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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Bezahlen mit Karte nimmt weiter zu: girocard verzeichnet starkes erstes Halbjahr
Der anhaltende Wachstumskurs der girocard belegt: "Mit Karte, bitte" ist an den deutschen Ladenkassen immer beliebter. Im ersten Halbjahr 2025 haben Kundinnen und Kunden die Debitkarte der deutschen Banken und Sparkassen noch häufiger gezückt als bisher.
Mit rund 4,04 Milliarden Bezahlvorgängen erreicht die Anzahl der Transaktionen einen neuen Höchststand (1. Halbjahr 2024: 3,84 Milliarden) und verzeichnet damit ein Plus von 5,3 Prozent. Damit einhergehend stieg auch der Kartenumsatz im selben Zeitraum auf 150,7 Milliarden Euro leicht an.
girocard-Akzeptanz wird weiter ausgeweitet
Im ersten Halbjahr dieses Jahres wurde an über 1.257.000 aktiven Terminals mit der girocard bezahlt - ein Anstieg von gut sechs Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Dabei ist das einfache Auflegen der girocard, des Smartphones oder der Smartwatch längst fester Bestandteil des Alltags und an nahezu allen Terminals möglich. So wurden in der ersten Jahreshälfte mehr als 87 Prozent aller girocard-Transaktionen kontaktlos getätigt. Das sind zwei Prozentpunkte mehr als im Vergleichszeitraum 2024 (85 Prozent). Darüber hinaus wächst die Zahl der Akzeptanzstellen aufgrund der steigenden Nachfrage von Kundinnen und Kunden sowie des Handels kontinuierlich: Weitere Netzbetreiber, insbesondere aus dem internationalen Umfeld, streben eine girocard-Akzeptanz an oder haben diese bereits in ihr Portfolio integriert.
Karte statt Kleingeld - girocard auch bei geringen Beträgen gefragt
Dass Bezahlen mit Karte auch bei kleineren Einkäufen immer selbstverständlicher wird, belegt ein Blick auf den durchschnittlichen Bezahlbetrag: Der stetig sinkende Durchschnittsbon erreicht mit 37,28 Euro pro girocard-Zahlungsvorgang in diesem Halbjahr ein neues Tief (1. Halbjahr 2024: 39,04 Euro). Das zeigt: Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen ihre girocard zunehmend für Kleinstbeträge. Sei es am Kiosk, in der Bäckerei oder am Automaten - die girocard ist komfortabel, sicher und immer mit dabei. Mit der Marke "girocard" bündelt die Deutsche Kreditwirtschaft ihr eigenständiges, unabhängiges Debitkarten-Bezahlsystem und das Deutsche Geldautomaten-System. Mit rund 100 Millionen Karten ist sie das meistgenutzte Zahlungssystem in Deutschland. Egal, ob kontaktlos, mobil oder klassisch mit PIN - die girocard garantiert einen sicheren, einfachen und schnellen Bezahlvorgang. Der Name und das Logo girocard wurden 2007 von der Deutschen Kreditwirtschaft eingeführt.
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Drohnenfotos sind nicht immer erlaubt - und nicht überall
Ein Foto von oben eröffnet ganz neue Perspektiven. Darum gehen auch Privatpersonen gerne mit einer Drohne auf Motivjagd. Doch dabei müssen sie den Datenschutz, die Privatsphäre von Dritten und die Sicherheit im Blick behalten. Andernfalls drohen Bußgelder oder man macht sich sogar strafbar, so das Infocenter der R+V-Versicherung.
"Wer Menschen ungefragt ablichtet, kann deren Recht am eigenen Bild verletzen - vor allem wenn man die Bilder im Anschluss veröffentlicht", sagt man bei der R+V Versicherung. Das gilt auch für Foto- und Videoaufnahmen mit einer Drohne. Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa wenn die Personen nur "Beiwerk" sind und nicht das eigentliche Motiv. "Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Person zufällig neben einer Sehenswürdigkeit steht oder auf einer Landschaftsaufnahme zu sehen ist. Auch die Teilnehmer einer Versammlung müssen damit rechnen, fotografiert zu werden", erklärt man. Allerdings ist ein Überfliegen von Menschenansammlungen für die meisten privaten Drohnen nicht zulässig.
