Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio

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Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio episodes

  • Wirtschaftsnews vom 05. Dezember 2025

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:   
    Etihad Airways? Nie wieder!

     

     

    Wie heißt es so schön? Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen. Oftmals aber nichts Gutes. Das geht uns Journalisten genauso wie „normalen“ Reisenden. Und bei Fluggesellschaften ist es mittlerweile wohl ähnlich wie bei Onlineshops. Man fragt sich häufig, woher die vielen guten Bewertungen kommen.

    Uns ging das so mit Etihad Airways. Aufgrund vieler Empfehlungen haben wir für eine Reise nach Sri Lanka die Flüge mit Etihad Airways gebucht. Flüge deshalb, weil wir Hin – und Rückflug wegen der langen Strecke mit Zwischenstopp in Abu Dhabi umgesetzt haben. Und wir haben bereits im Juli für die Reise im November Business-Class gebucht, um uns nicht wie Ölsardinen zu fühlen.

    Für vier Familienmitglieder vier benachbarte Sitze. So weit, so gut. Durch Zufall fiel einen Monat vor der Abreise auf, dass Etihad nicht nur – ohne jegliche Information an uns - den Flug eine halbe Stunde vorverlegt hat, bei einem Familienmitglied war auch - wie von Zauberhand- die Sitzplatzreservierung verschwunden. Anruf bei Etihad in Frankfurt: Den Platz hat jetzt ein alleinreisendes Kind und nein, wir machen das NICHT rückgängig. Bei einem Anruf 15 Minuten später bekamen wir dann von einem anderen Etihad-Mitarbeiter zu hören, es haben einen „Aircraft-Change“ gegeben, also es wird ein anderer Flieger. Da war klar, dass man uns belogen hat. Übrigens saß auf der angeblich getauschten Maschine, die natürlich NICHT getauscht wurde, kein alleinreisendes Kind, sondern ein vergnügtes Ehepaar. Die hatten wohl gute Beziehungen zu Etihad.

    Natürlich versucht mal als Journalist dann, die Pressestelle in Deutschland zu kontaktieren. Gibt es nicht. Der Versuch, über Etihad Regional weiterzukommen, scheiterte an einer nicht existenten Mailadresse. Nennt man wohl Abschotten. Nach zwei weiteren Recherchestunden bekamen wir auf Umwegen die Mailadresse der Pressestelle in Abu Dhabi heraus. Auf die dreiseitige Mail von Anfang Oktober haben wir bis heute keine Antwort bekommen. Kundenbeschwerden scheint man bei Etihad nicht besonders zu schätzen.

    Das waren übrigens noch nicht alle unsere Erfahrungen mit Etihad Airways. Nächste Woche gibt es weitere Informationen zu dieser – von wem auch immer - hochgelobten Fluglinie!

    Übrigens:

    Dass Etihad Airways laut eigener Pressemitteilung vom 27. November 2025 im AirHelp Score zu einer der weltweit besten Fluggesellschaften gekürt wurde, ist zumindest für uns kaum nachvollziehbar! Aber wer weiß, wer da wen kennt.

    Wir sagen jedenfalls: Etihad Airways? Nie wieder!

     

     

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    3 min
  • Wirtschaftsnews vom 02. Dezember 2025

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland 

    Thema heute:        Laub vom Nachbargrundstück: Wie viel ist zu viel?

     

    Es kommt immer wieder zu Streitigkeiten unter Nachbarn, wenn Laub vom Nachbargrundstück in den eigenen Garten weht: Was vielen Hausbesitzern nicht bewusst ist:  Sie müssen dies in den meisten Fällen hinnehmen - selbst wenn die herübergewehten Blätter ab und zu die Dachrinne verstopfen. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

    Blätter, Nadeln und Zapfen halten sich nicht an Zäune und Grenzen: Der Wind weht sie auch auf benachbarte Grundstücke. "Das ist jedoch kein Grund, sie zurückzuwerfen oder zu verlangen, dass die störenden Bäume beseitigt werden", sagt man bei bei der R+V Versicherung. Die Betroffenen müssen das fremde Laub selbst entfernen und entsorgen - sofern es die Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigt, ergänzt man: "Einen Gärtner oder Reinigungsdienst zu beauftragen und die Rechnung an den Nachbarn zu schicken, geht in den meisten Fällen nicht." 

