Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio

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Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio episodes

  • Wirtschaftsnews vom 10. Juni 2025

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:    Handyvertrag mit Smartphone: Ab diesem Betrag lohnt sich der Kombi-Deal

     

     

     

    Viele Mobilfunkanbieter werben mit scheinbar günstigen Kombi-Angeboten aus Tarif und neuem Smartphone. Doch lohnt sich das wirklich? Mit einer einfachen Faustformel des unabhängigen Geld-Ratgebers Finanztip können Verbraucher nun schnell gute von schlechten Angeboten unterscheiden. Beispielrechnungen für die beliebten Modelle iPhone 16 sowie Samsung Galaxy A56 5G zeigen: Ein Vergleich zahlt sich aus.

     

    So funktioniert die Faustregel – über neun Euro ist zu teuer

    Um ein Angebot schnell einstufen zu können, sollten Nutzer den durchschnittlichen monatlichen Gesamtpreis des Kombi-Angebots ermitteln – inklusive aller Einmalzahlungen und Rabatte wie zum Beispiel Anschlusspreis oder Wechselbonus. Bei Vergleichsportalen wird der monatliche Durchschnittspreis in der Regel direkt ausgewiesen. Dann müssen die Nutzer noch den aktuellen Marktpreis des Smartphones recherchieren, etwa über Onlineportale wie Idealo oder Geizhals. Liegt das Ergebnis über neun Euro nur für den Tarif, lohnt sich meist der getrennte Kauf. Zwischen fünf und neun Euro ist das Angebot fair. „Unter fünf Euro ist es ein guter Deal – und bei null Euro oder weniger bekommen Verbraucher den Vertrag quasi geschenkt.

     

    Zwei Beispielrechnungen im Vergleich

    Liegen die Vertragskosten für 24 Monate für ein iPhone 16 bei 36,95 Euro monatlich, sieht die Rechnung folgendermaßen aus: 705 Euro (für das Smartphone-Modell auf dem Online-Vergleichsportal) geteilt durch 24 Monate ergibt 29,37 Euro. Diesen Betrag zieht man von den 36,95 Euro (mtl. Vertragskosten) ab und erhält 7,58 Euro an effektiven monatlichen Vertragskosten ohne Handy. Nach der Finanztip-Faustformel wäre das ein sehr guter Deal, wonach sich des Bundle-Angebot aus Gerät und Handyvertrag lohnt. Im Beispiel des genannten Samsung Galaxy A56 5G sieht das anders aus: 39,95 Euro monatliche Vertragskosten mit dem Galaxy A56 plus Einmalkosten von 289,90 Euro ergeben monatliche Gesamtkosten von 52 Euro: Also deutlich mehr als bei dem vorherigen Beispiel.

     

    Vertrag direkt zur Mindestvertragslaufzeit kündigen

    Günstige Kombi-Angebote eignen sich gut, wenn man sowieso gerade ein neues Smartphone benötigt. „Man muss aber dazu bereit sein, nach zwei Jahren zu kündigen und zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Denn oft zahlt man sonst für das bereits abbezahlte Smartphone einfach weiter”, warnt Finanztip.


     

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    3 min
  • Wirtschaftsnews vom 06. Juni 2025

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:    AutoScout24 Gebrauchtwagen-Preis-Index (AGPI) Mai

     

     

     

    Speziell für den Gebrauchtwagenkauf wäre es gut, wenn man beim Blick in die berühmte Glaskugel sehen könnte, wie sich die Preise entwickeln. Also ob man jetzt kaufen sollte oder lieber später. Was voraussetzt, dass man keinen Zeitdruck hat.

    Zumindest im Mai war auf dem Gebrauchtwagenmarkt auf den ersten Blick nur wenig Bewegung. Das geht aus dem AutoScout24 Gebrauchtwagen-Preis-Index (AGPI) hervor, den das Unternehmen monatlich auf der Basis aktueller Angebotspreise erstellt. Danach sinken die Preise für Gebrauchtwagen im Vergleich zum Vormonat um 0,3 Prozent und bleiben damit weitestgehend stabil. Durchschnittlich kostet ein Gebrauchter im Mai dieses Jahres 27.857 Euro. Auf längere Sicht sind Gebrauchtwagen hingegen teurer geworden: Kunden zahlen heute durchschnittlich rund 200 Euro (0,7 Prozent) mehr für ein entsprechendes Fahrzeug als im Mai 2024. Die Analyse zeigt, dass die Nachfrage nach E-Autos im Mai um rund 10 Prozent gegenüber dem Vormonat ansteigt – und das gegen den Trend einer allgemein leicht rückläufigen Nachfrage auf dem Gebrauchtwagenmarkt.