Aufnahmen von fremden Grundstücken sind tabu
Drohnenpiloten müssen zudem die Privatsphäre anderer beachten. So dürfen private Grundstücke nicht einfach zusammen mit dem eigenen Grundstück fotografiert werden. So sind Aufnahmen von fremden Wohngrundstücken grundsätzlich tabu, wenn der Besitzer nicht explizit zustimmt. Wer mit seiner Drohne Personen ohne deren Einwilligung in der Wohnung fotografiert oder filmt, macht sich unter Umständen sogar strafbar. Zudem gibt es in Deutschland für viele Gebiete und Gebäude spezielle Regelungen. Über Freibäder und Badeseen darf die Drohne im Regelfall nur außerhalb der Badezeiten fliegen.
Von Bundesfernstraßen und -wasserstraßen, von Bahnlinien, Industrieanlagen und Krankenhäusern muss in der Regel ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern eingehalten werden. "Bei Flughäfen muss der seitliche Abstand sogar 1.000 Meter betragen", so das R+V-Infocenter.
Vor Abflug registrieren
Wichtig: Wer sich eine private Drohne mit Kamera anschafft, muss sich vor dem ersten Flug online beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren. Dasselbe gilt für alle Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
Drohnen unter 250 g ohne Kamera oder andere Aufzeichnungsmöglichkeiten brauchen keine elektronische Identifikationsnummer. Diese Geräte dürfen auch über Wohngrundstücken fliegen, allerdings in mindestens 100 Meter Flughöhe. Wer eine Drohne besitzt, muss eine Haftpflichtversicherung abschließen, entweder als eigene Police oder als Ergänzung zur bestehenden Privathaftpflicht-Versicherung. Und: Drohnenpiloten müssen den Versicherungsnachweis immer dabeihaben.
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute:
Die Servicewüste Deutschland läuft zur Hochform auf!
Auch Radiomacher und ihre Familien sind im „normalen“ Leben immer mal wieder Kunden des einen oder anderen Unternehmens. Teilweise kann man sich die Unternehmen, mit denen man zusammenarbeitet, selbst aussuchen, teilweise ist man fremdbestimmt. Ich denke dabei an Käufe im Internet.
Einkäufe bei lokalen Händlern werden leider immer schwieriger, weil viele Produkte einfach nicht verfügbar sind. Also werden sie bestellt, häufig bei Amazon. Bei Nichtgefallen kann man sie problemlos zurücksenden. Zumindest theoretisch. In der Praxis kann das alles andere als lustig sein, wie wir dieser Tage mit DPD erleben durften.
DPD scheint für „Die piesacken Dich“ zu stehen:
Wir mussten eine Bestellung zurückschicken. Leider konnten wir den Rückversender nicht frei wählen, DPD war vorgegeben. Meine Frau suchte daher eine - neuerdings DPD Pickup Paketshop genannte - Annahmestelle auf, schleppte das Paket dazu quer durch einen Supermarkt. Doch die Mitarbeiterin lehnte die Annahme ab, das Paket sei zu groß. Eine Seite sei größer als EIN Meter! Sie hat es extra nachgemessen!!!
Aber: Alles sollte gut werden, nach Aussage der Dame im Shop würde DPD solche Pakete zuhause abholen. Der kleine Haken war, dass die von ihr aufgeschriebene Telefonnummer nicht existierte. Die im Internet gefundene Rufnummer von DPD half auch nicht weiter, die automatisierte Hotline konnte mit der Paketnummer nichts anfangen! Die Nummer stand ja nur auf dem Rücksendeticket und war noch nicht in deren System eingelesen.
Nachdem ich persönlich das Paket, das dann letztlich wieder bei uns zuhause landete, nachgemessen habe, musste ich feststellen, dass „Messen“ offenkundig NICHT zur Kernkompetenz der Dame gehört. Das Paket hat die Maße 89 X 63 X 23. ZENTIMETER, nicht Meter.
Ein anderer – wirklich kompetenter Pickup Paketshop – nahm es an. Eine Mail an die DPD – Pressestelle, in der ich angeregt habe, Kurse zum Thema „Pakete messen für Anfänger“ anzubieten, wurde geflissentlich ignoriert, es kam – nicht zum ersten Mal – keine Antwort. Vermutlich wäre auch eine Anleitung zum Lesen von E-Mails für Pressestellen überlegenswert. Ein Abholwunsch per Kontaktformular wurde interessanterweise beantwortet. Man müsse eine andere Mailadresse anschreiben. Offenkundig ist DPD NICHT einmal in der Lage, Mails hausintern weiterzuleiten. Es ist eben die Servicewüste Deutschland!