    Abstand und Umgebung zählen

    Doch wann gilt eine Beeinträchtigung als wesentlich? Das kommt auf den jeweiligen Fall an, erklärt man bei der R+V. Stehen an der Grundstücksgrenze viele Bäume, fällt eine erhebliche Laubmenge an. Wenn dadurch die Dachrinne regelmäßig verstopft, kann das eine wesentliche Beeinträchtigung sein. "Ein solcher Fall ist jedoch eher die Ausnahme", heißt es weiter. In den meisten Fällen muss der Nachbar das Laub hinnehmen. Wichtig für die Entscheidung sind zudem Abstand und Umgebung. Bäume und Sträucher dürfen beispielsweise nicht zu dicht an der Grundstücksgrenze stehen. Für stark wachsende Gehölze wie Linden, Pappeln oder Rotbuchen gilt vielerorts ein Mindestabstand von vier Metern zum benachbarten Garten. Zudem wird Laub in einer Stadt anders gewertet als auf dem Land: In dicht bebauten Wohngebieten ist es eher ortsüblich und damit zumutbar, dass sich im Herbst die Blätter über Grundstücksgrenzen hinweg verteilen.

    Ausgleichszahlungen möglich

    Wenn die Bäume und Sträucher erst vor kurzem - unter Missachtung der landesrechtlichen Abstandsregeln - an der Grundstücksgrenze gepflanzt wurden, können Betroffene unter Umständen Nachbesserung verlangen. Das kann etwa bedeuten, dass überhängende Äste beschnitten oder der Baum ganz beseitigt wird. Allerdings gibt es dafür Fristen, in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel beträgt diese sechs Jahre. Bei älteren Bäumen kann es unter Umständen Ausgleichszahlungen für die Belastung geben. Auch eine Entschädigung für die Reinigung einer regelmäßig verstopften Dachrinne ist mitunter möglich. Für stark überhängende Äste gilt unter Umständen das sogenannte Selbsthilferecht. Greift es, darf man die Äste abschneiden.

     

     

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    0 min
  • Wirtschaftsnews vom 25. November 2025

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:    "Buy now, Inkasso later" - Wie der Teufelskreis mit den Rechnungen beginnt und wie sich Verbraucher davor schützen

     

     

     

    Viele Verbraucher geraten in finanzielle Schwierigkeiten, weil sie die Verlockungen des "Buy now, pay later"-Prinzips unterschätzen. Die einfache und schnelle Möglichkeit, Einkäufe sofort zu tätigen und die Bezahlung zu verschieben, führt häufig dazu, dass Rechnungen sich anhäufen und am Ende nicht mehr bezahlt werden können. Der Weg vom sorglosen Konsum zur Inkassomahnung ist oft kürzer, als man denkt.

    "Die meisten Menschen realisieren nicht, wie schnell sie in eine Schuldenfalle tappen können, wenn sie Zahlungen ständig aufschieben und immer mehr offene Rechnungen anhäufen", warnt Philipp Kadel, ein erfahrener Experte im Inkassogeschäft mit über 15 Jahren Erfahrung.

     

    Schuldenfalle Konsumkredit - warum es gerade junge Menschen trifft

    Die Problematik der Konsumkredite betrifft in erster Linie junge Menschen, die noch nicht hinreichend mit den Feinheiten der Finanzplanung vertraut sind und nicht genug verdienen, um größere Anschaffungen mit einer einzelnen Zahlung zu tätigen. So wissen auch die Anbieter von Buy-Now-Pay-Later-Produkten, dass sich nur wenige aus der Zielgruppe ein iPad, ein neues Handy oder einen 4K-Fernseher sofort leisten könnten. Können Kunden jedoch den Rechnungsbetrag bequem über mehrere Monate oder sogar Jahre hinweg in günstigen Monatsraten abbezahlen, erscheint ihnen der Artikel plötzlich erschwinglich - die Falle schnappt zu.