     

    Antriebsarten: Hybride noch teurer, Benziner deutlich billiger

     

    Bei den relevanten Antriebsarten macht sich der leichte Preisrückgang im Mai vor allem bei Benzinern bemerkbar: Fahrzeuge mit einem Ottomotor unter der Haube verbilligen sich innerhalb eines Monats um 0,6 Prozent und kosten damit im Schnitt 25.467 Euro. Bei Dieseln tut sich hingegen wenig: Mit einem leichten Minus von 0,1 Prozent bleibt der durchschnittliche Angebotspreis bei annähernd stabilen 28.229 Euro.  Auch E-Autos verbilligen sich nur leicht um 0,2 Prozent, was einen Durchschnittspreis von 34.933 Euro nach sich zieht. Gegen den Trend verteuern sich die Fahrzeuge der ohnehin bereits teuersten Antriebstechnologie, der gebrauchten Hybridfahrzeuge. Deutlich nach unten zeigt das Barometer hingegen bei Gebrauchten mit Gasantrieb: CNG-Fahrzeuge verbilligen sich um 2,1 Prozent, Autos mit LPG-Antrieb geben sogar um 6,1 Prozent nach. Gebrauchte Elektroautos werden in Deutschland zunehmend attraktiver und die anfänglich große Schere zwischen Angebot und Nachfrage beginnt sich stückweise zu schließen. Im Mai stiegen die Kaufanfragen auf E-Auto-Inserate um 10 Prozent im Vergleich zum April. Anders als vielfach vermutet, werden durchaus auch Teslas gesucht.


     

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    3 min
  • Wirtschaftsnews vom 03. Juni 2025

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:   

     

    Hyundai Motor Group übernimmt globale Führungsrolle im Bereich Wasserstoff auf dem World Hydrogen Summit 2025

     

     

     

    Die Hyundai Motor Group (HMG) hat auf dem World Hydrogen Summit 2025, der soeben in Rotterdam stattfand, ihre führende Rolle als globaler Anbieter von Wasserstofflösungen bekräftigt. Der Konzern nahm sowohl an der Ausstellung als auch an der hochrangigen Diskussionsrunde teil, um die neuesten Wasserstoffinitiativen vorzustellen und den Dialog innerhalb der Branche voranzutreiben.

    Im koreanischen Pavillon, der in Zusammenarbeit mit H2KOREA, einem wichtigen Zusammenschluss von Akteuren der Wasserstoffindustrie, organisiert wurde, präsentierte die Hyundai Motor Group die globalen Fortschritte in der Wasserstofftechnologie. Hyundai fokussiert dabei insbesondere die Wasserstoff-Wertschöpfungskette unter der eigenen Wasserstoffmarke HTWO und legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Dekarbonisierung von Häfen, was im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen des Hafens von Rotterdam steht

    Um seine technologische Führungsrolle im Bereich der Wasserstoffenergie zu demonstrieren, präsentierte der Hyundai Konzern auch die Brennstoffzellentechnologie, die in Lkw, Bussen, Gabelstaplern und Straßenbahnen zum Einsatz kommt. Im Mittelpunkt der Ausstellung stand die Miniatur-Präsentation einer Wasserstoffgesellschaft mit einem wasserstoffbetriebenen Generator und einer Straßenbahn, die das transformative Potenzial der Wasserstoffenergie verdeutlicht und einen Einblick in das kollaborative Ökosystem gab, das durch die Wasserstoffmarke HTWO aufgebaut wird.

    Die Hyundai Motor Group ist ihrer langjährigen Vision verpflichtet, die Wasserstoff-Wertschöpfungskette zu entwickeln und auszubauen und den Übergang zu einer klimaneutralen Zukunft voranzutreiben. Der Aufbau eines Wasserstoff-Ökosystems erfordert natürlich starke Partnerschaften zwischen Regierungen und Industrie und die Zusammenarbeit mit globalen Partnern entlang der Wertschöpfungskette, um die Einführung einer wasserstoffbetriebenen Gesellschaft zu beschleunigen.