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute:
Umfrage zu Pannen im Haushalt: Lange Wartezeiten wegen Handwerkermangel
Die Suche nach geeigneten Handwerkern für den häuslichen Bereich gestaltet sich für viele Menschen schwierig. Das ist ein Ergebnis einer aktuellen Umfrage der ADAC Zuhause Versicherung unter Mietern sowie Haus- und Wohnungseigentümern. Danach geben 60 Prozent der Befragten an, es sei nicht leicht, Handwerker für Haus und Wohnung zu bekommen. Fast drei Viertel der Befragten (74 Prozent) beklagen lange Wartezeiten. Mit den Handwerkern selbst zeigt sich eine große Mehrheit allerdings zufrieden.
Befragt wurden für die repräsentative Umfrage 2107 Personen ab 18 Jahren, die in einem eigenen Haushalt oder einer Wohngemeinschaft leben. Der ADAC hatte vor einem Jahr sein Versicherungsangebot ausgeweitet und bietet seitdem einen Schutzbrief für Haus und Wohnung an. Der neue Schutzbrief für das Zuhause orientiert sich in Selbstverständnis und Service an der traditionellen Pannenhilfe des ADAC.
Unter den Befragten herrscht weitgehend Einigkeit, dass es im Handwerk an Fachkräften mangelt. 84 Prozent sind der Meinung, es gebe zu wenig Handwerker. Die große Mehrheit verfügt bei diesem Thema über eigene Erfahrungen: Für Arbeiten in der Wohnung oder im Haus haben 77 Prozent der Befragten schon einmal Handwerker beauftragt - in den vergangenen beiden Jahren jeder Zweite (49 Prozent). Besonders häufig wurden Sanitärinstallateure und Heizungsinstallateure benötigt.
Auch mit Pannen und Notfällen zuhause haben viele Menschen Erfahrung. Allein in den vergangenen fünf Jahren hat jeder Dritte (35 Prozent) einen Ausfall der Heizung erlebt, bei 28 Prozent fiel ein Elektrogroßgerät wie die Waschmaschine oder der Geschirrspüler aus. Jeder Vierte (25 Prozent) hatte im selben Zeitraum eine Rohrverstopfung zu beklagen, 17 Prozent der Befragten haben sich selbst aus der Wohnung ausgesperrt.
"Gerade bei akuten Problemen in Haus oder Wohnung benötigen Menschen rasche und unkomplizierte Hilfe. Niemand will in dringlichen Situationen lange nach Handwerkern suchen oder gar wochenlang warten. Deshalb bieten wir Hilfe von A bis Z. Das fängt bei der Verfügbarkeit von qualifizierten Handwerkern an und endet bei der Abrechnung, die wir übernehmen. Wir erstatten aber nicht nur Schäden, sondern bieten eben auch direkte Unterstützung in schwierigen Situationen," so die ADAC Zuhause Versicherung. Die Umfrage belegt auch den nach wie vor guten Ruf des Handwerks in der Bevölkerung. 87 Prozent der Befragten meinen, dass Handwerker einen krisensicheren Beruf haben. Auch die persönlichen Erfahrungen der großen Mehrheit sind positiv.
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute:
GKV-Beiträge steigen für Besserverdiener schneller – lohnt sich ein Wechsel in die PKV?
Die Krankenkassenbeiträge explodieren seit 2024. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stiegen die Höchstbeiträge in den vergangenen eineinhalb Jahren um 15,7 Prozent, in der privaten Krankenversicherung (PKV) erhöhten sich die durchschnittlichen Prämien um 12,5 Prozent.
Der Beitragsanstieg in der GKV ist damit ähnlich stark wie in den vier Vorjahren zusammen, bei der PKV wie in den vergangenen drei bis vier Vorjahren. Das zeigt eine neue Langzeitanalyse des unabhängigen Geldratgebers Finanztip.