     

    Dass dabei ein Kreditvertrag geschlossen wird, der sich auch auf die Bonität auswirken kann, ist vielen der Käufer von Buy-Now-Pay-Later-Produkten gar nicht bewusst. Sie kaufen also fleißig neue Luxusartikel ein - und das in der Annahme, sie könnten das Geld später zurückzahlen und damit sämtliche Probleme vermeiden. Auf diese Weise häufen die betroffenen Kunden immer mehr Zahlungsverpflichtungen an und verlieren nicht selten den Überblick, welche Buchungen wann anstehen.   

     

    Wer Zahlungen aufschiebt, häuft Verpflichtungen an

    Durch aufgeschobene Zahlungen entsteht also mit der Zeit eine Situation, in der eine Vielzahl an Krediten parallel läuft, während zunehmend der Überblick über die tatsächlich freien Mittel verloren geht. So handelt es sich bei der Mehrheit der Anschaffungen per Buy-Now-Pay-Later-Zahlung um Konsumartikel - laufende Kosten für Miete, Strom, Wasser und andere notwendige Ausgaben werden hingegen oft vernachlässigt. Dies führt dazu, dass die Betroffenen früher oder später mit einzelnen Zahlungen in Verzug geraten, weil sie unbeabsichtigt ihr Monatsbudget überschreiten. Um gar nicht erst in die Schuldenfalle zu geraten, sollten Verbraucher sämtliche Ausgaben stets im Blick behalten. Dafür bietet es sich an, ganz klassisch ein Haushaltsbuch zu führen.


     

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    0 min
  • Wirtschaftsnews vom 21. November 2025

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:

    Smarte Videoüberwachung für das eigene Heim bietet Schutz, birgt aber auch Gefahren. Hacker nutzen Sicherheitslücken, um auf Aufnahmen zuzugreifen.

     

     

    Ob KI-basierte Objekterkennung, Steuerung über Sprachassistenz oder Fernzugriff: Smarte Überwachungskameras für den Heimgebrauch versprechen Verbrauchern mit intelligenten Funktionen ein sicheres Zuhause. Laut einer repräsentativen Bitkom-Umfrage hat im vergangenen Jahr gut jeder fünfte Bundesbürger (21 Prozent) im eigenen Haushalt eine smarte Videoüberwachung genutzt. Doch die vernetzten Geräte bergen auch Risiken. Cyberkriminelle können gezielt Schwachstellen ausnutzen, um auf Kameras zuzugreifen und private Daten zu stehlen.

    Wissen Einbrecher beispielsweise, zu welchen Zeiten das Haus leer ist oder Betrüger, welche Personen im Haushalt leben, haben sie leichteres Spiel. „Intelligente Überwachungskameras bieten ein hohes Maß an Sicherheit. Verbraucher sollten bei der Installation und Nutzung auf die Cybersicherheit achten“, sagt man beim TÜV-Verband. „Schon einfache Maßnahmen wie die Verwendung eines sicheren Passworts können helfen, Angreifer fernzuhalten.“

     

    Der TÜV-Verband gibt Tipps zum Kauf und Einsatz intelligenter Videoüberwachungssysteme.

    Intelligente Überwachungskameras erzeugen Live-Bilder in meist hoher Auflösung. Sie sind mit dem Internet verbunden und übertragen Daten in die Cloud, auf das Handy, das Tablet oder den Computer. Hacker nutzen verschiedene Methoden, um in das Heimnetzwerk oder die Systeme von smarten Überwachungskameras einzudringen. Ein typisches Einfallstor sind unsichere Passwörter. Viele Nutzer belassen es oft bei den voreingestellten Standardpasswörtern oder nutzen in der Videoüberwachungssoftware Passwörter, die leicht zu erraten sind, sagt man beim TÜV-Verband. Der Sicherheitsgewinn eines starken, individuellen Passworts wird häufig unterschätzt. Es wird empfohlen, ein möglichst langes Passwort mit mindestens acht Zeichen und verschiedenen Zeichentypen zu verwenden. Falls vorhanden, ist eine Zwei-Faktor-Authentifizierung noch sicherer. Bei dieser Variante kann zum Beispiel ein individueller Code per SMS verschickt oder ein hardwarebasierter TAN-Generator auf dem eigenen Handy genutzt werden.