    Bei der  Hyundai Motor Group betont man aber auch: „Da die Industrie einen entscheidenden Moment beim Übergang zu einer Wasserstoffgesellschaft erreicht hat, ist die Erweiterung der Wertschöpfungskette von entscheidender Bedeutung. Wir müssen diese durch Standardisierung vorantreiben, um den gesamten Wasserstoffsektor voranzubringen“. Vor dem Gipfel besuchte Vice Chairman Chang auch den Innovation Campus von Air Liquide in Paris, um die Zusammenarbeit zwischen den beiden Unternehmen zu stärken.


     

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    3 min
  • Wirtschaftsnews vom 27. Mai 2025

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

    Thema heute:    Sicher unterwegs: Versicherungsschutz auf Radtouren nicht vergessen

    Bund der Versicherten e. V. (BdV) empfiehlt Privathaftpflicht und Diebstahlschutz als wichtige Begleiter auf Radtouren

     

    Es ist kaum zu glauben, aber 37,4 Millionen Menschen in Deutschland nutzten 2023 das Rad in Urlaub und Freizeit, das zeigt die aktuelle Radreiseanalyse des ADFC. Die Zahl der klassischen Radreisen mit mindestens drei Übernachtungen war zwar rückläufig, dafür nahmen aber die Tagesausflüge zu: 36,4 Millionen Deutsche unternahmen 455 Millionen Tagesradtouren.

    „Vor einer Radtour sollte man neben dem Fahrradcheck auch den Versicherungsschutz prüfen. Wichtig ist insbesondere eine Privathaftpflichtversicherung. Für Diebstahlschutz gibt es verschiedene Absicherungsoptionen“, sagt der Bund der Versicherten e. V. (BdV).

    Eine private Haftpflichtversicherung gehört nicht nur auf Radtouren zur unverzichtbaren Grundausstattung. Wer anderen einen Schaden zufügt – etwa bei einem selbst verschuldeten Fahrradunfall mit Personenschaden oder Beschädigung von fremdem Eigentum – muss dafür geradestehen. In solchen Fällen springt die Privathaftpflichtversicherung ein. „Auch das Fahrrad selbst sowie mitgeführtes Gepäck lassen sich unterwegs absichern – über die Hausratversicherung. Sie leistet bei Einbruchdiebstahl, vorausgesetzt, das Rad wird in einem verschlossenen Raum aufbewahrt. Zum Beispiel im Hotelkeller oder im Abstellraum einer Ferienunterkunft“. Das ist beim Campen oft nicht umsetzbar. Mehr darüber, was man bei der Absicherung des Fahrrads in der Hausratversicherung beachten sollte, finden Sie im BdV-Infoblatt "Hausratversicherung".

    Möchten Verbraucher ihr Fahrrad zusätzlich gegen einfachen Diebstahl absichern, ist dies in der Regel gegen einen Beitragszuschlag über die Hausratversicherung möglich. In vielen Premiumtarifen ist dieses Risiko bereits automatisch abgedeckt. „Zahlreiche Versicherer bieten inzwischen einen 24-Stunden-Schutz an“, erklärt der BdV. „Dann greift der Versicherungsschutz auch nachts – etwa zwischen 22 und 6 Uhr –, solange das Fahrrad an einem festen Gegenstand wie einem Laternenmast angeschlossen war.“ Unser Tipp: Fragen Sie vor Reisebeginn bei Ihrer Versicherung nach, welche Bedingungen genau gelten – und lassen Sie sich den Schutz schriftlich bestätigen. Vor Radtouren im Ausland sollte vorab mit der Versicherung geklärt werden, ob der Versicherungsschutz auch im jeweiligen Reiseland gilt.  Für hochwertige Fahrräder und E-Bikes lohnt sich der Blick auf spezielle Fahrradversicherungen. Je nach Tarif bieten sie einen umfassenden Schutz, der weit über den (Einbruch-)Diebstahl hinausgeht.

     

     

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    3 min
  • Wirtschaftsnews vom 23. Mai 2025

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:  

    Jobben nach dem Abitur: Wie am besten?