Insgesamt sind die Höchstbeiträge laut Finanztip in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den vergangenen 15 Jahren mit 75 Prozent tendenziell stärker gestiegen als die Durchschnittsbeiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) mit 62 Prozent. Privatversicherte zahlen laut PKV-Verband heute im Schnitt 623 Euro im Monat. Nach der Finanztip-Berechnung lag der durchschnittliche Beitrag 2010 noch bei unter 400 Euro. Der Höchstbeitrag in der GKV lag 2010 bei rund 560 Euro monatlich, heute bei rund 976 Euro (Gesamtbeitrag von Arbeitgeber und -nehmer zusammen).
PKV vs. GKV – welche Option ist günstiger?
Ob die PKV oder GKV die richtige Option ist, hängt von individuellen Faktoren wie dem Alter, Beruf, Gesundheitszustand oder der Familienplanung ab, die Verbraucher mit dem neuen kostenlosen Finanztip-Entscheidungsbaum prüfen können:
• Wer Beamtin oder Beamter ist, sollte sich in der Regel privat versichern und vorher beraten lassen.
• Für gutverdienende Selbstständige ist die PKV eine Option, wenn sie sich auch im Alter die hohen PKV-Beiträge leisten können.
• Das gilt auch für Angestellte, die über der Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro brutto im Jahr verdienen. Sie sollten sich aber nur dann privat versichern, wenn Ihre Altersvorsorge ausreicht.
• Wer sich nicht sicher ist, ob die Altersvorsorge für die PKV-Beiträge reicht, bleibt lieber in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das gilt auch, wenn man bereits gesundheitliche Probleme hat oder mehrere Kinder plant, die jeweils mit einem zusätzlichen Beitrag mitversichert werden müssen.
Auch wenn die PKV für viele junge, gesunde Menschen zunächst günstiger als die GKV ist, steigen die Beiträge für Privatversicherte im Alter weiter. Für gesetzlich Versicherte mit niedriger Rente sinken hingegen auch die Beiträge.
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Wohnung: Ist man noch Gast oder schon Untermieter?
Jeder darf in seiner Wohnung Besuch empfangen - grundsätzlich so oft und so viel er möchte. Erst wenn die Gäste länger als sechs Wochen bleiben, ändert sich die rechtliche Lage. Dann muss der Vermieter eingebunden werden, erklärt das Infocenter der R+V-Versicherung.
"Mieter besitzen in ihren vier Wänden das Hausrecht, und das schließt auch Besuch ein", sagt man bei der R+V Versicherung. Gäste dürfen also übernachten, den Hausschlüssel bekommen und sogar einen Hund mitbringen. Das gilt auch, wenn die Hundehaltung im Haus an sich verboten ist. Dabei muss der Mieter nicht einmal selbst zu Hause sein - der Besuch kann sich jederzeit allein in der Wohnung aufhalten. Das gilt genauso für die gemeinschaftlich genutzten Bereiche wie Treppenhaus oder Flur.
Nach mehreren Wochen Erlaubnis notwendig
Lebt ein Gast über einen längeren Zeitraum in der Mietwohnung, kann aus dem Besuch aber eine Untervermietung oder Mitnutzung werden. Als Richtlinie gilt ein Aufenthalt von sechs Wochen am Stück. "In solchen Fällen ist früher oder später davon auszugehen, dass die Person ihren Lebensmittelpunkt verlagert hat. Dann muss der Vermieter zumindest informiert werden. Unter Umständen ist auch die Erlaubnis des Vermieters erforderlich", so die R+V. Das bedeutet im Umkehrschluss: Wenn der Vermieter nicht informiert wird, kann er das Mietverhältnis schlimmstenfalls sogar kündigen.
Familienangehörige dürfen immer einziehen
Allerdings kann der Vermieter in den meisten Fällen den Einzug nicht verbieten - zumindest, wenn es nachvollziehbare Gründe dafür gibt, die Wohnung zu teilen. Weniger streng sind die Regelungen, wenn ein Mitglied der Kernfamilie einzieht. "Bei Ehegatten, Kindern und Eltern ist grundsätzlich keine Genehmigung nötig". Heiratet also beispielsweise die Mieterin, kann sie ohne Erlaubnis des Vermieters ihren Ehemann in die Wohnung aufnehmen. Es wird trotzdem empfohlen, den Vermieter zu informieren: "Eine zusätzliche Person in der Wohnung kann Einfluss auf die Nebenkosten haben, so dass die Vorauszahlung angepasst werden muss."