    Außerdem sollten Nutzer regelmäßig Software-Updates durchführen. „Ohne die jeweils neusten Updates bleiben bekannte Sicherheitslücken bestehen, die Angreifer ausnutzen können“.

    Wer sein Zuhause mit Kameras schützen möchte, muss bei der Platzierung einiges beachten. Grundsätzlich dürfen Überwachungskameras nur das eigene Grundstück erfassen: Nachbargrundstücke, öffentliche Wege oder gemeinsam genutzte Zufahrten bleiben tabu. Die Vorgaben gehen aber noch weiter: Die Kameras dürfen technisch nicht so geschwenkt oder ausgerichtet werden können, dass sie fremdes Eigentum filmen können. Selbst wenn das Gerät gerade auf das eigene Grundstück zeigt, kann allein die Möglichkeit der Neuausrichtung zu rechtlichen Konflikten führen.


     

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    0 min
  • Wirtschaftsnews vom 18. November 2025

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:    Winterliche Gefahren: Wer räumen muss und welche Versicherungen schützen 

     

     

     

    Noch ist der Winter nicht vorbei und mit jedem Schneefall und bei Eisglätte nehmen die Risiken für Unfälle auf Gehwegen, Hauseingängen und Zufahrten deutlich zu. Haus- und Grundstückseigentümer sowie in manchen Fällen auch Mieter sind gesetzlich verpflichtet, diese Flächen sicher für Passanten zu halten.

    Wer diese Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt, haftet für Schäden, die durch Unfälle auf nicht geräumten oder gestreuten Wegen entstehen. Eine Privathaftpflichtversicherung bietet in solchen Fällen finanziellen Schutz und wehrt unberechtigte Forderungen ab“, sagt der Bund der Versicherten e. V. (BdV).

    Primär sind Hauseigentümer für den Winterdienst verantwortlich. Diese Pflicht kann jedoch durch eine klare Vereinbarung im Mietvertrag auf Mieter übertragen werden. Kommt eine Person auf glatten Wegen zu Schaden, müssen Eigentümer und Mieter unter Umständen haften, wenn sie den Winterdienst vernachlässigt haben. „Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn es geschneit hat, während ein Eigentümer im Büro war und in dieser Zeit ein Passant auf einem nicht geräumten Gehweg vor dem Grundstück ausgerutscht ist“, sagt man. Sind Eigentümer beziehungsweise Mieter schadensersatzpflichtig, kann das teuer werden, denn sie haften mit Vermögen und Einkünften bis hin zur Pfändungsgrenze. Zur Absicherung der finanziellen Folgen dient in einem solchen Fall die Privathaftpflichtversicherung. Sie begleicht berechtigte Ansprüche und wehrt zu Unrecht erhobene Schadensersatzforderungen ab – sogar vor Gericht.

    Hauseigentümer, die ihre Immobilie nicht selbst bewohnen, sollten zudem prüfen, ob sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigen. Diese deckt die Haftung ab, wenn Dritte beispielsweise auf einem nicht ordnungsgemäß geräumten Gehweg ausrutschen und sich verletzen. Zusätzlich empfiehlt der BdV, sich gegen Schäden abzusichern, die durch Schnee am Gebäude entstehen können. „Eine Wohngebäudeversicherung sollte idealerweise um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden, um Schäden durch Schneedruck oder andere Naturereignisse abzudecken“.

     

    Die Räum- und Streupflichten können regional unterschiedlich geregelt sein. In welchen Zeitfenstern und wie oft geräumt und gestreut werden muss, legen Städte und Gemeinden in ihren Ortssatzungen fest – und das kann ganz unterschiedlich ausfallen. Dort steht unter anderem auch, in welcher Breite die Wege zu räumen sind. In vielen Gemeinden gelten feste Zeiten, etwa von 7 bis 20 Uhr, in denen Gehwege begehbar sein müssen. Eigentümer sind in der Regel dafür verantwortlich, können die Pflicht jedoch per Mietvertrag auf die Mieter übertragen.  