     

     

     

     

     

    Das Abizeugnis in der Tasche und dann? Wer erstmal jobben will, sollte einiges beachten. Ein wichtiger Punkt ist, ob Abiturienten dann weiterhin über die Eltern krankenversichert sind. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

    Bis es nach dem Abitur mit der Ausbildung, dem Studium oder einem Auslandsjahr weitergeht, bleiben oft einige freie Wochen oder Monate. Viele Schulabgänger nutzen die Zeit, um Geld zu verdienen und erste berufliche Erfahrungen zu sammeln. In manchen Branchen kann man ein freiwilliges Praktikum machen, das zum Berufswunsch passt. Zum reinen Geldverdienen bieten sich Minijobs oder eine kurzfristige Beschäftigung an.

     

    Minijob und kurzfristige Beschäftigung

    Wer nach dem Abitur Geld verdienen möchte, kann dies oft sozialversicherungsfrei tun, etwa mit einem Minijob. Dabei kann man monatlich bis zu 556 Euro verdienen. Alternativ ist eine kurzfristige Beschäftigung möglich, die pro Kalenderjahr drei Monate oder 70 Arbeitstage nicht übersteigt. Wichtig: Steht danach zum Beispiel ein Pflichtpraktikum, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein Job im Ausland an, wird das dazugezählt - die Tätigkeit ist dann trotz der kurzen Dauer unter Umständen nicht mehr sozialversicherungsfrei. Beide beiden Varianten wird mindestens der gesetzliche Mindestlohn gezahlt, derzeit 12,82 Euro pro Stunde. Einkommensteuer fällt in Deutschland erst an, wenn der Verdienst über dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro im Jahr liegt. Zusätzlich können die jungen Menschen mit einem Minijob oder einer kurzfristigen Beschäftigung bis zum Alter von 23 Jahren über ihre Eltern in der gesetzlichen Versicherung krankenversichert bleiben. Für Studierende gilt diese Regelung bis 25 Jahre.

     

    Andere Regeln bei einem Praktikum

    Bei einem Praktikum sind die Bestimmungen anders als bei Nebenjobs. Dauert das freiwillige Praktikum nicht länger als drei Monate und dient der Orientierung, muss das Unternehmen keinen Mindestlohn zahlen. Es kann selbst über die Entlohnung entscheiden. Wenn der Betrag jedoch höher als 556 Euro im Monat ist, müssen die Abiturienten sich selbst krankenversichern und die Beiträge zahlen. Je nach Tätigkeit nach dem Praktikum kann dies auch schon vorher der Fall sein.

     

    Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

    Für den Minijob gilt: Die Beiträge zur Rentenversicherung zieht der Arbeitgeber ab und leitet sie weiter - 15 Prozent vom Arbeitgeber und 3,6 Prozent vom Minijobber. Für die Befreiung vom Eigenanteil muss ein Antrag gestellt werden.


     

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    3 min
  • Wirtschaftsnews vom 20. Mai 2025

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:  

    Recherche von Finanztip und CORRECTIV: Hunderte vermeintlich grüne Fonds müssen sich umbenennen

     

     

    Fondsanbieter mussten bei Hunderten vermeintlich „grünen“ Fonds und ETFs Begriffe wie „Klima“ oder „nachhaltig“ aus dem Namen streichen – weil die Inhalte oft nicht hielten, was die Titel versprachen. In den betroffenen Fonds stecken mindestens 150 Milliarden Euro Anlegergeld. Das zeigt eine gemeinsame Recherche von CORRECTIV und Finanztip.

    Und so ist das Beben bei der grünen Geldanlage groß: Viele aktive und passive Fonds versprechen Anlegenden nachhaltiges Investieren und tragen entsprechende Begriffe wie Transformation, Umwelt oder Nachhaltigkeit in ihren Namen. Aufgrund einer neuen EU-Verordnung müssen sie ab dem 21. Mai 2025 bestimmte Kriterien in ihrer Anlagestrategie erfüllen, wenn sie die gewünschten Nachhaltigkeitsbegriffe weiter im Namen nutzen wollen. Mindestens 220 ETFs und 60 aktive Fonds passten bereits ihre Bezeichnung an und strichen die Nachhaltigkeitsbegriffe entweder komplett aus ihren Fondsnamen oder ersetzten sie durch weniger strenge Begriffe.

     

    Nachhaltige Fonds nicht wirklich grün?