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
Wichtig: Als Feriendomizil dürfen die Mieter ihre Wohnung nicht einfach untervermieten. Derartige Nutzungen verstoßen massiv gegen die Grundsätze der Wohnraummiete und können den Vermieter sogar zu einer fristlosen Kündigung berechtigen. Das hat zum Beispiel das Landgericht Berlin entschieden. Lebt ein Gast mit Unterbrechungen in der Wohnung, zum Beispiel nur unter der Woche, ist dafür keine Erlaubnis notwendig. Ein Besuchsverbot oder Einschränkungen des Besuchsrechts im Mietvertrag sind in der Regel unwirksam. Allerdings dürfen Vermieter bestimmten Personen bei schwerwiegenden, nachweisbaren Gründen ein Hausverbot erteilen, etwa wenn bereits mehrfach der Hausfrieden gestört wurde.
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https://www.was-audio.de/aanews/News20250826_kvp.mp3
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Ohne Einspeisevergütung wird Photovoltaik für viele Haushalte zum Geldgrab
Offen gestanden muss man sich langsam fragen, ob Deutschland in Sachen Energiewende Slalomweltmeister werden will. Man kann sich des Eindrucks zumindest nicht erwehren. Eine Zeitlang gab es Förderungen für E-Autos, die wurden dann von Habeck an einem Freitagnachmittag für den darauffolgenden Montag auf Null reduziert.
Da es die Förderung nur gab, wenn die Zulassung bereits erfolgt war, schaut viele in die Röhre und das hat Herrn Habeck und die Grünen bei der jüngsten Bundestagswahl möglicherweise viele entscheidende Stimmen gekostet.
Neues Spiel bei Schwarz-Rot:
Elektroautos, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 angeschafft werden, können im Jahr der Anschaffung mit 75 Prozent des Fahrzeugwertes steuerlich abgesetzt werden. Der kleine Schönheitsfehler ist, dass das nur für Firmen gilt, nicht für Privatpersonen. Dumm gelaufen. Für die meisten Privatleute lohnt sich der Kauf eines Elektroautos gleich mehrfach NICHT! Sie sind zu teuer in der Anschaffung, ob man damit langfristig wirklich Geld spart, wird sich noch herausstellen.
Anderes Thema, ähnliches Spiel:
Nach Berechnungen von Deutschlands führender Geldratgeber Finanztip würde der vollständige Wegfall der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen auf Einfamilienhäusern erheblich verschlechtern. Das Ende der Förderung hat nun Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) ins Spiel gebracht.
Eine neue Berechnung von Finanztip zeigt:
Für einen Haushalt mit niedrigem Stromverbrauch verlängert sich die Zeit, bis sich eine Anlage mit Stromspeicher amortisiert, von 17 auf über 31 Jahre. Für viele Haushalte könnte sich die Investition deutlich später als bislang rechnen. Bei niedrigen Verbräuchen dauert es doppelt so lange, bis die Anlage sich bezahlt gemacht hat – oder es klappt gar nicht mehr.
Ohne Einspeisevergütung lohne sich eine PV-Anlage vor allem mit Stromspeicher und bei hohem Eigenverbrauch, so Finanztip, denn dann könne ein Großteil des erzeugten Stroms direkt im Haushalt genutzt werden. Das spart hohe Stromkosten, der Wegfall der Vergütung falle weniger ins Gewicht. Doch selbst dann seien günstige Anschaffungskosten wichtig.
Wer jetzt auf eine PV-Anlage verzichtet, muss zwangsläufig seinen kompletten Strom wieder beim Energieversorger kaufen. Zu dessen Konditionen. Sie erinnern sich, Frau Reiche war bis zu ihrem Amtsantritt von 2020 bis 2025 Vorstandsvorsitzende der Westenergie AG? Ob sie etwa den ehemaligen Kollegen einen Freundschaftsdienst erweisen möchte?
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https://www.was-audio.de/aanews/News20250819_kvp.mp3
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute:
EU will Fluggastrechte ändern – Zwölf Millionen Passagiere könnten Entschädigung verlieren
Zwölf Millionen Fluggäste in Europa könnten jedes Jahr um ihre Entschädigung gebracht werden – durch eine Reform der europäischen Fluggastrechte. Das ergab eine Anfrage des unabhängigen Geldratgebers Finanztip an mehrere Fluggasthelfer-Portale. Fluggäste sind in Europa bislang gut geschützt, wenn sich ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet oder ganz ausfällt. Die Europäische Union will die Fluggastechte ändern, wodurch eine Schlechterstellung der Verbraucher droht.