     

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    3 min
  • Wirtschaftsnews vom 14. November 2025

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:  

     

    Elektromobilität zu Hause: Wallbox richtig installieren und nutzen 

     

     

     

    Wer sein E-Auto regelmäßig zu Hause laden möchte, kommt an der Installation einer Wallbox in der Garage, im Carport oder an der Hauswand nicht vorbei. Dabei handelt es sich um Ladestationen, die an einer Wand oder einer Säule montiert werden. Vor der Installation stellen sich einige Fragen: Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Was kostet eine Wallbox? Warum ist das Laden an der normalen Steckdose nicht zu empfehlen? Und wie läuft die Installation einer Wallbox ab?

     

    "Auch wenn das Aufladen eines Elektroautos grundsätzlich einfach ist, gibt es beim heimischen Laden einige Besonderheiten zu beachten - vor allem im Hinblick auf Sicherheit und Technik", sagt man beim TÜV-Verband. Verbraucher sollten sich daher vor dem Kauf und der Montage einer Ladestation gut informieren.  

     

    Haushaltssteckdose nur im Notfall nutzen

    Der erste Schritt zu sicherem Laden ist die Wahl der richtigen Stromquelle. Auch wenn es auf den ersten Blick praktisch erscheint: Das regelmäßige Laden eines E-Autos an der herkömmlichen Haushaltssteckdose ist nicht zu empfehlen. Denn 230-Volt-Steckdosen sind in der Regel nicht für die hohe Dauerlast ausgelegt, die beim stundenlangen Laden entsteht. "Überhitzung und im schlimmsten Fall sogar Kabelbrände können die Folge sein", sagt man. "Die Haushaltssteckdose sollte wirklich nur im Ausnahmefall mit dem dafür vorgesehenen Notladekabel genutzt werden." Dabei sei es wichtig, ausschließlich vom Fahrzeughersteller freigegebene Kabel und Adapter zu verwenden und sicherzustellen, dass die Elektroinstallation vor Ort den Belastungen standhält.

     

    Technische Anforderungen: Eigener Stromkreis und passende Ladeleistung

    Wer sein E-Auto zu Hause laden möchte, sollte sich daher für eine Wallbox entscheiden. Diese verbinden den Starkstromanschluss nicht nur sicher mit dem Elektroauto, sondern sind auch für den Dauerbetrieb ausgelegt.  Grundvoraussetzung für den sicheren Betrieb einer Wallbox ist ein Starkstromanschluss mit 400 Volt. Die gängigsten Wallboxen arbeiten mit einer Ladeleistung von 11 oder 22 Kilowatt (kW). Für die meisten Haushalte ist 11 kW Ladeleistung völlig ausreichend - sie ermöglicht komfortables Laden über Nacht und muss lediglich beim Netzbetreiber gemeldet werden.

     

    Funktion und Preis: So unterscheiden sich Wallboxen

     

    Wallbox ist nicht gleich Wallbox. Bei der Auswahl hängt der Preis insbesondere vom Funktionsumfang ab. Wer eine einfache Lösung mit Grundfunktionen sucht, wird ab 200 Euro fündig. Im Mittelklasse-Segment zwischen 500 und 1.000 Euro finden sich Wallboxen mit ersten smarten Funktionen wie einer App- oder Netzwerkanbindung.  


     

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    0 min
  • Wirtschaftsnews vom 11. November 2025

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:    Leben und arbeiten in Europa: Kein Nachteil bei der Rente 

     

     

     

    Für viele Menschen gehört es mittlerweile zum Alltag, in verschiedenen europäischen Ländern zu leben und zu arbeiten. Damit hierdurch keine Nachteile in der sozialen Absicherung entstehen, zeigte die Deutsche Rentenversicherung Bund anlässlich des Europatages, welche Bedeutung Europa für das Thema soziale Sicherheit über die Grenzen hinweg hat.