    Die Verordnung soll eine Lücke schließen: Bisher fehlten verbindliche Standards, die genau festlegen, welche Anforderungen eine Geldanlage erfüllen muss, um als nachhaltig zu gelten. “Viele klimabewusste Anlegerinnen und Anleger wollen ihr Geld renditestark anlegen und dabei ein Zeichen gegen Umweltskandale, Kinderarbeit oder Dumpinglöhne setzen. Investieren sie deshalb in einen nachhaltigen Fonds, sollte dieser auch dem Anspruch gerecht werden. Wenn ein Fonds zum Beispiel ‘grün’ im Namen trägt, aber trotzdem in Unternehmen investiert, die Kohle oder Erdöl fördern, werden Anlegerinnen und Anleger ziemlich getäuscht”, sagt man bei Finanztip.

    Hinzu komme, dass jeder etwas anderes unter Nachhaltigkeit versteht. “Fondsanbieter haben das ausgenutzt und sind sehr großzügig mit Nachhaltigkeitsbegriffen in den Namen ihrer Anlageprodukte umgegangen”, so Finanztip. “Das zeigt die hohe Anzahl an Fonds, die jetzt umbenannt werden musste.”

     

    Bei den ETFs fielen 712 von über 2.300 Titeln, die auf Xetra handelbar sind, zum Stichtag Ende November unter die Leitlinien zu Fondsnamen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Bei fast jedem dritten davon steht nun keiner der in den Leitlinien genannten Begriffe mehr im Namen.  Gemessen am investierten Geld sind besonders ETFs von den Anbietern iShares (Fondsvolumen der umbenannten ETFs: 33 Milliarden Euro), J.P. Morgan (22,2 Milliarden Euro) und Amundi (12,3 Milliarden Euro) betroffen.  

     


     

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    3 min
  • Wirtschaftsnews vom 16. Mai 2025

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:    Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Die Gängelei geht weiter

     

     

    Wenn ich das Wort „Bürokratieabbau“ höre, sehe oder lese, stellen sich bei mir die Nackenhaare auf. Denn für gefühlt einen Bürokratieabbau kommen mindestens zwei neue Hemmnisse dazu. Und der nächste Schildbürgerstreich ist bereits auf dem Weg.

    Das so genannte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das bereits am 16. Juli 2021 (BGBl. 2021 I Seite 2970) erlassen wurde und am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft tritt. Dieses lustige Bundesgesetz heißt übrigens mit vollem Namen „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze.“ Schon das ist eine Zumutung, schon der Name des Gesetzes ist alles andere als „barrierefrei!“

    Unter anderem trifft dieses neue Bürokratiemonster die Betreiber von Webseiten. Um es mal mit einem zynischen Spruch einzuleiten. Alle? Nein, nicht alle! Aber sehr viele! Schauen wir uns das mal im Detail an, wobei selbst das kaum möglich ist:

    Barrierefreiheit bei Websites bedeutet, dass diese Seite auch von Menschen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen auf robuste Art und Weise wahrnehmbar, bedienbar und verständlich sein muss. Was „robust“ ist, überlasse ich mal Ihrer eigenen Interpretation. Natürlich müssen auch diese Menschen Zugang zum Netz haben, aber es ist davon auszugehen, dass man hier weit übers Ziel hinausschießt. Zwar hat das Gesetz aktuell nur 38 Paragraphen, die dazugehörige Verordnung nur 22, aber die haben es in sich. Der juristische Laie wird kaum durchsteigen, was er aber in § 7 BFSG lesen kann, wird ihn möglicherweise dazu veranlassen, seine Webseite sofort vom Netz zu nehmen, wie es schon bei der vielgeliebten Datenschutz-Grundverordnung DSGVO oft passierte. Denn in § 7, Absatz 2 BFSG wird bei einer Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Euro gedroht.  „Kleinstunternehmen“ mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro sind übrigens ausgenommen. Das muss der Laie aber in § 2 Nr. 17 BFSG erst mal entdecken!  Aber Vorsicht:  Es gibt auch Ausnahmen von der Ausnahme und dann kann es Sie doch noch erwischen! Und dann kann es für Sie doch wieder teuer werden!


     

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    3 min
  • Wirtschaftsnews vom 13. Mai 2025

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:   

    E-Bike, Pedelec und Co. - welches Fahrrad passt zu mir? Der ADAC gibt Tipps

     

     

     

    Wer sich jetzt zum Beginn der Fahrradsaison ein neues E-Bike kaufen will, hat die Wahl zwischen vielen verschiedenen Arten, Größen und Modellen. Das Angebot reicht von City- oder Urbanbikes über Lastenräder bis hin zu Trekking- und Mountainbikes mit elektrischer Unterstützung. Der ADAC erklärt, welches E-Bike am besten zu den eigenen Bedürfnissen passt und welche Kriterien beim Kauf wichtig sind.