„Die Reform der Verordnung wäre bedauerlich, da die aktuellen Fluggastrechte eine echte europäische Errungenschaft für Verbraucherinnen und Verbraucher sind“, so Dr. Britta Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip. Seit 2005 haben Fluggäste einen Anspruch auf bis zu 600 Euro Ausgleichszahlung, wenn der Flug ausfällt oder sich um mehr als drei Stunden verspätet. Die EU will diese Verordnung seit Jahren reformieren. Der Rat der europäischen Verkehrsminister einigte sich im Juni 2025 auf einen Vorschlag, der die Verbraucherrechte massiv einschränkt. Das Europäische Parlament will nach der Sommerpause dazu beraten. Es kann den Vorschlag ablehnen, annehmen oder abändern.
Welche Reformpläne werden von der EU diskutiert?
Erst ab vier Stunden Verspätung soll es künftig eine Ausgleichszahlung bei Flügen innerhalb Europas und bei Flügen bis 3.500 Kilometer geben, ab sechs Stunden Verspätung bei Flügen mit größerer Flugdistanz. Bisher liegt die Grenze nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs einheitlich bei drei Stunden.
Die Höhe der Entschädigung wird bei Langstreckenflügen von mehr als 3.500 Kilometern von 600 Euro auf 500 Euro gekürzt. Zudem sollen Fluggäste bei Flügen unter 3.500 Kilometern einheitlich 300 Euro bekommen, statt bisher 250 Euro bei Flügen bis zu 1.500 Kilometern und 400 Euro für Flüge bis zu 3.500 Kilometern.
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Geldkarten-Wirrwarr um Girocard, Debitkarte und Kreditkarte im Urlaub: Dieser Kartentyp sichert die Mietwagenkaution
Mal ganz ehrlich. Kennen Sie den Unterschied zwischen Girocard, Debitkarte und Kreditkarte? Ok, die Girokarte ist eine spezielle deutsche Art von Debitkarte. Sie bekommen sie von Ihrer Bank und mit etwas Glück funktioniert sie auch in vielen Fällen. Zum Beispiel in Supermärkten und an der Tankstelle.
Schwieriger ist die Unterscheidung zwischen Debitkarte und Kreditkarte. Darauf und auf Schwierigkeiten bei der Mietwagenübernahme in fremden Ländern weist der Mietwagenanbieter Sunny Cars hin. Dass uns Banken gerne eine Debit- statt einer Kreditkarte überlassen, hat übrigens einen ganz simplen Grund. Wenn ich mit einer Debitkarte zahle, erscheinen die Buchungen direkt auf dem Konto. Ich kann also genauso gut mit der Girokarte zahlen, die umgangssprachlich Bankkarte, oft auch EC-Karte genannt wird. Echte Kreditkarten haben dagegen einen Kreditrahmen und werden monatlich abgerechnet. Bei Zahlungen im Ausland, speziell bei Mietwagenbuchungen, gibt es aber speziell mit Debitkarten oft Probleme mit der Akzeptanz.
Zahlung und Kaution: Zwei unterschiedliche Schritte
Was zudem zur Verwirrung beiträgt: Für die Bezahlung des Mietpreises reicht bei Mietwagenanbietern mit Sitz in Deutschland eine Debitkarte – und damit auch die Unterform Girocard – aus. Denn Zahlungen akzeptieren die meisten Mietwagenanbieter über verschiedene Wege. Bei Sunny Cars sind so auch Zahlarten wie Paypal oder Rechnung Usus. Während die Abrechnung des Mietpreises in der Regel schon vorab stattfindet, lässt sich die Kaution erst bei der Abholung vor Ort hinterlegen.
