptionen zur Wahl“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).
Egal ob Wochenendausflug oder Urlaubstour: Eine Privathaftpflichtversicherung sollte immer mit im Gepäck sein. Denn wer beim Radfahren einen Unfall verursacht und dabei andere Menschen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt, muss den Schaden aus eigener Tasche begleichen. Es sei denn, die Haftpflichtversicherung springt ein. Doch wie sieht es mit dem Schutz des eigenen Rads aus? „Die Hausratversicherung kann auch unterwegs helfen. Wird das Fahrrad aus einem verschlossenen Raum gestohlen – zum Beispiel aus dem Keller eines Hotels oder dem Abstellraum einer Ferienwohnung – ist das ein klassischer Einbruchdiebstahl, der über die Hausratpolice abgedeckt ist“, sagt der BdV. Auf dem Campingplatz lässt sich dieser Schutz jedoch kaum umsetzen. Worauf es bei der Fahrradabsicherung in der Hausratversicherung ankommt, erklärt das BdV-Infoblatt „Hausratversicherung“.
Wer sein Rad auch gegen einfachen Diebstahl schützen möchte, kann dies häufig über einen Zusatzbaustein in der Hausratversicherung tun – gegen einen entsprechenden Aufpreis. Bei vielen Premiumtarifen ist dieser Schutz oft sogar inklusive. „Mittlerweile bieten zahlreiche Versicherer einen Rund-um-die-Uhr-Schutz an. Das bedeutet: Auch in den Nachtstunden ist das Fahrrad versichert, sofern es mit einem Schloss an einem festen Gegenstand gesichert war – etwa an einem Laternenpfahl oder Fahrradständer“, sagt man. Vor dem Start in den Urlaub empfiehlt es sich, bei der eigenen Versicherung die genauen Konditionen zu erfragen und sich den Schutzumfang schriftlich bestätigen zu lassen. Geht die Radtour über die Landesgrenzen hinaus, lohnt sich ein Blick in die Versicherungsunterlagen: Gilt der Schutz auch im Ausland? Am besten klären Reisende auch das rechtzeitig mit ihrem Versicherer ab. Ebenso wichtig ist es, sich vorab über die Verkehrsregeln im Zielland zu informieren. In einigen Ländern ist beispielsweise das Tragen eines Fahrradhelms gesetzlich vorgeschrieben.
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute:
Neue Spielregeln im Onlinehandel – Für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern sind künftig extragebühren fällig!
Ab dem 1. Juli 2026 will die EU die Spielregeln des grenzüberschreitenden Online-Handels neu ordnen. Wie nötig das ist, zeigt die Beratungspraxis des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV). Denn viele Verbraucher merken erst dann, wo ihre vermeintlich europäische Bestellung tatsächlich herkommt, wenn etwas schiefläuft: Die Rücksendung soll nach China gehen oder auf Beschwerden reagiert niemand.
Ab sofort erhebt die Europäische Union eine neue Zollpauschale für viele Pakete aus Nicht-EU-Ländern. Bislang galt für Waren im Wert von bis zu 150 Euro eine Zollbefreiung. Ab dem 1. Juli greift nun eine neue Übergangsregelung. Pro Warenkategorie werden künftig drei Euro fällig. Das Ziel? Die neue Regelung soll den rasant wachsenden Online-Handel aus Drittstaaten besser kontrollierbar machen und für gleiche Spielregeln sorgen – unabhängig davon, ob ein Händler inner- oder außerhalb der Europäischen Union sitzt. Dass Veränderungen dringend notwendig sind, belegen Zahlen der Europäischen Kommission: Im Jahr 2025 wurden rund 5,8 Milliarden Pakete mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro in die Europäische Union eingeführt. Umgerechnet sind das knapp 16 Millionen Sendungen – jeden Tag.
Wenn die Rücksendung zur Fernreise wird
Die Paketflut hat viele Gesichter. Das Sommerkleid für den Urlaub, die Handyhülle für drei Euro oder das Ersatzteil für die Kaffeemaschine: Für viele gehören Bestellungen bei den großen chinesischen Onlineplattformen längst zum Alltag. Die günstigen Preise machen die Angebote attraktiv. Doch nicht jedes Schnäppchen hält, was die Produktbeschreibung verspricht. Immer wieder warnen Behörden vor mangelhaften Produkten.
Doch das sind nicht die einzigen Punkte:
Reklamationen bleiben unbeantwortet oder die Rücksendung nach China kostet mehr als die Ware selbst. Die Durchsetzung von Ansprüchen außerhalb der Europäischen Union ist kompliziert. Besonders häufig zeigt sich das beim sogenannten Dropshipping. Verbraucher bestellen bei einem Online-Händler, der laut Impressum in der EU sitzt. Der Online-Shop wirkt deutsch oder europäisch, versendet wird die Ware jedoch direkt aus einem Drittstaat. Meist fällt das erst auf, wenn die Lieferung ungewöhnlich lange dauert oder eine Rücksendung erforderlich wird. Nicht selten stehen Verbraucher dann aber plötzlich allein da. Zuständigkeiten bleiben unklar und Betroffene werden sprichwörtlich von Pontius zu Pilatus geschickt.
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https://www.was-audio.de/aanews/News20260630_kvp.mp3
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Leben und arbeiten in Europa: Kein Nachteil bei der Rente
Für viele Menschen gehört es mittlerweile zum Alltag, in verschiedenen europäischen Ländern zu leben und zu arbeiten. Damit hierdurch keine Nachteile in der sozialen Absicherung entstehen, zeigte die Deutsche Rentenversicherung Bund anlässlich des Europatages, welche Bedeutung Europa für das Thema soziale Sicherheit über die Grenzen hinweg hat.