    Für den Kauf ist das eigene Fahrprofil entscheidend: Wie will ich das Rad nutzen?  Soll es für kurze Einkaufsfahrten, für sportliche Zwecke oder auch Touren mit Gepäck dienen? Welche Ausstattung und Eigenschaften sollte es haben? Für die Wahl des passenden Modells sind die zentralen Kriterien Gewicht, Reichweite und Akkuladezeit wichtig.

    Um auch das passende Rad zu finden, sind die konkreten Bezeichnungen der Fahrrad-Typen wesentlich. Denn wer weiß, was er suchen muss, findet schneller das Passende. Mit dem Oberbegriff E-Bike ist eigentlich ein einspuriges Fahrzeug mit elektrischem Hilfsmotor gemeint. Umgangssprachlich hat sich der Begriff E-Bike aber vor allem für Fahrräder mit Motorunterstützung bis 25 km/h durchgesetzt, die eigentlich Pedelecs heißen. Das Herz eines E-Bikes ist der Akku, der entweder unterhalb des Gepäckträgers, im Rahmendreieck oder im Rahmen selbst befestigt ist. Zum Schutz vor Diebstahl sollte er leicht abzunehmen bzw. verschließbar sein. Die Reichweite eines Akkus hängt von der Kapazität und den Einsatzbedingungen wie Steigung, Treteinsatz, Temperatur, Geschwindigkeit, Gangwahl, Gegenwind, Beladung, Fahrergewicht oder der gewählten Unterstützungsstufe ab. Je nach Akkugröße reicht eine Akkuladung bei gemischter Fahrweise von ca. 50 bis rund 150 Kilometer. Der ADAC empfiehlt herausnehmbare Akkus, weil sie mehr Möglichkeiten zum Laden bieten. Festverbaute Akkus finden sich meist unauffällig in speziell designten Rädern, die wiederum müssen daher immer in der Nähe einer Steckdose geladen werden.

    Tipps für den Kauf:

    3 min
  • Wirtschaftsnews vom 09. Mai 2025

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:   

     

    Pauschalen in der Steuerklärung, die das Leben leichter machen

     

     

    Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für 2024 rückt näher. Ende Juli müssen Selbstersteller ihre gesammelten Werke abgegeben haben, wenn sie dazu verpflichtet sind. Das bedeutet für in dieser Hinsicht weniger gut organisierte Menschen ein langwieriges Zusammensuchen und Sortieren der Unterlagen.

    Einfacher und zeitsparender geht die Steuererklärung in vielerlei Hinsicht mit Pauschalen. Hier werden keine Belege und Einzelnachweise gefordert, um an Steuervorteile zu gelangen. Die Lohnsteuerhilfe Bayern nennt gängige Pauschalen, die das Steuerleben einfacher machen.

     

    1. Arbeitnehmerpauschale

    Die Pauschale für berufliche Ausgaben, umgangssprachlich Werbungskostenpauschale genannt, steht allen Steuerpflichtigen zu, die bei einem Arbeitgeber angestellt sind. Selbst wenn keinerlei Ausgaben getätigt wurden, wird diese Pauschale berücksichtigt. Für die Steuererklärung 2024 werden 1.230 Euro angesetzt. Liegen die Ausgaben darunter, lohnt es sich nicht, Quittungen aufzuheben und Kleinbeträge in die Steuerformulare einzutragen.

     

    2. Entfernungspauschale

    Bei der Entfernungspauschale, umgangssprachlich Pendlerpauschale, wird für den einfachen Weg zur Arbeit für jeden Arbeitstag vom ersten bis zum 20. Kilometer eine Kilometerpauschale von 30 Cent je Kilometer in die Steuererklärung eingetragen. Ab dem 21. Kilometer gibt es pauschal 38 Cent je Kilometer. Das Finanzamt interessiert sich hierbei nicht für das genutzte Verkehrsmittel oder die tatsächlichen Kosten.

     

    3. Homeoffice-Pauschale

     

    Für alle Arbeitnehmer, die noch in den eigenen vier Wänden arbeiten dürfen und können, gibt es die Homeoffice-Pauschale. Dabei werden in der Steuererklärung 2024 für jeden häuslichen Arbeitstag sechs Euro eingetragen. Dies kann für bis zu 210 Arbeitstage im Jahr, unabhängig davon, ob ein Arbeitszimmer gegeben ist, genutzt werden. 