    Das Europarecht stellt sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern keine Nachteile bei ihrer sozialen Absicherung entstehen, wenn sie im europäischen Ausland leben und arbeiten. Und auch viele Rentnerinnen und Rentner verbringen ihren Lebensabend im europäischen Ausland und beziehen dort ihre Rente aus Deutschland.

     

    Fast fünf Prozent der Rentenzahlungen gehen in EU-Länder

    Die Deutsche Rentenversicherung zahlt insgesamt rund 1,71 Millionen Renten ins Ausland. Knapp 72 Prozent der Auslandsrenten gehen in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), insgesamt rund 1,23 Millionen Zahlungen. Das entspricht rund 4,7 Prozent aller Rentenzahlungen der Deutschen Rentenversicherung. Knapp 231.000 Renten werden an deutsche Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland gezahlt, davon fast 126.000 in Länder der EU. 

     

    Ausländische Beschäftigte zahlen Rentenversicherungsbeiträge

    Allein in Deutschland haben zuletzt rund 2,46 Millionen Menschen aus anderen Staaten der EU gearbeitet und Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Vor zehn Jahren waren es noch knapp eine Million. Das entspricht einer Steigerung auf das 2,5-fache an Beschäftigten aus EU-Mitgliedstaaten. Zurückzuführen ist diese Entwicklung insbesondere auf die Stärkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit.  

     

    Beschäftigungszeiten im europäischen Ausland zählen für die Rente

    Die sozialen Sicherungssysteme in den 27 Ländern der EU sind zum Teil sehr unterschiedlich. Eins haben sie jedoch gemeinsam: Eine Rente wird nur gezahlt, wenn bestimmte Mindestversicherungszeiten erfüllt sind. Hierfür können Versicherungszeiten, die in den verschiedenen Mitgliedstaaten zurückgelegt wurden, zusammengerechnet werden. So erfüllt zum Beispiel ein Versicherter, der 20 Jahre in Deutschland und 25 Jahre in Frankreich gearbeitet hat, die Mindestversicherungszeit von 45 Jahren, um vorzeitig eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte aus der deutschen Rentenversicherung beziehen zu können.

     

    Rentenzahlungen aus mehreren Ländern möglich

    Sind die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt, zahlt jeder Staat aus den in seinem sozialen Sicherungssystem zurückgelegten Zeiten eine eigene Rente. Es ist daher möglich, dass Rentenzahlungen zeitgleich aus mehreren Staaten erfolgen. Eine "Gesamtrente", die von einem Land auch für andere Länder gezahlt wird, gibt es grundsätzlich nicht.


     

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    0 min
  • Wirtschaftsnews vom 04. November 2025

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:   Kfz-Versicherung: Gut schlägt günstig

     

     

    So wie Weihnachten jedes Jahr pünktlich kommt, so pünktlich kommen spätestens ab Oktober die Hinweise zur KFZ-Versicherung. Da die meisten KFZ-Verträge zum 31.12. eines Jahres kündbar sind, ist es sinnvoll, rechtzeitig einen Blick darauf zu werfen. Denn auch in diesem Jahr sagt die Prognose: Die Prämien in der Kfz-Versicherung werden erneut steigen.

    Somit werden viele Verbraucher im kommenden Jahr mehr Geld für ihre Kfz-Versicherung in die Hand nehmen müssen. Dennoch sollten sie nicht übereilt ihren Vertrag kündigen, um in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) sagt: „In der Kfz-Versicherung ist Geiz nicht immer geil, der günstigere Tarif ist oft nicht die bessere Alternative. Was man an der Prämie spart, zahlt man im Schadenfall eventuell doppelt und dreifach drauf, wenn die Leistungen des Billigtarifs nicht ausreichend sind.“