Das Europarecht stellt sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern keine Nachteile bei ihrer sozialen Absicherung entstehen, wenn sie im europäischen Ausland leben und arbeiten. Und auch viele Rentnerinnen und Rentner verbringen ihren Lebensabend im europäischen Ausland und beziehen dort ihre Rente aus Deutschland.
Fast fünf Prozent der Rentenzahlungen gehen in EU-Länder
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt insgesamt rund 1,71 Millionen Renten ins Ausland. Knapp 72 Prozent der Auslandsrenten gehen in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), insgesamt rund 1,23 Millionen Zahlungen. Das entspricht rund 4,7 Prozent aller Rentenzahlungen der Deutschen Rentenversicherung. Knapp 231.000 Renten werden an deutsche Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland gezahlt, davon fast 126.000 in Länder der EU.
Ausländische Beschäftigte zahlen Rentenversicherungsbeiträge
Allein in Deutschland haben zuletzt rund 2,46 Millionen Menschen aus anderen Staaten der EU gearbeitet und Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Vor zehn Jahren waren es noch knapp eine Million. Das entspricht einer Steigerung auf das 2,5-fache an Beschäftigten aus EU-Mitgliedstaaten. Zurückzuführen ist diese Entwicklung insbesondere auf die Stärkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Beschäftigungszeiten im europäischen Ausland zählen für die Rente
Die sozialen Sicherungssysteme in den 27 Ländern der EU sind zum Teil sehr unterschiedlich. Eins haben sie jedoch gemeinsam: Eine Rente wird nur gezahlt, wenn bestimmte Mindestversicherungszeiten erfüllt sind. Hierfür können Versicherungszeiten, die in den verschiedenen Mitgliedstaaten zurückgelegt wurden, zusammengerechnet werden. So erfüllt zum Beispiel ein Versicherter, der 20 Jahre in Deutschland und 25 Jahre in Frankreich gearbeitet hat, die Mindestversicherungszeit von 45 Jahren, um vorzeitig eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte aus der deutschen Rentenversicherung beziehen zu können.
Rentenzahlungen aus mehreren Ländern möglich
Sind die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt, zahlt jeder Staat aus den in seinem sozialen Sicherungssystem zurückgelegten Zeiten eine eigene Rente. Es ist daher möglich, dass Rentenzahlungen zeitgleich aus mehreren Staaten erfolgen. Eine "Gesamtrente", die von einem Land auch für andere Länder gezahlt wird, gibt es grundsätzlich nicht.
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https://www.was-audio.de/aanews/News20260626_kvp.mp3
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Pflicht zur Betriebsrente: Hohe Gebühren können Beschäftigte Zehntausende Euro kosten
Wer nicht widerspricht, soll künftig automatisch in eine betriebliche Altersvorsorge einbezogen werden. Das zieht die Bundesregierung derzeit in Betracht.
Der unabhängige Geldratgeber Finanztip begrüßt den politischen Vorstoß – warnt aber: Ohne Kostendeckel, hohen Aktienanteil und einfache Mitnahme beim Jobwechsel droht die Pflicht-Betriebsrente zur Vorsorge-Falle zu werden.
Hohe Gebühren nicht auf Kosten der Altersvorsorge
Nach Finanztip-Berechnungen können geringe Kostenunterschiede über Jahrzehnte viel Endkapital kosten: Wer 40 Jahre lang monatlich 150 Euro in eine Geldanlage mit sechs Prozent Rendite pro Jahr einzahlt, hat bei jährlichen Kosten von 1,0 Prozent am Ende brutto rund 50.000 Euro weniger Endkapital als bei geringeren Kosten von 0,2 Prozent. Bei 0,5 Prozent jährlicher Kosten wären es rund 30.000 Euro weniger. Bei 30 Jahren und einer monatlichen Sparrate von 150 Euro liegt der Unterschied immerhin noch bei rund 19.000 Euro und 11.000 Euro.
Finanztip fordert Kostendeckel
Finanztip fordert deshalb eine verbindliche Obergrenze für die Gesamtkosten. Die jährlichen Effektivkosten sollten maximal 0,5 Prozent des angesparten Vermögens betragen – inklusive Kapitalanlage, Verwaltung und Depotführung. Für ein einheitliches Standardprodukt sollten die Kosten nach Ansicht der Finanztip-Experten bei höchstens 0,2 Prozent pro Jahr liegen.
„Eine verpflichtende Betriebsrente, die vor allem Banken, Versicherern und dem Vertrieb nutzt, verfehlt ihr eigentliches Ziel, die Altersvorsorge der Menschen zu sichern”, sagt Finanztip. “Das Ersparte sollte auch tatsächlich den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugutekommen.“
Wahlfreiheit und Flexibilität bei Produkten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen die betriebliche Altersvorsorge zu einem großen Teil aus ihrem eigenen Einkommen. „Die Beschäftigten sollten daher selbst entscheiden, wie das Geld angelegt werden soll. Wem etwa Nachhaltigkeit wichtig ist, der sollte auch in entsprechende Produkte investieren können“, sagt man. Wer keine eigene Wahl trifft, sollte automatisch in ein günstiges Standardprodukt (Default-Produkt) ohne starre Garantieanteile und mit hohem Aktienanteil investieren – etwa auf Basis breit gestreuter Aktien-ETFs.
Kein Nachteil mehr beim Jobwechsel
Finanztip fordert außerdem mehr Flexibilität beim Arbeitgeberwechsel. Betriebsrenten müssten anders als heute ohne großen Aufwand übertragen und weitergeführt werden können.
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