     

    4. Kontoführungspauschale

    Kontoführungsgebühren sind die Kosten, die für ein Girokonto bei der Bank fällig werden. Unabhängig davon, in welcher Höhe die Bank Gebühren für das Konto verlangt, akzeptiert das Finanzamt pauschal 16 Euro an Kontoführungsgebühren für das Gehaltskonto. Für die Nutzung der Pauschale werden keinerlei Nachweise benötigt. Weitere interessante Pauschalen sind die Verpflegungspauschale, die Umzugskostenpauschale, der Sonderausgabenpauschbetrag, der Sparerpauschbetrag, der Pflegepauschbetrag und der Behindertenpauschbetrag. Zu prüfen ist aber immer, ob es sich bei über dem Pauschbetrag liegenden Ausgaben rechnet, doch die konkreten Kosten anzugeben.


     

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    3 min
  • Wirtschaftsnews vom 06. Mai 2025

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland

     

    Thema heute:  

    Elektromobilität zu Hause: Wallbox richtig installieren und nutzen

     

     

    Wer sein E-Auto regelmäßig zu Hause laden möchte, kommt an der Installation einer Wallbox in der Garage, im Carport oder an der Hauswand nicht vorbei. Dabei handelt es sich um Ladestationen, die an einer Wand oder einer Säule montiert werden. Vor der Installation stellen sich einige Fragen: Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Was kostet eine Wallbox? Warum ist das Laden an der normalen Steckdose nicht zu empfehlen? Und wie läuft die Installation einer Wallbox ab?

     

    "Auch wenn das Aufladen eines Elektroautos grundsätzlich einfach ist, gibt es beim heimischen Laden einige Besonderheiten zu beachten - vor allem im Hinblick auf Sicherheit und Technik", sagt man beim TÜV-Verband. Verbraucher sollten sich daher vor dem Kauf und der Montage einer Ladestation gut informieren.  

     

    Haushaltssteckdose nur im Notfall nutzen

    Der erste Schritt zu sicherem Laden ist die Wahl der richtigen Stromquelle. Auch wenn es auf den ersten Blick praktisch erscheint: Das regelmäßige Laden eines E-Autos an der herkömmlichen Haushaltssteckdose ist nicht zu empfehlen. Denn 230-Volt-Steckdosen sind in der Regel nicht für die hohe Dauerlast ausgelegt, die beim stundenlangen Laden entsteht. "Überhitzung und im schlimmsten Fall sogar Kabelbrände können die Folge sein", sagt man. "Die Haushaltssteckdose sollte wirklich nur im Ausnahmefall mit dem dafür vorgesehenen Notladekabel genutzt werden." Dabei sei es wichtig, ausschließlich vom Fahrzeughersteller freigegebene Kabel und Adapter zu verwenden und sicherzustellen, dass die Elektroinstallation vor Ort den Belastungen standhält.

     

    Technische Anforderungen: Eigener Stromkreis und passende Ladeleistung

    Wer sein E-Auto zu Hause laden möchte, sollte sich daher für eine Wallbox entscheiden. Diese verbinden den Starkstromanschluss nicht nur sicher mit dem Elektroauto, sondern sind auch für den Dauerbetrieb ausgelegt.  Grundvoraussetzung für den sicheren Betrieb einer Wallbox ist ein Starkstromanschluss mit 400 Volt. Die gängigsten Wallboxen arbeiten mit einer Ladeleistung von 11 oder 22 Kilowatt (kW). Für die meisten Haushalte ist 11 kW Ladeleistung völlig ausreichend - sie ermöglicht komfortables Laden über Nacht und muss lediglich beim Netzbetreiber gemeldet werden.

     

    Funktion und Preis: So unterscheiden sich Wallboxen

     

    Wallbox ist nicht gleich Wallbox. Bei der Auswahl hängt der Preis insbesondere vom Funktionsumfang ab. Wer eine einfache Lösung mit Grundfunktionen sucht, wird ab 200 Euro fündig. Im Mittelklasse-Segment zwischen 500 und 1.000 Euro finden sich Wallboxen mit ersten smarten Funktionen wie einer App- oder Netzwerkanbindung.  


     

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    3 min

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