Achtung bei der Mietwagen-Kaution
„Bei den Geldkarten zur Kautionshinterlegung gibt es kundenseitig oft Unsicherheiten in Bezug auf die Akzeptanz“, erklärt man bei Sunny Cars. „Um hier mehr Sicherheit zu schaffen, nehmen wir das Thema eigens in die besonderen Mietbedingungen beim Thema Kaution auf. Dort erklären wir, welche Kartentypen akzeptiert werden. In unserem Fall ist das immer die Kreditkarte. Etwa ein Viertel unserer Mietpartner erkennt neben der Kreditkarte auch eine Debitkarte mit VISA- oder Mastercard-Logo an, was wir dann in der Buchung entsprechend zusätzlich aufführen.“ Daher lohnt sich schon vor der Buchung der Blick in den Geldbeutel zum Check, welche Karte vorhanden ist. „Dieser Check ist sehr wichtig, denn leider erhalten in Einzelfällen unsere Kundinnen oder Kunden auch keine ausreichende Information von ihrer Bank“, so das Unternehmen weiter. „Beispielsweise gibt es Anschreiben bei der Ausgabe von Debitkarten mit der Information, dass diese überall, auch bei einer Mietwagenanmietung, akzeptiert wird.“
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Thema heute:
Digitale Fahrtenbücher im Faktencheck: Vier Mythen und was wirklich stimmt
Ob im Außendienst, Handwerk oder als Selbständige: Wer beruflich viel mit dem Auto unterwegs ist, muss seine Fahrten dokumentieren - vor allem, wenn steuerliche Vorteile geltend gemacht werden sollen. Digitale Fahrtenbücher sind die moderne Alternative zum handschriftlichen Notizbuch.
Sie sparen Zeit und reduzieren Fehler, und doch halten sich einige Vorurteile hartnäckig: zu kompliziert, nicht finanzamtkonform oder datenschutzrechtlich bedenklich? Shiftmove nimmt vier der gängigsten Mythen unter die Lupe - und zeigt, worauf es bei der Wahl eines digitalen Fahrtenbuchs wirklich ankommt.
1. "Digitale Fahrtenbücher sind zu kompliziert." - Falsch gedacht.
Noch immer hält sich die Vorstellung, digitale Fahrtenbücher seien schwer verständlich oder nur etwas für Technikaffine. In der Praxis sieht das längst anders aus: "Moderne Fahrtenbuchlösungen sind so benutzerfreundlich, dass sie sich auch ohne technisches Vorwissen intuitiv bedienen lassen." Die Anwendung ist denkbar einfach: Ein OBD-Stecker wird ins Fahrzeug eingesteckt und zeichnet automatisch alle Fahrten auf. Per App können diese anschließend mit einem Klick als privat, geschäftlich oder Arbeitsweg kategorisiert werden.
2. "Digitale Fahrtenbücher sind fehleranfällig." - Im Gegenteil.
Die Sorge, dass Technik zu mehr Fehlern führt, ist verbreitet - aber unbegründet. Im Gegenteil: Gerade bei handschriftlich geführten Fahrtenbüchern sind Zahlendreher, vergessene Einträge oder unvollständige Angaben an der Tagesordnung. Digitale Fahrtenbücher hingegen basieren auf automatischer Datenerfassung via GPS und dokumentieren Start- und Zielorte, Datum, Kilometerstand und Zwischenstopps zuverlässig und manipulationssicher.
3. "Digitale Fahrtenbücher werden vom Finanzamt nicht anerkannt." - Doch, mit der richtigen Lösung.
"Ein digitales Fahrtenbuch muss manipulationssicher, lückenlos und nachvollziehbar sein", erklärt man bei Shiftmove. "Deshalb achten wir streng auf die Einhaltung der GoBD-Richtlinien und stehen im engen Austausch mit den zuständigen Finanzbehörden."
4. "Digitale Fahrtenbücher gefährden die Privatsphäre." - Moderne Standards sorgen für Sicherheit.
Gerade im betrieblichen Umfeld bestehen aber häufig Bedenken, dass digitale Fahrtenbücher sensible Daten preisgeben könnten - etwa über Arbeitszeiten, Strecken oder private Fahrten. Doch hier greift moderner Datenschutz: Rollen- und Rechtekonzepte stellen sicher, dass ausschließlich die Fahrerin oder der Fahrer selbst Einsicht in private Fahrten hat.
Fazit: Weniger Aufwand, mehr Kontrolle - und häufig eine spürbare Steuerersparnis
Digitale Fahrtenbücher entlasten nicht nur im Alltag, sondern bieten auch klare finanzielle Vorteile. Nutzerinnen und Nutzer beispielsweise von Vimcar sparen laut Unternehmensangaben im Schnitt über 2.700 Euro Steuern pro Jahr - allein durch den präzisen Nachweis beruflich veranlasster Fahrten.
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https://www.was-audio.de/aanews/News20250729_kvp.mp3
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