    Bei der Suche nach einer Kfz-Versicherung sollte daher immer die Leistungsstärke im Vordergrund stehen und nicht der Preis. Zudem ist es nicht immer nötig, den Tarif zu wechseln, um an der Prämie zu sparen. Eventuell lohnt sich beispielsweise der Wechsel von der oftmals teureren Voll- in die Teilkaskoversicherung. Doch Vorsicht: Hat man eine gute Schadenfreiheitsklasse, kann die Vollkaskoversicherung sogar günstiger sein als der Teilkaskoschutz. Wer sparen will, sollte zudem prüfen, ob sich andere Parameter geändert haben, die Einfluss auf die Prämie haben: Hat sich der Kreis der Fahrer verkleinert? Ist die Jahreskilometerlaufleistung geringer geworden? Steht das Auto nachts mittlerweile in einer Garage statt an der öffentlichen Straße? Das alles kann die Prämie verringern. Gleiches gilt für eine Erhöhung des Selbstbehalts. Ist man mit dem bisherigen Versicherer zufrieden, kann es sich auch lohnen, direkt bei ihm nach einem besseren Angebot zu fragen. „Haken Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung nach, ob sie durch die Umstellung auf einen aktuellen Tarif sparen können, ohne dass sich die Leistungen verschlechtern“, empfiehlt der BdV.

    Auch wer bereits einen interessanten Tarif bei einer anderen Versicherung entdeckt hat, sollte den Fokus auf die Leistungen legen. Die Tarife haben teilweise sehr unterschiedliche Leistungsniveaus. Verbraucher sollten daher unbedingt ihren alten Vertrag mit dem neuen Angebot vergleichen. „Leistet beispielsweise der neue – vermeintlich günstigere – Kaskoversicherer nicht beim Zusammenstoß mit Tieren aller Art und ein fremder Hund rennt vor das Fahrzeug und verursacht einen Schaden, müsste die Reparatur aus eigener Tasche gezahlt werden.


     

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    3 min
  • Wirtschaftsnews vom 31. Oktober 2025

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland 

    Thema heute:     Reparaturkosten treffen Verbraucher: Schon 100 Euro für defekte Elektrogeräte bringen viele ans Limit - Studie zeigt große Verunsicherung bei Verbrauchern   

     

    Reparaturkosten für defekte Elektrogeräte stellen Deutschlands Haushalte vor Herausforderungen: 34 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher können unerwartete Ausgaben nur in Höhe von bis zu 100 Euro problemlos stemmen - mehr aber oft nicht. Für rund ein Viertel (24 %) sind wenigstens 200 Euro noch machbar.

    Und: Jeder Zweite macht sich derzeit Sorgen um hohe Rechnungen, wenn Fernseher, Kaffeemaschine oder Waschmaschine streiken, das hat eine Studie des Spezialversicherers Wertgarantie ergeben.

    Die Erwartung ist eindeutig: Fast drei Viertel (72 %) rechnen damit, dass die Reparaturkosten für Elektrogeräte in den nächsten Jahren weiter steigen werden. Gerade angesichts hoher Inflation und teurer Ersatzteile können somit bereits kleine Defekte zu einem finanziellen Problem werden. Die genannten Zahlen stammen aus einer repräsentativen Studie des Spezialversicherers Wertgarantie: Die Studie "Reparieren statt Wegwerfen" analysiert das Reparaturverhalten der Bevölkerung in Deutschland. Unter dem Motto "Reparieren statt Wegwerfen" will Wertgarantie das Bewusstsein für eine verlängerte Nutzung von Geräten stärken und auf potenzielle Einsparungen beim Elektroschrott aufmerksam machen. Vor diesem Hintergrund hat der Spezialversicherer 2020 die Studie ins Leben gerufen - und über mehrere Erhebungswellen fortlaufend aktualisiert.

    Elektroschrott - Verbraucher unterschätzen die Dimension

    Die Angst vor hohen Reparaturkosten hat auch gravierende Folgen für die Umwelt. Laut der aktuellen Studie werden jedes Jahr in Deutschland defekte Elektrogeräte häufig einfach entsorgt statt repariert - insgesamt entstehen dabei 355.871 Tonnen Elektroschrott (8,6 kg pro Haushalt).

    Reparieren statt Wegwerfen: Ein starker Hebel für den Umweltschutz

    Als Spezialversicherer für Haushalts- und Konsumelektronik hat Wertgarantie das Ziel, die Kreislaufwirtschaft gemeinsam mit den Partnern auf dem Reparaturmarkt zu fördern und einen Beitrag zu einem nachhaltigeren Umgang mit Elektrogeräten zu leisten. "Die aktuelle Studie zeigt eindringlich, dass Sorgen um ungeplante Reparaturkosten für viele Verbraucher real sind", unterstreicht man bei Wertgarantie. "Doch gerade die gesicherte Möglichkeit zur Reparatur ist der entscheidende Hebel, um unsere Umwelt zu entlasten und den Lebenszyklus von Geräten nachhaltig zu verlängern."

    Über die Studie "Reparieren statt Wegwerfen"

    Ziel der empirischen Erhebung ist es, mehr darüber zu erfahren, wie Verbraucherinnen und Verbraucher mit defekten Elektrogeräten umgehen.

     

     

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    3 min
  • Wirtschaftsnews vom 28. Oktober 2025

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:   

     

    Haftpflicht an Halloween - Schutz vor teuren Streichen

     

     

     

    Viele Menschen freuen sich auf den 31. Oktober. Denn dann wird der Reformationstag gefeiert, der an die Veröffentlichung der 95 Thesen durch Martin Luther im Jahr 1517 erinnert. Und dieser Tag ist in neun Bundesländern ein Feiertag, also arbeitsfrei. Dem einen oder andere graut es allerdings vor dem 31. Oktober. Nicht, weil in seinem Bundesland gearbeitet werden muss. 

    Die meisten nehmen den 31.10. weniger als kirchlichen Feiertag wahr, sondern eher als einen Tag zum weltlichen Feiern. Die Rede ist von Halloween. Dieses Brauchtum war ursprünglich vor allem im seinerzeit katholisch geprägten Irland verbreitet, mittlerweile geht es an diesem Tag auch bei uns hoch her.  Wenn Kinder und Jugendliche zu Halloween durch die Straßen ziehen, gehören harmlose Streiche oft dazu. Doch was passiert, wenn dabei etwas kaputtgeht? Wer haftet - und springt die Privat-Haftpflichtversicherung ein?

     

    Klassische Halloweenstreiche wie Zahnpasta am Türgriff, Klopapier im Garten oder harmloses Erschrecken sind, wenn überhaupt, zwar nervig, richten aber keine Schäden an. Sobald jedoch Sachschäden entstehen - etwa zerkratzte Autos, beschädigte Fenster oder verschmutzte Fassaden - kann es teuer werden. 

     

    Wann zahlt die Privat-Haftpflichtversicherung?

    Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, wenn der Schaden versehentlich verursacht wurde und keine vorsätzliche Beschädigung vorliegt. Wichtig: Vorsatz ist ausgeschlossen. Das heißt: Es kann teuer werden, wenn etwas mutwillig zerstört wird.

     

    Was Eltern wissen sollten

     

    Auch Eltern können für das Verhalten ihrer Kinder zur Verantwortung gezogen werden. Eine gute Privat-Haftpflichtversicherung für die ganze Familie schützt vor vielen Risiken - aber eben nicht vor allen, sagt man bei der LVM-Versicherung. 

     

    Was bedeuten "deliktsunfähige Kinder"?

    Der sechsjährige Max schmiert an Halloween Kunstblut an die weiße Haustür seiner Nachbarn. Die rote Farbe lässt nicht vollständig abwaschen, so dass die Haustür ersetzt werden muss. Kinder unter sieben Jahren gelten in Deutschland aber als deliktsunfähig. Sie haften grundsätzlich nicht für Schäden, die sie anderen zufügen - zum Beispiel, wenn sie aus Versehen etwas kaputt machen oder jemanden verletzen.

    Eltern können nur haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das heißt, auch die private Haftpflichtversicherung der Eltern muss in Max' Fall nicht zahlen, sagt man bei der LVM. Ratsam ist für Familien mit kleinen Kindern eine private Haftpflichtversicherung, die auch deliktsunfähige Kinder miteinschließt.


     

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